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   VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215   

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VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215 (https://dejure.org/2009,73361)
VG München, Entscheidung vom 18.06.2009 - M 17 K 07.5215 (https://dejure.org/2009,73361)
VG München, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - M 17 K 07.5215 (https://dejure.org/2009,73361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer Sendezeitbeschränkung; Eignung der Entwicklungsbeeinträchtigung von Jugendlichen durch Zeigen von Schönheitsoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auffassung der BLM zu "MTV I want a famous face" bestätigt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Zur Begründung verwies sie mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 26. November 2007 vorläufig auf die Klagebegründungen zu den Folgen 4 (M 17 K 05.5329) und 6 (M 17 K 05.5848).

    Sie nahm vorläufig ebenfalls Bezug auf die schriftsätzlichen Ausführungen in den Verfahren M 17 K 05.5329 und M 17 K 05.5848.

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659

    Beurteilungsspielraum der KJM / Anforderungen an Posendarstellungen

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Das VG Augsburg (B.v.31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine im Verfahren vorläufig geäußerte Rechtsmeinung nicht zur Befangenheit der zuständigen Kammermitglieder führt, sondern grundsätzlich den Prozessbeteiligten Gelegenheit geben soll, ihre eigene von der des Richters abweichende Ansicht näher zu erläutern und dabei zusätzliche Gesichtspunkte vorzutragen oder bereits angeführte Gesichtspunkte stärker hervorzuheben, um den oder die Richter von der Richtigkeit ihrer Meinung zu überzeugen (BFH v. 4.7.1985, Az: V B 3/85 - Juris).

    Die Beteiligten sollen nicht vor etwaigen Irrtümern geschützt werden, sondern allein davor, dass ihnen Richter bzw. Amtsträger mit Voreingenommenheit begegnen (vgl. VGH Mannheim v. 26.4.2000, NVwZ-RR 2000, 549; BFH v. 4.7.1985 Az. V B 3/85 - Juris).

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Zur Begründung verwies sie mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 26. November 2007 vorläufig auf die Klagebegründungen zu den Folgen 4 (M 17 K 05.5329) und 6 (M 17 K 05.5848).

    Sie nahm vorläufig ebenfalls Bezug auf die schriftsätzlichen Ausführungen in den Verfahren M 17 K 05.5329 und M 17 K 05.5848.

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Der Nachweis ist als erbracht anzusehen, wenn anzunehmen ist, dass eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung durch das Angebot mutmaßlich eintreten wird; es reicht also die einfache Wahrscheinlichkeit aus (BVerwG v. 16.12.1971 BVerwGE 39, 197; Ukrow, a.a.O. RdNr. 268).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Die dem Gesetzgeber insoweit zustehende Einschätzungsprärogative wäre nur überschritten, wenn eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft vernünftigerweise auszuschließen und die von ihm getroffene Wertung widerlegt wäre, was im Bereich des Jugendmedienschutzes nicht der Fall ist (Ukrow, a.a.O. RdNr. 86 f.; BVerfG v. 27.11.1990 BVerfGE 83, 130 ff.).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Es darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit des Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH v. 22.9.2004, NJW-RR 2004, 1679 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    Das Gericht darf ein Privatgutachten zwar durchaus verwerten, hierbei aber nicht außer Acht lassen, dass es sich grundsätzlich nicht um ein Beweismittel im Sinne von § 98 i.V.m. §§ 355 ff. ZPO handelt, sondern um einen (qualifizierten) substantiierten Parteivortrag; eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts, insbesondere die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, wird durch ein Privatgutachten allenfalls dann entbehrlich gemacht, wenn das Gericht allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen kann (BGH v. 11.5.1993, NJW 1993, 2382).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215
    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599

    MTV - I want a famous face

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.597

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 1

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04

    Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2000 - A 13 S 2896/97

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • VG Minden, 18.08.2010 - 7 K 721/10

    Entwicklungsbeeinträchtigende Internetangebote

    Die Kammer neigt aus den dortigen Gründen der Auffassung des VG Münster zu, vgl. Urteil vom 12.02.2010 - 1 K 1608/09 - ebenso VG München, Urteil vom 18.06.2009 - M 17 K 07.5215 -, m. w. N., wonach die Frage, ob ein Angebot im Sinne von § 5 Abs. 1 JMStV geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt und ein Beurteilungsspielraum insoweit nicht besteht.

    Das VG München, vgl. Urteil vom 18.06.2009 - M 17 K 07.5215 -, führt zur Regelung des § 5 Abs. 1 JMStV aus:.

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