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   VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756   

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https://dejure.org/2009,22463
VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756 (https://dejure.org/2009,22463)
VG München, Entscheidung vom 22.10.2009 - M 17 S 09.4756 (https://dejure.org/2009,22463)
VG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - M 17 S 09.4756 (https://dejure.org/2009,22463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fernsehsatzung; Widerruf der Genehmigung des Fernsehfensters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Genehmigung zur Ausstrahlung des landesweiten Fernsehfensters "Bayern Journal"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    C.A.M.P. TV verliert Wochenendfenster

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    C.A.M.P. TV verliert Wochenendfenster

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756
    Das weitgehende Satzungsrecht der ... resultiert aus der umfassenden Programmverantwortung als öffentlich-rechtliche Trägerin von Rundfunk im Sinne des Bayer. Mediengesetzes sowie aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1 Bayer. Verfassung (s. Verfassungsgerichtshof vom 30.5.2005, Vf 23/VI/04 S. 13 f., BVerfG vom 20.2.1998, DÖV 1998, 469).

    Auch die Belange der Antragstellerin sind grundrechtlich geschützt, denn sie kann sich auf den Schutz des Grundrechts der Anbieter auf Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 111 a Abs. 1 Satz 1 BV berufen (VerfGH vom 30.5.2005, a.a.O.) berufen.

  • VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts

    Auszug aus VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756
    Sie ist letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes und kann sich insoweit auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit auf Art. 111 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BV berufen (VerfGH vom 30.5.2005, Vf. 23-VI-04 S. 13 f.).
  • VG München, 15.04.2010 - M 17 K 09.2619

    Landesweites Fernsehfenster (...); Änderung der Gesellschaftsstruktur eines

    Auszug aus VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756
    Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom ... Januar 2009 auf Fortsetzung der Anbietertätigkeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden (M 17 K 09.2619).
  • VG München, 15.04.2010 - M 17 K 09.2619

    Landesweites Fernsehfenster (...); Änderung der Gesellschaftsstruktur eines

    Den Antrag der Bevollmächtigten der Klägerin vom ... Oktober 2009, die aufschiebende Wirkung der am ... Juni 2009 erhobenen Klage der Klägerin gegen den Bescheid der Beklagten vom ... Mai 2009 wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (Az.: M 17 S 09.4756) ab, die dagegen erhobene Beschwerde wies der BayVGH mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 (Az.: 7 CS 09.2606) zurück.

    Zur Begründung nahm sie Bezug auf die im Eilverfahren M 17 S 09.4756 abgegebenen Erklärungen und Ausführungen der Beklagten, insbesondere den Schriftsatz der Beklagten vom ... (richtig ...) Oktober 2009.

  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855

    Rundfunkfreiheit; landesweites Fernsehfenster (Bayern Journal); Änderung der

    Das Verwaltungsgericht hat, nachdem die Beklagte mit Bescheid vom 16. Juni 2009 die sofortige Vollziehung ihres Bescheids vom 18. Mai 2009 angeordnet hatte, den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (Az.: M 17 S 09.4756) abgelehnt.
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