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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26857
BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94 (https://dejure.org/1994,26857)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1994 - LwZB 3/94 (https://dejure.org/1994,26857)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1994 - LwZB 3/94 (https://dejure.org/1994,26857)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Prozessbevollmächtigten zu eigenverantwortlicher Nachprüfung des Fristablaufs

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94
    Diese Pflicht entsteht bereits bei der Vorlage der Akte an ihn nicht erst bei deren Bearbeitung (vgl. z.B. neben der vom Berufungsgericht zitierten Belegstelle BGH, Beschlüsse v. 12. November 1986, IVb ZB 119/86; v. 19. Februar 1991, VI ZB 2/91 und v. 11. Dezember 1991, VIII ZB 38/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle Nrn. 1, 16 und 24).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94
    Diese Pflicht entsteht bereits bei der Vorlage der Akte an ihn nicht erst bei deren Bearbeitung (vgl. z.B. neben der vom Berufungsgericht zitierten Belegstelle BGH, Beschlüsse v. 12. November 1986, IVb ZB 119/86; v. 19. Februar 1991, VI ZB 2/91 und v. 11. Dezember 1991, VIII ZB 38/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle Nrn. 1, 16 und 24).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 119/86

    Berufung - Berufungsfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - LwZB 3/94
    Diese Pflicht entsteht bereits bei der Vorlage der Akte an ihn nicht erst bei deren Bearbeitung (vgl. z.B. neben der vom Berufungsgericht zitierten Belegstelle BGH, Beschlüsse v. 12. November 1986, IVb ZB 119/86;… v. 19. Februar 1991, VI ZB 2/91 und v. 11. Dezember 1991, VIII ZB 38/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle Nrn. 1, 16 und 24).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96

    Gegenstandswert bei Räumung einer Mietwohnung

    Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Senat mit Beschluss vom 25.05.1994 (- 3 U 1/94 Lw -) den Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen sowie die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen und der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.09.1994 (- LwZB 3/94 -) die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Senats zurückgewiesen hat.
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