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   VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073   

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VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073 (https://dejure.org/2009,62913)
VG München, Entscheidung vom 05.10.2009 - M 25 K 08.2073 (https://dejure.org/2009,62913)
VG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - M 25 K 08.2073 (https://dejure.org/2009,62913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 1. Januar 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.02.2007 - 5 B 190.06

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender grundsätzlicher

    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Am 7. Mai 2008 übersandte das Gericht dem Klägerbevollmächtigten ferner je einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 13. Oktober 2005 (AN 15 K 05.1385) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. Februar 2007 (5 B 190/06), in denen ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit von § 25 Abs. 1 StAG bejaht wird, teilt mit, dass das Verfahren nunmehr unter dem Az. M 25 K 08.2073 fortgeführt werde und bat um Mitteilung, ob die Klage im Hinblick auf diese Rechtsprechung aufrechterhalten bleibe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Beschluss vom 14. Februar 2007 (a.a.O.) diese Auffassung zu Eigen gemacht.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Deshalb kann er auch grundsätzlich selbstständig bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen jemand seine Staatsangehörigkeit erwirbt und verliert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.5.1952, 1 BvR 213/51, BVerfGE 1, 322 (328 f.); Beschluss vom 21.5.1974, 1 BvL 22/71, BVerfGE 37, 217 (218)).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Deshalb kann er auch grundsätzlich selbstständig bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen jemand seine Staatsangehörigkeit erwirbt und verliert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.5.1952, 1 BvR 213/51, BVerfGE 1, 322 (328 f.); Beschluss vom 21.5.1974, 1 BvL 22/71, BVerfGE 37, 217 (218)).
  • Drs-Bund, 05.12.2005 - BT-Drs 16/139
    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Denn ein solches, vom Klägerbevollmächtigten vorgetragenes Zustellungserfordernis der ausländischen Einbürgerungsentscheidung (hier: der Ministerratsbeschluss v. 15.6.2001) wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht für notwendig erachtet und eine entsprechende gesetzliche Regelung, die eine förmliche Bekanntgabe vorschreibt, ist nicht ergangen (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter [BT-Drs. 16/139, S. 4], wonach es nach Auskunft der für die Anwendung des türkischen Rechts zuständigen türkischen Behörden nicht auf eine förmliche Zustellung ankommt, weil nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die Staatsangehörigkeit bereits mit der behördlichen Entscheidung über den Einbürgerungsantrag wirksam erworben wird).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Am 16. Januar 2007 übersandte das Gericht dem Klägerbevollmächtigten einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Dezember 2006 (2 BvR 1339/06) mit der Bitte zu prüfen, ob hieraus Konsequenzen im vorliegenden Verfahren zu ziehen seien.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Nach dem Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. vom 7.7.1992, 2 BvR 1631/90 u.a., [juris] RdNr. 39 ff., m.w.N.) konnte der Kläger aber auch nach diesem Stichtag seine bereits vorher erhobene Feststellungsklage fortführen.
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 5 C 05.3175
    Auszug aus VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073
    Wegen der Vielzahl der von diesem Status abhängigen Wirkungen hat der Kläger auch ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 43 Abs. 1, 2. Halbsatz VwGO an der begehrten gerichtlichen Feststellung bereits dann, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde, wie hier, seine deutsche Staatsangehörigkeit bestreitet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.1.2006, 5 C 05.3175).
  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

    Dass die Klägerin glaubhaft vorträgt, ihr sei keinerlei Nachweis der Wiedereinbürgerung (zum Beispiel ein Einbürgerungsbescheid oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde) zugestellt worden, steht dem nicht entgegen, da nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die Wirkung der Einbürgerungsentscheidung mit dem Datum der Entscheidung des Ministerrats eintritt und nicht von einer Zustellung eines Einbürgerungsbescheids abhängt (ausführlich dazu: VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 19).

    Denn es kann von Einbürgerungsbewerbern in gesteigertem Maße erwartet werden, dass sie sich über die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer sofort nach der Ausbürgerung beantragten Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit informieren (VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen

    Eines Einbürgerungsbescheides bedarf es insoweit nicht, da nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die Wirkung der Einbürgerungsentscheidung mit dem Datum der Entscheidung des Ministerrats eintritt (ausführlich dazu: VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 19).

    Denn es kann von Einbürgerungsbewerbern in gesteigertem Maße erwartet werden, dass sie sich über die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer sofort nach der Ausbürgerung beantragten Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit informieren (VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 13 ME 118/15

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG nach

    Eines Einbürgerungsbescheides der türkischen Behörden bedurfte es insoweit nicht, da nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die Wirkung der Einbürgerungsentscheidung mit dem Datum der Entscheidung des Ministerrats eintritt (vgl. VG München, Urteil v. 5. Oktober 2009 - M 25 K 08.2073 -, juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 05.03.2018 - W 7 K 18.258

    Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Verlustfeststellung der deutschen

    Denn nach Auskunft der zuständigen türkischen Behörden kommt es nicht auf die förmliche Zustellung an, sondern nach damals geltenden türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz ist die Staatsangehörigkeit bereits mit der behördlichen Entscheidung über den Einbürgerungsantrag wirksam erworben worden (BT-Drs. 16/139 vom 5.12.2005; ausführlich VG München, U.v. 5.10.2009 - M 25 K 08.2073, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 19 E 51/14

    Förmliche Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens der deutschen

    vgl. SächsOVG, Urteil vom 5. September 2013 - 3 A 793/12 -, juris, Rdn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 12 E 205/09 -, S. 2 des Beschlussabdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 5 C 09.3155 -, juris, Rdn. 3; VG München, Urteil vom 5. Oktober 2009 - M 25 K 08.2073 -, juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 8. Dezember 2010 - AN 15 K 10.01598 -, juris, Rdn. 16.
  • VG Köln, 23.11.2016 - 10 K 5519/14

    Rechtmäßige Versagung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund

    vgl. hierzu eingehend VG München, Urteil vom 05.10.2009 - M 25 K 08.2073 -, juris Rn. 19.
  • VG Köln, 15.01.2020 - 10 K 14431/17
    vgl. hierzu eingehend VG München, Urteil vom 05.10.2009 - M 25 K 08.2073 -, juris Rn. 19.
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