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| VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Maßgebend für die Abgrenzung zwischen dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers - hier des Antragstellers - darstellt (vgl. BGH, U. v. 5.2.1993 - V ZR 62/91 - juris Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen berufen dürfen, d. h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (BVerwG, B. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris; VG Hannover, B. v. 30.3.2015 - 4 B 546/15 - juris). - BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69
Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der …
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Gegenüber solchem Vorbringen kann der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern (BGH, U. v. 24.11.1970 - VI ZB 70/69 - NJW 1971, 284).
- VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423
Landesbeamter; Akteneinsicht; Personalakte; Sachakte; personenbezogene Daten; …
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Die Beschwerde hiergegen lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. April 2015 ab (3 CE 15.423). - VGH Bayern, 11.03.2013 - 4 C 13.400
Rechtswegbeschwerde; Widerklage; Unterlassungsanspruch; Äußerung eines …
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Soweit es um Äußerungen eines Hoheitsträgers geht, ist - ungeachtet der Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren und des Inhalts der angegriffenen Äußerungen - rechtswegentscheidend, ob die Äußerungen amtlichen Charakter haben bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden sind und daher dem Freistaat Bayern zuzurechnen sind oder in keinem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen (BayVGH, B. v. 13.10.2009 - 4 C 09.2145 - juris Rn. 9 u. B. v. 11.3.2013 - 4 C 13.400 - juris Rn. 3 ff.;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflg. 2014, § 40 Rn. 83). - VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15
Einstweilige Anordnung; Sachlichkeitsgebot; Unterlassungsanspruch
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen berufen dürfen, d. h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (BVerwG, B. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris; VG Hannover, B. v. 30.3.2015 - 4 B 546/15 - juris). - VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2145
Beschwerde; Rechtsweg; Unterlassen ehrverletzender Äußerungen; Bürgermeister
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Soweit es um Äußerungen eines Hoheitsträgers geht, ist - ungeachtet der Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren und des Inhalts der angegriffenen Äußerungen - rechtswegentscheidend, ob die Äußerungen amtlichen Charakter haben bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden sind und daher dem Freistaat Bayern zuzurechnen sind oder in keinem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen (BayVGH, B. v. 13.10.2009 - 4 C 09.2145 - juris Rn. 9 u. B. v. 11.3.2013 - 4 C 13.400 - juris Rn. 3 ff.;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflg. 2014, § 40 Rn. 83). - VGH Bayern, 05.08.2015 - 5 C 15.1429
Untätigkeitsbeschwerde
Auszug aus VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Mit Beschluss vom 5. August 2015 verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Untätigkeitsbeschwerde des Antragstellers (5 C 15.1429).
- VG Hamburg, 15.12.2025 - 2 E 8786/25
Zur Nutzung von ChatGPT als Hilfsmittel für schulische Prüfungen (erfolgloser …
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen berufen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (…BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54.10, juris Rn. 14; VG München, Beschl. v. 8.9.2015, M 10 E 15.1069, juris Rn. 23 m.w.N.).
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