Rechtsprechung
| VG München, 20.03.2007 - M 10 S 07.488 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 82 Abs. 4; BayVwZVG Art. 36; BayVwZVG Art. 34; BayVwZVG Art. 29 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5
D (A), Mitwirkungspflichten, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Auslandsvertretung, Delegation, Passverfügung, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Zwangsvollstreckung, Androhung, unmittelbarer Zwang, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 19 B 1789/06
D (A), Mitwirkungspflichten, Passverfügung, Passbeschaffung, …
Auszug aus VG München, 20.03.2007 - M 10 S 07.488
Die Terminsfestlegung dient also neben der Anordnung eines bestimmten Vorsprachetermins der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die Anordnung zwangsweise durchgesetzt werden kann, nicht aber des Zeitpunkts, ab dem sie nicht mehr befolgt zu werden braucht (OVG NRW v. 28.11.2006, Az. 19 B 1789/06). - VGH Bayern, 11.07.2000 - 10 B 99.3200
Auszug aus VG München, 20.03.2007 - M 10 S 07.488
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des §§ 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (BayVGH v. 10.6.2000, Az. 10 B 99.3200 u. OVG NRW v. 18.11.2006, Az. 19 ZB 1789/06).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Anordnung zur persönlichen Vorsprache vor der armenischen Expertenkommission bei …
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des §§ 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (vgl. neben der bereits erstinstanzlich benannten Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 28. November 2006 - 19 B 1789/06 -, zitiert aus Juris, Rn. 5 m. w. N., auch das VG München, Beschl. v. 20. März 2007 - M 10 S 07.488 -, zitiert aus Juris, Rn. 25). - VG München, 27.03.2008 - M 24 S 08.208
Passbeschaffung; Vorspracheaufforderung; bestimmter Termin; …
Damit dient die Terminsfestlegung also nicht nur der Anordnung eines bestimmten Vorsprachetermins, sondern auch der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die Anordnung zwangsweise durchgesetzt werden kann, nicht aber des Zeitpunkts, ab dem sie nicht mehr befolgt zu werden braucht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.11.2006, InfAuslR 2007, 126; VG München, Beschl. v. 20.3.2007, M 10 S 07.488 …und Urt. v. 1.6.2006, M 24 K 05.6169: "... lässt sich aus der Gesamtzielrichtung des Bescheids entnehmen, dass der Kläger einen Pass beantragen und hierzu bei der Botschaft des Heimatstaates vorsprechen soll"; BayVGH, Beschl. v. 13.4.2007, 24 ZB 06.3329, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 1. Juni 2006 abgelehnt wurde; anderer Ansicht offenbar: BayVGH, Beschl. v. 12.3.2007, 24 CS 06.3176, wo ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in einer vergleichbaren Konstellation wegen Zeitablaufs als unzulässig angesehen wurde). - VG München, 04.04.2008 - M 24 S 08.206
Passbeschaffung; Vorspracheaufforderung; bestimmter Termin; …
Damit dient die Terminsfestlegung also nicht nur der Anordnung eines bestimmten Vorsprachetermins, sondern auch der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die Anordnung zwangsweise durchgesetzt werden kann, nicht aber des Zeitpunkts, ab dem sie nicht mehr befolgt zu werden braucht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 28.11.2006, InfAuslR 2007, 126; VG München, Beschl. v. 20.3.2007, M 10 S 07.488 …und Urt. v. 1.6.2006, M 24 K 05.6169: "... lässt sich aus der Gesamtzielrichtung des Bescheids entnehmen, dass der Kläger einen Pass beantragen und hierzu bei der Botschaft des Heimatstaates vorsprechen soll"; BayVGH, Beschl. v. 13.4.2007, 24 ZB 06.3329, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 1. Juni 2006 abgelehnt wurde; anderer Ansicht offenbar: BayVGH, Beschl. v. 12.3.2007, 24 CS 06.3176, wo ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in einer vergleichbaren Konstellation wegen Zeitablaufs als unzulässig angesehen wurde).
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