Rechtsprechung
| VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bestattungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611
- VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf …
Auszug aus VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611
Es geht hier nicht um die strikte Anwendung einer bestimmten Abfolge, wie sie öffentlich-rechtlich in den Bestattungsgesetzen der Länder niedergelegt ist (BGH vom 14.12.2011, Az. IV ZR 132/11 - juris) und wonach in Bayern für die Bestattung zunächst der Ehegatte, dann die Kinder, die Eltern und Großeltern sowie schließlich die Geschwister Sorge zu tragen haben (§§ 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BestV).Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht ist aber unabhängig von zivilrechtlichen Verpflichtungen oder dem Totenfürsorgerecht und besteht vorrangig aus Gründen der Gefahrenabwehr (BGH vom 14.12.2011 Az. IV ZR 132/11 - juris).
Es läge ggf. am Kläger, insoweit einen Kostenersatzanspruch geltend zu machen (zur Rechtlage insoweit vgl. BGH vom 14.12.2011 Az. IV ZR 132/11 - juris ).
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815
Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten
Auszug aus VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611
Reine Unterhaltspflichtverletzungen oder Kontaktlosigkeit reichten hingegen nicht aus (BayVGH vom 9.6.2008, Az. 4 ZB 07.2815).Ermessenserwägungen sind daher nur im Fall außergewöhnlicher Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, angezeigt (BayVGH v. 9.6.2008 Az. 4 ZB 07.2815 - juris).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611
Allerdings kommt auch bei der Prüfung der Zumutbarkeit zunächst den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verpflichteten besondere Bedeutung zu (BSG v. 29.9.2009 BSGE 104, 219-227). - BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche …
Auszug aus VG München, 20.09.2012 - M 12 K 12.3611
Etwaige zivilrechtliche Kostentragungspflichten schließen öffentlich-rechtliche Ansprüche, die sich aus einem ordnungsbehördlichen Einschreiten gegenüber dem Bestattungspflichtigen ergeben, nicht aus (BVerwG vom 19.8.1994 NVwZ-RR 1995, 283).
- VG Hamburg, 22.08.2022 - 2 E 2952/22
Erfolgloser Eilantrag gegen einen Gebührenbescheid für ein Begräbnis und eine …
Ein Fall des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO läge dann nicht vor, wenn der Antragsteller zu Kosten einer durch Ersatzvornahme veranlassten Bestattung durch die zuständige Behörde herangezogen worden wäre (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 9.9.1999, 1 S 1306/99, juris 1. Leitsatz;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2014, 23 L 2382/13, juris Rn. 6;… VG Gießen, Beschl. v. 14.9.2012, 8 L 1595/12.GI, juris Rn. 14; VG München, Urt. v. 20.9.2012, M 12 K 12.3611, juris Rn. 38), was vorliegend nicht der Fall ist. - VG München, 13.11.2014 - M 12 K 14.626
Bestattungskosten; intendiertes Ermessen; Vorliegen außergewöhnlicher Umstände …
Der Beklagte muss sich hierauf nicht verweisen lassen, da es der Klägerin und nicht dem Beklagten obliegt, ggf. zivilrechtliche Regressansprüche gegenüber dem Erben geltend zu machen und zu diesem Zweck weitergehende Nachforschungen zu betreiben, ob und in welcher Höhe die Verstorbene weiteres Vermögen hinterlassen hat (vgl. VG München, U.v. 20.9.2012 - M 12 K 12.3611 - juris Rn. 32).
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