Rechtsprechung
| VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Veräußerung von Grundstücken; einkommensteuerbarer Umsatz Fremdenverkehrsbeitragssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614
- VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 12.12.2005 - 4 ZB 04.1684
Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrsbeitragspflicht; Reha-Klinik; …
Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614
Rn. 28 Alternativ zur Beitragsermittlung auf der Grundlage des realen einkommensteuerpflichtigen Gewinns der selbständig tätigen natürlichen Person wird dieser beitragserhebungswirksam auf der Grundlage eines fiktiven Gewinns der selbständig tätigen natürlichen Person ermittelt, soweit sich hieraus ein höherer Fremdenverkehrsbeitrag ergibt (vgl. BayVGH vom 12.12.2005 Az. 4 ZB 04.1684 RdNr. 9 f.).Bei der Anwendung des Regulativs des fiktiven Gewinns anstelle des realen Gewinns eines Beitragsschuldners im Rahmen der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags ist die Branchendurchschnittlichkeit der Umsatzrendite auf der Grundlage der tatsächlichen Gewinne in dieser Branche zu ermitteln (BayVGH vom 12.12.2005 a.a.O. RdNr. 8, 10).
- VGH Bayern, 01.12.2000 - 4 ZB 99.961
Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614
Durch die Rechtsprechung sei geklärt, dass der Verkaufserlös eines Hotels dem Fremdenverkehrsbeitrag mit einem Vorteilssatz von 100 % unterliege (z.B. BayVGH vom 1.12.2000 Az. 4 ZB 99.961). - VG München, 13.01.2011 - M 10 K 10.731
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Immobilienwertsteigerung - Vorteilssatz
Auszug aus VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614
Zur Erfassung des Anteils an einer Grundstückswertsteigerung, der nicht auf der allgemeinen Grundstückswertsteigerung, sondern auf dem Fremdenverkehrsvorteil beruht, bedarf eines eigenständig Vorteilssatzes (vgl. VG München vom 13.1.2011 M 10 K 10.731 ).
- VG München, 20.10.2016 - M 10 K 14.5560
Doppelte Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages
In einem Eilverfahren (Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO) waren ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2012 (Az. M 10 S 12.4614) und ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2013 ergangen (Az. 4 CS 12.2584), auf die jeweils Bezug genommen wird.In dem Verfahren über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Az. M 10 S 12.4614) habe der bayerische Verwaltungsgerichtshof am 5. Februar 2013 einen Beschluss erlassen, wonach die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage über einen Betrag von 30.654,00 Euro angeordnet bleibe, über den darüber hinausgehenden Betrag aber aufgehoben werde (Az. 4 CS 12.2584).
- VG München, 10.03.2015 - M 10 S 14.5559
Klage gegen den Fremdenverkehrsbeitragsbescheid
Rn. 5 Mit Beschluss vom 11. Oktober 2012 hatte das Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18. Juni 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Miesbach vom 24. September 2012 angeordnet (M 10 S 12.4614).
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