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| VG München, 05.11.2012 - M 12 E 12.4715 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschiebehindernis; Verlängerung der Ausreisefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.11.2012 - M 12 E 12.4715
- VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …
Auszug aus VG München, 05.11.2012 - M 12 E 12.4715
Die Behörden sind nur verpflichtet, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren familiäre Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG vom 11.1.2011 1 C 1.10 RdNr. 31 m.w. Rspr.-nachweisen).
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 22 L 1102/22 Rn. 79 BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1/10 -, BVerwGE 138, 371-385, juris Rn 31; VG München, Beschluss vom 5. November 2012 - M 12 E 12.4715 -, juris Rn. 21 und Beschluss vom 21. Januar 2021 - M 11 S 20.50065 -, juris Rn. 34; VG Minden, Urteil vom 17. August 2015 - 10 K 536/15.A -, juris Rn. 25; VG München.
- VG München, 24.10.2016 - M 17 K 14.31242
Isolierte Anfechtungsklage gegen einen nach Wiederaufgreifen von Amts wegen durch …
Den Antrag der Mutter des Klägers, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Ausländerbehörde zu verpflichten, Abschiebemaßnahmen weder einzuleiten noch durchzuführen, lehnten das Verwaltungsgericht München (VG München, B.v. 5.11.2012 - M 12 E 12.4715) und der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396) ab.
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