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   VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412   

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VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412 (https://dejure.org/2012,39603)
VG München, Entscheidung vom 11.10.2012 - M 11 K 11.3412 (https://dejure.org/2012,39603)
VG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - M 11 K 11.3412 (https://dejure.org/2012,39603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet;Faktisches Mischgebiet;Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet;Ermessensfehler bei differenzierter Behandlung mehrerer Fälle allgemeinen Wohnens im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 19.09.2011 - M 11 S 11.3413

    Nutzungsuntersagung; allgemeine Wohnnutzung im Gewerbegebiet; Ermessen;

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Gleichzeitig stellten sie einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Verfahren M 11 S 11.3413).

    Im Rahmen des Eilverfahrens M 11 S 11.3413 teilte die Regierung ... als Prozessvertretung u.a. mit, das streitgegenständliche Gebäude liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet ..." der Gemeinde ..., in dem der fragliche Bereich als Gewerbegebiet festgesetzt werde.

    Mit Beschluss vom 19. September 2011 lehnte das Verwaltungsgericht München den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren M 11 S 11.3413 ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Protokoll des Augenscheins und der mündlichen Verhandlung sowie auf den Inhalt der Gerichts- und vorgelegten Behördenakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren M 11 S 11.3413 Bezug genommen.

    Zwar hat das Gericht in seinem Beschluss vom 19. September 2011, Az. M 11 S 11.3413 unter anderem ausgeführt, ein Sanierungskonzept sei hier zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller vergleichbaren Sachverhalte nicht erforderlich, da das "allgemeine Wohnen" in diesem Gebiet so offensichtlich unzulässig sei, dass sich schwierige Abgrenzungsfragen in Unterscheidung einzelner Fälle nicht stellen würden.

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Betriebsbezogenen Wohnungen im Gewerbegebiet steht ein geringerer Schutz zu als sonstigen Wohnungen in den übrigen Baugebieten (BVerwG vom 27.5. 1983 BauR 1983, 443).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwGE 54, 5 ff.).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Die Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung gemäß Art. 76 Satz 2 BayBO liegen regelmäßig bereits dann vor, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne erforderliche Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH v. 5.12.2005 BayVBl 2006, 702 f.).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Dies setzt voraus, dass die Festsetzung - unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist - bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (BVerwG v. 9.10.2003 BauR 2004, 1128 f.).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG v. 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 f.).
  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567

    Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Da mit der Ausfertigung die Originalurkunde des Bebauungsplans geschaffen und bezeugt wird, dass ihr Inhalt mit dem Beschluss des zuständigen Organs übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet wurden (BayVGH vom 16.3.1990 NVwZ-RR 1990, 588), muss die Ausfertigung nach dem Satzungsbeschluss erfolgen.
  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 12.2708

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung; Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 teilte der Klägerbevollmächtigte in den Verfahren M 11 K 12.2708 und M 11 K 12.2710 auch mit Bezugnahme auf das vorliegende Verfahren mit, die Angaben im Schreiben des Landratsamts vom 11. September 2012 seien zum erheblichen Teil unzutreffend.
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410

    Beschwerde; sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Wohnnutzung im

    Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412
    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2011 zurückgewiesen (Az: 1 CS 11.2410).
  • VG München, 25.07.2013 - M 11 K 12.3268

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Im Verfahren M 11 K 11.3412 übermittelte die Regierung ... auf Anfrage des Verwaltungsgerichts mit Schreiben vom 18. September 2012 eine Stellungnahme des Landratsamts vom 11. September 2012, auf das inhaltlich Bezug genommen wurde.

    Mit Schreiben vom 10. Oktober 2012 legte die Regierung ... u.a. im Verfahren M 11 K 11.3412 ein Schreiben der Gemeinde ... vom 9. Oktober 2012 vor.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Eilverfahren M 11 S 12.3687 und im Klageverfahren M 11 K 11.3412 sowie auf die in den vorgenannten Verfahren vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Der Bebauungsplan ist jedoch hinsichtlich der Festsetzung der Gebietsart "Gewerbegebiet" in dem Bereich nördlich der Staatsstraße ... bis einschließlich der Grundstücke mit den Fl.Nrn. ... und ... (vgl. Lageplan vom 23.3.2012, Anlage zu Schriftsatz des Landratsamtes vom 28.3.2012, Bl. 63 des Gerichtsakts im Verfahren M 11 K 11.3412) funktionslos geworden.

    Wie vom Landratsamt vorgetragen und durch den gerichtlichen Augenschein im Verfahren M 11 K 11.3412 bestätigt sind im betreffenden Bereich des Gewerbegebietes lediglich auf 6 von insgesamt 18 Grundstücken keine Wohnungen vorhanden.

    Der südliche Bereich des Gewerbegebietes einschließlich der Fl.Nrn. ... und ... ist auch nach den Ergebnissen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 von Wohnnutzung und nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzung - vorwiegend Geschäfts- und Büronutzung - geprägt; die Wohnnutzung erscheint gegenüber der gewerblichen Nutzung nach Zahl und Ausmaß der entsprechenden Nutzungseinheiten als gleichrangig.

