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Rechtsprechung
   VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11843
VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449 (https://dejure.org/2013,11843)
VG München, Entscheidung vom 04.04.2013 - M 12 K 12.30449 (https://dejure.org/2013,11843)
VG München, Entscheidung vom 04. April 2013 - M 12 K 12.30449 (https://dejure.org/2013,11843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse ; Afghanistan (Provinz Kandahar)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Rn. 20 Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Ob eine erhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Merkmals i.S.v. § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [334 f.]).

    Der Vorverfolgung bzw. der bestehenden Verfolgung ist die unmittelbar drohende Verfolgung gleichwertig (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [345]).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Der Kläger kann unter Inanspruchnahme internationaler Hilfe und die Aufnahme von Gelegenheitsarbeiten zumindest ein kleines Einkommen erzielen, um sein Überleben zu sichern (BayVGH v. 3.2. 2011 - 13a B 10.30394).

    Rn. 57 Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den Kläger auch nicht derart zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. BayVGH v. 3.2.2011, 13a B 10.30394 und v. 08.11.2012, 13a B 11.30391, beide juris).

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30465

    Asylrecht Afghanistan; Südostregion mit Provinz Ghazni; erhebliche konkrete …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Zur Feststellung der Gefahrendichte ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich (BVerwG v. 27.04.2010, 10 C 4/09 und BayVGH v. 08.11.2012, 13a B 11.30391 und 13a B 11.30465, alle juris).

    Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ist nicht davon auszugehen, dass praktisch jede Zielperson schon allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betreffenden Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BayVGH v. 3.7.2012, 13a B 11.30064, vom 8.12.2011, 13a B 11.30276 und vom 8.11.2012, 13a B 11.30465, alle juris).

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30391

    Afghanischer Asylbewerber - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Zur Feststellung der Gefahrendichte ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich (BVerwG v. 27.04.2010, 10 C 4/09 und BayVGH v. 08.11.2012, 13a B 11.30391 und 13a B 11.30465, alle juris).

    Rn. 57 Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den Kläger auch nicht derart zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. BayVGH v. 3.2.2011, 13a B 10.30394 und v. 08.11.2012, 13a B 11.30391, beide juris).

  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Rn. 20 Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30438

    Keine Gefahr für Afghanische Staatsangehörige bei Rückkehr in die Südregion

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Unter der Annahme, dass die Zahl der "attacks" mit der Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung korreliert, zumal etwa 80% der Toten der Waffengewalt der Aufständischen zuzuschreiben sind (…Auswärtiges Amt, Lagebericht, Stand: Januar 2012, S. 4;… UNAMA, Report 2011, S. 1), beträgt die Opferzahl für Kandahar ca. 900. Dies entspricht einem Risiko von ca. 1:1.200 oder 0, 1% pro Jahr (s. hierzu insgesamt BayVGH, U.v. 15.3.2012 - 13a B 11.30438 - Rn 22).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt muss ein so hohes Niveau erreichen, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, eine Zivilperson würde bei Rückkehr in das betreffende Land oder die betreffende Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr laufen, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH v. 17.02.2009, C-465/07, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449
    Zur Feststellung der Gefahrendichte ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich (BVerwG v. 27.04.2010, 10 C 4/09 und BayVGH v. 08.11.2012, 13a B 11.30391 und 13a B 11.30465, alle juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …

  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer …

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 08.10.2012 - 10 B 38.12

    Abschiebungsverbot; subsidiärer unionsrechtlicher Abschiebungsschutz; …

  • VG Köln, 25.02.2014 - 14 K 2890/12

    Berücksichtigung einer Bedrohung durch die Taliban im Falle der Abschiebung eines …

    Rn. 151 Vgl. ebenso für die Provinz Kandahar: Urteile der Kammer vom 20. März 2012 - 14 K 1083/11.A - (bestätigt durch OVG, Beschluss 28. März 2013 - 13 A 1117/12.A, wonach die Beklagte jedenfalls keine anderen belastbaren Zahlenwerte vorgelegt habe), und 13. Dezember 2011 - 14 K 4389/10.A - VG Magdeburg, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 5 A 95/13- jedoch unter Berücksichtigung eines besonderen persönlichen Merkmals des dortigen Kläger (Schiit; wehrfähiges Alter); VG Frankfurt, Urteil vom 16. April 2013 - 7 K 4308/12.F.A. unter Hinweis auf die UNHCR guidelines 2011; eine hinreichende Gefahrendichte ablehnend: Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. November 2013 - A 1 A 535/12 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 15. März 2012 - 13a B 11.30438 -,VG München, Urteil vom 4. April 2013 - M 12 K 12.30449 -.
  • VG Magdeburg, 01.10.2013 - 5 A 95/13

    Abschiebungshindernis in der Region Kandahar; gefahrerhöhende Umstände wegen …

    Zwar hat die (obergerichtliche) Rechtsprechung unter Auswertung der zur Verfügung stehenden Opferzahlen darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer eines Anschlages in der Provinz Kandahar zu werden, lediglich ca. 1:1.200 oder 0, 1% pro Jahr betrage (so etwa VG München, Urteil vom 04.04.2013 - M 12 K 12.30449 - juris unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 15.03.2013 - 13a B 11.30438 - Rn 22).
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