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   VG München, 07.02.2013 - M 10 K 12.4589   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9050
VG München, 07.02.2013 - M 10 K 12.4589 (https://dejure.org/2013,9050)
VG München, Entscheidung vom 07.02.2013 - M 10 K 12.4589 (https://dejure.org/2013,9050)
VG München, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - M 10 K 12.4589 (https://dejure.org/2013,9050)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VG München, 07.02.2013 - M 10 K 12.4589
    Ausgangspunkt des modifizierten Frischwassermaßstabes ist der vom Wasserversorger bezogene Frischwasserverbrauch (§ 10 Abs. 2 BGS/EWS) mit einer Modifizierung einerseits nach oben, d.h. zuzüglich der aus Eigengewinnungsanlagen zugeführten Wassermengen und einer Modifizierung nach unten, d.h. abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Mengen, soweit der Abzug nicht ausgeschlossen ist (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 - RdNr. 16; ebenso BayVGH, U.v. 18.11.1999 - 23 N 99.1617 - RdNr. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 18.11.1999 - 23 N 99.1617
    Auszug aus VG München, 07.02.2013 - M 10 K 12.4589
    Ausgangspunkt des modifizierten Frischwassermaßstabes ist der vom Wasserversorger bezogene Frischwasserverbrauch (§ 10 Abs. 2 BGS/EWS) mit einer Modifizierung einerseits nach oben, d.h. zuzüglich der aus Eigengewinnungsanlagen zugeführten Wassermengen und einer Modifizierung nach unten, d.h. abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Mengen, soweit der Abzug nicht ausgeschlossen ist (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 - RdNr. 16; ebenso BayVGH, U.v. 18.11.1999 - 23 N 99.1617 - RdNr. 24 ff.).
  • VG München, 30.11.2023 - M 10 K 20.3377

    Untätigkeitsklage, Widerspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung (fehlerhaft), …

    Ausgangspunkt des modifizierten Frischwassermaßstabes ist der vom Wasserversorger bezogene Frischwasserverbrauch (§ 10 Abs. 2 BGS/EWS) mit einer Modifizierung einerseits nach oben, d.h. zuzüglich der aus Eigengewinnungsanlagen zugeführten Wassermengen und einer Modifizierung nach unten, d.h. abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Mengen, soweit der Abzug nicht ausgeschlossen ist (…vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 - juris Rn. 16;… ebenso BayVGH, B.v. 26.6.2017 - 20 CS 17.346 - juris Rn. 20; B.v. 20.9.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184;… U.v. 18.11.1999 - 23 N 99.1617 - juris - Rn. 24 ff.;… OVG Berlin-Bbg B.v. 14.3.2019 - OVG 9 B 1.14 - juris Rn. 14; VG München U.v. 7.2.2013 - M 10 K 12.4589 - juris Rn. 19).

    Diese Regelung, die dem Gebührenpflichtigen den Nachweis des Verbrauchs auf dem Grundstück aufbürdet, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 20.09.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184;… OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 24;… VGH BW U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23; VG München U.v. 7.2.2013 - M 10 K 12.4589 - juris Rn. 19).

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