    Auch der Lagerplatz (Grundstück FlNrn. ... und ...) fügt sich hier ein, da es sich auch nach dem Eindruck des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 nicht um einen selbständigen Gewerbebetrieb, sondern lediglich den Bestandteil eines sonstigen Gewerbebetriebs an anderer Stelle handelt.

    Da es sich nach den Feststellungen im Rahmen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 bei der näheren Umgebung des klägerischen Grundstücks um ein faktisches Mischgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO handelt, wäre die untersagte Wohnnutzung allgemein zulässig und damit offensichtlich genehmigungsfähig.

  • VG München, 25.07.2013 - M 11 K 12.3267

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten im Verfahren M 11 K 11.3412, die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Eilverfahren M 11 S 12.3690 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Im Einzelnen wird hierzu auf die Gründe des Urteils vom 11. Oktober 2012 im Verfahren M 11 K 11.3412 verwiesen.

    In dem betreffenden Bereich des Gewerbegebiets ... sind nach Angaben des Landratsamtes u.a. im Verfahren M 11 K 11.3412 insgesamt 30 "private Wohneinheiten" und Einheiten, die sowohl zum Wohnen und als auch als Büroräume genutzt werden, vorhanden.

    Da es sich nach den Feststellungen im Rahmen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 bei der näheren Umgebung des streitgegenständlichen Grundstücks um ein faktisches Mischgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO handelt, wäre die untersagte Wohnnutzung allgemein zulässig und damit offensichtlich genehmigungsfähig.

  • VG München, 25.07.2013 - M 11 K 12.3265

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten im Verfahren M 11 K 11.3412, auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Verfahren M 11 S 12.3442 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Im Einzelnen wird hierzu auf die Gründe des Urteils vom 11. Oktober 2012 im Verfahren M 11 K 11.3412 verwiesen.

    In dem betreffenden Bereich des Gewerbegebiets ... sind nach Angaben des Landratsamtes u.a. im Verfahren M 11 K 11.3412 insgesamt 30 "private Wohneinheiten" und Einheiten, die sowohl zum Wohnen und als auch als Büroräume genutzt werden, vorhanden.

    Da es sich nach den Feststellungen im Rahmen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 bei der näheren Umgebung des streitgegenständlichen Grundstücks um ein faktisches Mischgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO handelt, wäre die untersagte Wohnnutzung allgemein zulässig und damit offensichtlich genehmigungsfähig.

  • VG München, 25.07.2013 - M 11 K 12.3266

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten im Verfahren M 11 K 11.3412, auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Verfahren M 11 S 12.3688 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Im Einzelnen wird hierzu auf die Gründe des Urteils vom 11. Oktober 2012 im Verfahren M 11 K 11.3412 verwiesen.

    In dem betreffenden Bereich des Gewerbegebiets ... sind nach Angaben des Landratsamtes u.a. im Verfahren M 11 K 11.3412 insgesamt 30 "private Wohneinheiten" und Einheiten, die sowohl zum Wohnen und als auch als Büroräume genutzt werden, vorhanden.

    Da es sich nach den Feststellungen im Rahmen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 bei der näheren Umgebung des streitgegenständlichen Grundstücks um ein faktisches Mischgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO handelt, wäre die untersagte Wohnnutzung allgemein zulässig und damit offensichtlich genehmigungsfähig.

  • VG München, 18.01.2013 - M 11 S 12.3687

    Ermessensfehler bei differenzierter Behandlung mehrerer Fälle allgemeinen Wohnens

    Im Einzelnen wird hierzu auf die Gründe des Urteils vom 11. Oktober 2012 im Verfahren M 11 K 11.3412 verwiesen.

    In dem betreffenden Bereich des Gewerbegebiets ... sind nach Angaben des Landratsamtes u.a. im Verfahren M 11 K 11.3412 insgesamt 30 "private Wohneinheiten" und Einheiten, die sowohl zum Wohnen und als auch als Büroräume genutzt werden, vorhanden.

    Da es sich nach den Feststellungen im Rahmen des gerichtlichen Augenscheins im Verfahren M 11 K 11.3412 bei der näheren Umgebung des klägerischen Grundstücks um ein faktisches Mischgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO handelt, wäre die untersagte Wohnnutzung allgemein zulässig und damit offensichtlich genehmigungsfähig.

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 12.2708

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung; Funktionslosigkeit

    Aus diesem Grund habe die Klägerin in dem Klageverfahren M 11 K 11.3412 unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gerügt, weil das Landratsamt nur ihr gegenüber die Wohnnutzung untersagt habe.

    In dem von der Regierung ... in Bezug genommenen Schreiben des Landratsamtes vom 16. Juli 2012 wurde unter anderem mitgeteilt, im Rahmen des Verfahrens M 11 K 11.3412 seien alle Gebäude und deren Nutzungen im Gewerbegebiet ... aufgenommen und die gegebenenfalls notwendigen Verfahren eingeleitet worden.

  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410

    Beschwerde; sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Wohnnutzung im

    Den Antrag, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage (M 11 K 11.3412) wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. September 2011 abgelehnt.
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