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VG München, 27.10.2008 - M 8 K 08.908 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nichtanrechenbarkeit einer Dachterrassenüberdachung auf die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossfläche;Eigenschaft einer Dachterrassenüberdachung als Dachaufbau;Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans, die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 12.12.1978 - IV TG 97/78
Auszug aus VG München, 27.10.2008 - M 8 K 08.908
Nicht anzurechnen sind demnach nach allgemeiner Meinung (…z.B. Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Aufl. 1995, zu § 20, Rdnr. 32;… Ziegler in Brügelmann, BauGB, Stand 04.2002, zu § 20, Rdnr. 46) nicht überdachte Terrassen, die schon begrifflich kein Bestandteil eines durch die Landesbauordnungen (in Bayern: Art. 2 Abs. 7 BayBO) definierten Geschosses sind (…Molodovsky in Koch/Molodovsky/Fa-mers, Bayerische Bauordnung, zu Art. 2, Rdnr. 140; VGH Kassel vom 12.12.1978 - IV TG 97/78 - juris).
- VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589
Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den …
Dieser liegt darin, Gebäudeteile, die zwar den Wohnwert, nicht aber die Nutzungsdichte (Zahl der Bewohner) erhöhen, bei der Anrechnung auf die Geschossfläche zu begünstigen, um der Neigung der Bauwilligen entgegenzuwirken, bei einem gegebenen Höchstmaß an zulässiger Geschossfläche auf den Wohnwert erhöhende Elemente wie Balkone, Loggien und Terrassen zugunsten der Schaffung geschlossener Aufenthaltsräume zu verzichten (vgl. VG München, Urteil vom 27.10.2008 - M 8 K 08.908). - VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 417/14
Baugenehmigung für Wärmepumpe; Dachgauben und Dachaufbauten im Sinne der BauO RP; …
in Betracht kommen (vgl. auch VG München, Urteil vom 27. Oktober 2008 - M 8 K 08.908 -, juris zu Dachterrassenüberdachungen). - LG München II, 13.12.2013 - 3 O 3493/13
Anspruch auf "Kaufpreisnachbesserung" verjährt in drei Jahren!
Das Verwaltungsgericht München hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 27.10.2008, Gz.: M 8 K 08.908,Rd. 12):.