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   VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583   

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https://dejure.org/1988,3851
VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583 (https://dejure.org/1988,3851)
VG München, Entscheidung vom 28.01.1988 - M 17 K 87.6583 (https://dejure.org/1988,3851)
VG München, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - M 17 K 87.6583 (https://dejure.org/1988,3851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg im Innenstadtbereich; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme; Anforderungen an das Bestehen einer Behinderung oder Gefährdung des Fußgängerverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 667
  • NVwZ 1989, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

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  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

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  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

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  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

    Die unmittelbare Ausführung ist vielmehr regelmäßig dann rechtmäßig möglich, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit (die allerdings auch in einem Verstoß gegen ein Verkehrszeichen liegen kann, vgl.: Kunkel/Pausch/Prillwitz, Kommentar zum HSOG, 1991, § 8 Rdnr. 6) unaufschiebbar zu beseitigen ist; konsequenterweise fordert daher die wohl überwiegende Rechtsprechung für eine rechtmäßige unmittelbare Ausführung - anders als bei der Ersatzvornahme - eine zusätzliche Verkehrsbehinderung oder -gefährdung (vgl. BVerwG vom 14.05.1992, 3 C 3.90 = BVerwGE 90, 189 (193); Bay.VGH vom 16.12.1987, 21 B 87.01910, NVwZ 1988, 657; VGH Baden-Württemberg vom 11.06.1991, 1 S 2967/90, DVBl. 1991, 1370; VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, a.a.O; VGH Baden-Württemberg vom 20.12.1979, IV A 2215/79, NJW 1981, 478; VG Würzburg vom 29.06.1988, W 2 K 88.221, NVwZ-RR 1989, 138; VG München vom 28.01.1988, M 17 K 87.6583, NVwZ 1988, 667).
  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für

    Bestandsschutz endet zwar mit der endgültigen Aufgabe des bestandsgeschützten Unternehmens (BVerwG, NVwZ 1988, 667; BVerwG UPR 90, 342).
  • VG Kassel, 24.07.2003 - 2 E 1349/02
    Entscheidend ist vielmehr im Falle der Nutzungsaufgabe, ob nach der Verkehrsanschauung und bei objektiver Betrachtung von einer Wiederaufnahme der ursprünglichen, dem Bestandsschutz unterfallenden Nutzung ausgegangen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1988, 667; Hess. VGH, Urteil vom 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 -, ESVGH 51, 141).
  • VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Beim Gehwegparken ist eine solche Behinderung oder Gefahrdung immer dann anzunehmen, wenn an der fraglichen Stelle mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die volle Gehwegbreite in Anspruch nehmen wird und keine ausreichende Restgehwegbreite für einen ungehinderten Fußgängerbegegnungsverkehr verbleibt, ferner bei rechtswidrigem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in Feuerwehrzufahrten (vgl.z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 f.; VGH München, NVwZ 1988, 657, 658; VG München, NVwZ 1988, 667, 669; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 94; VGH Kassel, NVwZ 1987, 904, 910).
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