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| VG München, 19.06.2012 - M 1 S 12.2510 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzulässiger Antrag; kein sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; fehlender Hauptsacherechtsbehelf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.06.2012 - M 1 S 12.2510
- VGH Bayern, 12.07.2012 - 22 CS 12.1555
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 29.11.2012 - M 1 S 12.4979
Richterablehnung; Hauptsacheerledigung; Prozesskostenhilfe
Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 19. Juni 2012 als unzulässig abgelehnt (M 1 S 12.2510).Wie im Beschluss im Verfahren M 1 S 12.2510 ausführlich dargelegt, gab es keinen Anlass für ein Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 22 CS 12.1715
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
Rn. 1 Durch Beschluss vom 12. Juli 2012 (Az. 22 CS 12.1555), der durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. S... sowie die Richter am Verwaltungsgerichtshof D... und Dr. D... erging, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Antragstellers ab, ihm für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 19. Juni 2012 (Az. M 1 S 12.2510) Prozesskostenhilfe zu bewilligen. - VGH Bayern, 21.02.2013 - 22 C 13.202
Prozesskostenhilfe
Rn. 2 In dieser Sache hatte der Kläger bereits einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt, welchen das Bayerische Verwaltungsgericht München mit rechtskräftigem Beschluss vom 19. Juli 2012 als unzulässig abgelehnt hat (Az. M 1 S 12.2510).
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