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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36998
BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20 (https://dejure.org/2020,36998)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2020 - LwZR 2/20 (https://dejure.org/2020,36998)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2020 - LwZR 2/20 (https://dejure.org/2020,36998)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Landwirtschaftssache: Beratung des Senats unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter im Wege der Telefon- oder Videokonferenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 194 Abs 1 GVG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beratung des Senats für Landwirtschaftssachen unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter im Wege der Telefonkonferenz oder Videokonferenz

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Videokonferenz als Beratung im Beisein sämtlicher beteiligter Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 194 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GVG § 194 Abs. 1
    Beratung des Senats für Landwirtschaftssachen unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter im Wege der Telefonkonferenz oder Videokonferenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …

    Auszug aus BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20
    Da es sich (nur) um einen Hinweis und nicht um die Endentscheidung handelt, steht die Beratung hierüber im Wege der Telefonkonferenz im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, RdL 2014, 107 Rn. 33).

    Dagegen muss dann, wenn - wie hier - ehrenamtliche Richter zu dem zuständigen Spruchkörper gehören, die eigentliche Entscheidung über die (endgültige) Zurückweisung der Berufung auf der Grundlage einer Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter ergehen; als "Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter" in diesem Sinne hat der Senat auch die Videokonferenz (also bei gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung) gewertet (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, RdL 2014, 107 Rn. 28), was in jüngerer Zeit teilweise übersehen worden ist (…etwa Effer-Uhe, MDR 2020, 773, 775 unten und 776 unter isolierter Würdigung der Rn. 33 des genannten Beschlusses; vgl. auch Berlit, JM 2020, 310, 311).

  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter …

    Auszug aus BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20
    Die Dokumentation einer Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter in der Akte ist - wie die Beschwerdeerwiderung zutreffend anmerkt - weder vorgesehen noch erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2013 - LwZR 8/12, juris Rn. 10).
  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; …

    Der Senat hält eine so durchgeführte Beratung und Abstimmung jedenfalls dann für zulässig, wenn sie --wie im Streitfall-- technisch auf Grundlage einer gesicherten Datenverbindung erfolgt, das Richterkollegium aus Berufsrichtern besteht, alle Richter mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind und sie bis zum Abschluss der Abstimmung jederzeit die Möglichkeit haben, auf der Durchführung einer Präsenzberatung und -abstimmung zu bestehen (zur Zulässigkeit einer Beratung und Entscheidung unter Einbeziehung ehrenamtlicher Richter im Wege der Videokonferenz vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2013 - BLw 4/12, Rz 28, und vom 06.11.2020 - LwZR 2/20, Rz 2 - jeweils als obiter dictum; bejahend zur Zulässigkeit einer Beratung und Abstimmung durch Videokonferenz auch Berlit, juris Die Monatszeitschrift 2020, 310, sowie Effer-Uhe, Monatsschrift für Deutsches Recht 2020, 773, und C. Graf in BeckOK GVG, § 193 Rz 5).
  • BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der …

    Rn. 21 Der Senat hat die Entscheidung unter Zuziehung der ehramtlichen Richter im Wege der Videokonferenz getroffen (vgl. zu deren Zulässigkeit Senat, Beschluss vom 6. November 2020 - LwZR 2/20, NJW-RR 2021, 190 Rn. 2; vgl. auch BFH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - IV R 35/19, juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 66/21

    Hochschulrecht; Beschlussfassung des Senats; Wahlordnung; per Videokonferenz

    Anwesenheit im Sinne von Mitwirkung bedeutet danach aktive Teilnahme an dem geistig-intellektuellen Vorgang der Entscheidungsfindung, bei dem jeder Teilnehmer in der Lage sein muss, der Beratung zu folgen und, soweit dies für angezeigt gehalten wird, seine Meinung zu äußern, was die moderne Videokonferenzsoftware transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar zulässt (vgl. Berlit, Kollegialberatung und richterliche Entscheidungsfindung per Video?, jM 2020, 310, 312 zur insoweit vergleichbaren Bestimmung § 193 GVG, die die Anwesenheit Dritter bei Beratung und Abstimmung sowie das Beratungsgeheimnis regelt; ebenso Effer-Uhe, Beratung im Kollegialgericht per Video- oder Telefonkonferenz in Pandemiezeiten?, MDR 2020, 773 ff.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29. November 2013 - BLw 4/12 -, juris Rn. 28 und v. 6. November 2020 - LwZR 2/20 -, juris Rn. 2 zur Zulässigkeit von Beratungen per Videokonferenz).
  • BGH, 30.04.2021 - BLw 3/20

    Zurückweisung eines zu einem unrichtigen Grundbuch führenden Ersuchens

    Rn. 6 Der Senat hat die Entscheidung unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter im Wege der Videokonferenz getroffen (vgl. zu deren Zulässigkeit Senat, Beschluss vom 6. November 2020 - LwZR 2/20, NJW-RR 2021, 190 Rn. 2; vgl. auch BFH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - IV R 35/19, juris Rn. 32 ff.).
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