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   VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934   

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VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934 (https://dejure.org/2010,35600)
VG München, Entscheidung vom 28.07.2010 - M 18 K 08.5934 (https://dejure.org/2010,35600)
VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - M 18 K 08.5934 (https://dejure.org/2010,35600)
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  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934
    Die Maßstäbe Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit stehen gleichrangig nebeneinander, allerdings darf, selbst wenn gesetzlich eine kostendeckende Gebührenerhebung vorgesehen ist, das Äquivalenzprinzip nicht verletzt werden, das für jede Gebührenfestsetzung maßgebend ist und eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.2000, 11 C 5/99, Juris).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934
    Es darf weder ein grobes Missverhältnis zwischen behördlicher Leistung und Höhe der Gebühr bestehen, noch darf die Gebühr insbesondere zu einem so beachtlichen Kostenfaktor für den Veranlasser der Amtshandlung werden, dass sie von der Inanspruchnahme der begehrten Verwaltungsleistung abschreckt (BVerwG, Urteil vom 21.10.1970, BayVBl. 71, S. 108).
  • BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09

    Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934
    Bei den begehrten Informationen handelt es sich weder um personenbezogene Daten noch um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, also um Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein besonderes Interesse hat (BVerwG, Beschluss vom 11.6.2010, 20 F 12.09, Juris).
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV C 43.69

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für eine Grünanlage - Erhebung eines

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934
    Damit hat der Beklagte auch rechtmäßig der Kostenentscheidung für die Informationserteilung § 6 Abs. 1 VIG i.V.m. den landesgesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt und ist bezüglich der Höhe auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zunächst davon ausgegangen, dass kostendeckende Gebühren und Auslagen entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben verlangt werden können (vgl. BayVGH, Urteil vom 9.7.1971, BayVBl. 71, 387).
  • Drs-Bund, 22.05.2007 - BT-Drs 16/5404
    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934
    Das VIG ermöglicht den Zugang zu vorhandenen Informationen über Erzeugnisse im Sinne des LFGB und des Weingesetzes und soll den Verbraucher, wie die Gesetzesbegründung ausführt, befähigen, Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen (vgl. BTDrs 16/5404, S. 1, 8).
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