Rechtsprechung
VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entzug der Fahrerlaubnis; Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
- VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und …
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Wegen dieses besonderen Gefährdungspotentials des Zusammenwirkens von Cannabis mit anderen psychoaktiven Stoffen ist nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV die Fahreignung als nicht mehr gegeben anzusehen (siehe hierzu und insbes. zum Gefährdungspotential bei sog. Mischkonsum OVG Rheinland-Pfalz vom 3.6.2008, Az.: 10 B 10356/08; VG Stuttgart vom 23.12.2005, Az.: 10 K 3224/05). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.2006 - 10 S 133/06
Fahrerlaubnis; Eignung; Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Dies ist nach der Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg vom 10.02.2006, Az.: 10 S 133/06, DÖV 2006, 483-484) nicht einmal dann anzunehmen, wenn der Betroffene bewusst (was vorliegend nicht einmal behauptet wird) nach einem Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol vom Gebrauch eines Kfz im Straßenverkehr Abstand nimmt. - OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08
Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Wegen dieses besonderen Gefährdungspotentials des Zusammenwirkens von Cannabis mit anderen psychoaktiven Stoffen ist nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV die Fahreignung als nicht mehr gegeben anzusehen (siehe hierzu und insbes. zum Gefährdungspotential bei sog. Mischkonsum OVG Rheinland-Pfalz vom 3.6.2008, Az.: 10 B 10356/08; VG Stuttgart vom 23.12.2005, Az.: 10 K 3224/05).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.6.2005, BayVBl 2006, 121). - VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Nach Ablauf der Jahresfrist ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das Gericht folgt (z.B. BayVGH vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526) die Fahrerlaubnisbehörde gehindert, die Fahrerlaubnis unmittelbar zu entziehen. - VGH Bayern, 09.06.2008 - 11 ZB 08.1047
Darlegung von Berufungszulassungsgründen
Auszug aus VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417
Für die Fahrerlaubnis der Klasse 3 -alt - (nach 1980) sind 8.750 Euro, für die Fahrerlaubnis der Klasse 1b -alt- 2.500 EUR anzusetzen (siehe hierzu BayVGH vom 9.6.2008, Az.:11 ZB 08.1047).
- OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12
Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei …
Ungeachtet dessen dürfte die Bejahung eines die Fahreignung ausschließenden zusätzlichen Alkoholgebrauchs voraussetzen, dass beide Substanzen, also Cannabis und Alkohol, im Körper gleichzeitig und wirkaktiv vorhanden sind (VG München, Urteil vom 20.1.2009 - M 6a K 08.417 -, juris Rdn. 15; OVG Saarl., Beschluss vom 8.1.2010 - 1 B 493/09 -, ZfSch 2010, 172, juris; Pießkalla, NVZ 2008, 542, 545 f.). - VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis
Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris). - VG München, 10.03.2021 - M 6 S 20.3576
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Drogenkonsums …
An dem von der Antragsgegnerin angeführten Satz, dass bereits ein Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Alkoholkonsum (Mischkonsum) die Fahreignung entfallen lässt, ohne dass es hierbei auf das weitere selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögens ankäme (vgl. VGH Mannheim, B. v. 10.2.2006 - 10 S 133/06 -, juris; VG München, U. v. 20.1.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, B. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris), hat sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 - 3 C 13/17, wonach erstmals im Straßenverkehr in Erscheinung getretenen gelegentlichen Konsumenten von (nur) Cannabis in der Regel nicht unmittelbar ohne weitere Aufklärung die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, nichts geändert. - VG Osnabrück, 15.02.2011 - 6 B 95/10
Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis bei verkehrsunabhängigem Mischkonsum von …
Bereits ein Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Alkoholkonsum (Mischkonsum) lässt danach die Fahreignung entfallen, ohne dass es hierbei auf das selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögens ankäme (vgl. VGH Mannheim, B. v. 10.2.2006 - 10 S 133/06 -, juris; VG München, U. v. 20.1.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, B. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris). - VG Hamburg, 10.09.2009 - 15 E 1544/09
Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum von Cannabis und Alkohol
Die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol als eigenes Kriterium für eine Ungeeignetheit in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV basiert nämlich auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10.02.2006 - 10 S 133/06, juris, Rdnr. 3, m.w.N.; VG München…, Urteil vom 28.11.2007 - M 6b K 06.265, juris, Rdnr. 16, Urteil vom 20.01.2009 - M 6a K 08.417, juris, Rdnr. 15, …und Beschluss vom 02.04.2009 - M 6a S 09.608, juris, Rdnr. 44; VG Ansbach…, Beschluss vom 20.04.2009 - AN 10 S 09.00461, juris, Rdnr. 32; ausführlich VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 25.06.2009 - 2 L 91/09, juris, Rdnr. 16 ff.).