Rechtsprechung
| VG München, 06.03.2005 - M 12 K 05.497 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung von Gerichtszuständigkeiten auf Grundlage des Wohnsitzes eines Altersteilzeitbeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 662
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts - …
Auszug aus VG München, 06.03.2005 - M 12 K 05.497
Ebenso wie beim Ruhestandsbeamten (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 11.6.1981 Az.: 2 ER 401/81, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22) ist deshalb bei ihm mangels eines dienstlichen Wohnsitzes (…vgl. hierzu auch Schwegmann/Summer, Komm. zum BBesG, Rdnr. 2 zu § 15, wonach maßgebend für den dienstlichen Wohnsitz der Sitz der Behörde oder ständigen Dienststelle ist, bei welcher der Beamte, Richter oder Soldat Dienst zu leisten hat) zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts auf seinen bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz abzustellen (§ 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO).
- VG Bayreuth, 19.01.2016 - B 5 K 15.887
Örtlich zuständiges Gericht für Klage aus Beamtenverhältnis in der Elternzeit
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von denjenigen Fällen, in denen Kläger als Ruhestandsbeamte (vgl. etwa BayVGH, B. v. 24.6.2015 - 3 S 15.1102 - juris) oder als Beamte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (VG München, B. v. 6.3.2005 - M 12 K 05.497 - BayVBl 2006, 94) auf Dauer oder als beurlaubte Beamte zumindest auf unabsehbare Zeit (so VG Stuttgart, U. v. 10.8.2011 - DB 23 K 1060/11 - juris zur familienbedingten Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG) keinen Dienst mehr leisten. - VG Gelsenkirchen, 24.10.2008 - 1 K 5178/08
Örtliche Zuständigkeit, Verweisung, Wohnsitz, Einstellung, Übernahme, …
Rn. 4 Vgl. Posser/Wolff, Verwaltungsgerichtsordnung, 2008, § 52 Rn. 15 ("Ruhestandsbeamte haben keinen dienstlichen Wohnsitz mehr, so dass das für den Wohnsitz zuständige Gericht zur Entscheidung berufen ist"); ebenso bereits BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1981 - 2 ER 401/81 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22; VG Berlin, Beschluss vom 21. November 2005 - 7 A 435.04 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 13 K 6354/06 -, juris; vgl. auch VG München, Beschluss vom 6. März 2005 - M 12 K 05.497 -, juris (zum Beamten in Altersteilzeit). - VG München, 07.02.2008 - M 21 K 07.2759
Örtliche Zuständigkeit; keine tatsächliche Dienstleistung
In Fortführung seiner Rechtsprechung zur örtlichen Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Streitigkeiten eines Beamten, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet (vgl. VG München, Beschluss vom 06.03.2005, NVwZ-RR 2005, 662 = DÖD 2006, 43 = ZBR 2005, 319 (nur Leitsatz)) hält die erkennende Kammer deshalb dafür, dass in besonders gelagerten Fällen wie dem vorliegenden gemäß der oben zitierten gesetzlichen Regelung auf den bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz des Klägers abzustellen ist.
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