Rechtsprechung
VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg im Innenstadtbereich; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme; Anforderungen an das Bestehen einer Behinderung oder Gefährdung des Fußgängerverkehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 667
- NVwZ 1989, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
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- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 04.07.1967 - 2 BvL 10/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78
Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1982 - 4 A 78/81
Abschleppen von geparkten Kfz aus Fußgängerzone auch ohne Verkehrsbehinderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - IV A 2215/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG München, 16.07.1987 - M 17 K 87.980 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94
Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig …
Die unmittelbare Ausführung ist vielmehr regelmäßig dann rechtmäßig möglich, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit (…die allerdings auch in einem Verstoß gegen ein Verkehrszeichen liegen kann, vgl.: Kunkel/Pausch/Prillwitz, Kommentar zum HSOG, 1991, § 8 Rdnr. 6) unaufschiebbar zu beseitigen ist; konsequenterweise fordert daher die wohl überwiegende Rechtsprechung für eine rechtmäßige unmittelbare Ausführung - anders als bei der Ersatzvornahme - eine zusätzliche Verkehrsbehinderung oder -gefährdung (vgl. BVerwG vom 14.05.1992, 3 C 3.90 = BVerwGE 90, 189 (193); Bay.VGH vom 16.12.1987, 21 B 87.01910, NVwZ 1988, 657; VGH Baden-Württemberg vom 11.06.1991, 1 S 2967/90, DVBl. 1991, 1370;… VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, a.a.O; VGH Baden-Württemberg vom 20.12.1979, IV A 2215/79, NJW 1981, 478; VG Würzburg vom 29.06.1988, W 2 K 88.221, NVwZ-RR 1989, 138; VG München vom 28.01.1988, M 17 K 87.6583, NVwZ 1988, 667). - OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92
Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für …
Bestandsschutz endet zwar mit der endgültigen Aufgabe des bestandsgeschützten Unternehmens (BVerwG, NVwZ 1988, 667; BVerwG UPR 90, 342). - VG Kassel, 24.07.2003 - 2 E 1349/02 Entscheidend ist vielmehr im Falle der Nutzungsaufgabe, ob nach der Verkehrsanschauung und bei objektiver Betrachtung von einer Wiederaufnahme der ursprünglichen, dem Bestandsschutz unterfallenden Nutzung ausgegangen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1988, 667; Hess. VGH, Urteil vom 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 -, ESVGH 51, 141).
- VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04 Beim Gehwegparken ist eine solche Behinderung oder Gefahrdung immer dann anzunehmen, wenn an der fraglichen Stelle mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die volle Gehwegbreite in Anspruch nehmen wird und keine ausreichende Restgehwegbreite für einen ungehinderten Fußgängerbegegnungsverkehr verbleibt, ferner bei rechtswidrigem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in Feuerwehrzufahrten (vgl.z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 f.; VGH München, NVwZ 1988, 657, 658; VG München, NVwZ 1988, 667, 669; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 94; VGH Kassel, NVwZ 1987, 904, 910).