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Rechtsprechung
   VG München, 18.11.2010 - M 12 K 09.4677   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68958
VG München, 18.11.2010 - M 12 K 09.4677 (https://dejure.org/2010,68958)
VG München, Entscheidung vom 18.11.2010 - M 12 K 09.4677 (https://dejure.org/2010,68958)
VG München, Entscheidung vom 18. November 2010 - M 12 K 09.4677 (https://dejure.org/2010,68958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versorgungsrecht; Ruhegeld; Berufsunfähigkeit; Einstellung der beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …

    Auszug aus VG München, 18.11.2010 - M 12 K 09.4677
    Sie wird nicht nur eine entsprechende Zusage erteilen dürfen, sondern ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung auch befugt sein, einen aufschiebend bedingten Verwaltungsakt zu erlassen, bei dem die Bedingung sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden (vgl. BVerwGE 72, 1 ff.).
  • VGH Bayern, 07.04.2006 - 9 ZB 05.2587
    Auszug aus VG München, 18.11.2010 - M 12 K 09.4677
    Rn. 48 b) Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Berufsunfähigkeit vorliegt, welchen Grad sie erreichen muss und ob und in welchem Umfang eine Verweisung auf andere Tätigkeiten zulässig ist, bestimmt allein das Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 - ).
  • VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1139

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung

    Nicht entscheidend ist bei dieser Beurteilung, ob die Klägerin eine derartige eingeschränkte Tätigkeit aufgrund ihres Alters oder aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage tatsächlich finden könnte, weil das Arbeitsmarktrisiko nicht von der Beklagten zu tragen ist (so: BayVGH vom 11.7.2011, Az. 21 ZB 11.721 ; VG München vom 18.11.2010, Az. M 12 K 09.4677 und vom 12.11.2009 Az. M 12 K 08.3040 ).

    Der Begriff der "Berufsunfähigkeit" ist in der Satzung der Beklagten geregelt, weshalb es sich insoweit um einen landesrechtlichen Begriff handelt, auf den der bundesrechtliche Begriff der "vollen Erwerbsminderung" nicht übertragen werden kann (BayVGH vom 7.4.2006, Az. 9 ZB 05.2587 ; VG München vom 18.11.2010, Az. M 12 K 09.4677 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - 17 A 694/13

    Notwendigkeit der EInstellung einer Architektentätigkeit für den Anspruch auf …

    Rn. 13 Sind jedoch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 VS durch das für die Beurteilung dieses Landesrechts zuständige Oberverwaltungsgericht bereits grundsätzlich geklärt, gibt die Antragsbegründung dem Senat auch im Hinblick auf das zu bayrischem Landesrecht ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 18. November 2010 - M 12 K 09.4677 - keine Veranlassung, seine Rechtsprechung in einem Berufungsverfahren erneut zu überprüfen.
  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.859

    Kein Ruhegeld bei Dozententätigkeit des Rechtsanwalts trotz Berufsunfähigkeit

    Auch die Rechtsprechung zu der Voraussetzung der Einstellung der beruflichen Tätigkeit für Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit stellt auf das jeweilige Berufsbild ab (vgl. VG München, U.v. 18.11.2020 - M 12 K 09.4677 - juris Rn. 42, 49).
  • VG Würzburg, 05.12.2011 - W 7 K 11.284

    Berufsunfähigkeit

    Denn es ist nicht Sinn und Zweck des Ruhegeldes wegen Berufsunfähigkeit, das Arbeitsmarktrisiko abzudecken (vgl. VG München, Urteil v. 18.11.2010, Az.: M 12 K 09.4677).
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