Rechtsprechung
| VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das Geschäft hinter der Klotür ist kein dienstliches…
- faz.net (Pressebericht, 09.08.2013)
Unfall auf der Toilette ist kein Dienstunfall
- lto.de (Kurzinformation)
Unfall auf Toilette ist kein Dienstunfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall auf dem Klo ist kein Dienstunfall!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Dienstunfall bei Toilettennutzung
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Beamte haben keinen Dienstunfall auf der Toilette
- haufe.de (Kurzinformation)
Unfall auf Toilette ist kein Dienstunfall
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Auch Beamte werden privatwirtschaftlich tätig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall eines Beamten auf der Toilette stellt keinen Dienstunfall dar - Beamtenrechtlicher Versicherungsschutz erlischt mit Durchschreiten der Badezimmertür
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim …
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Er berufe sich auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.01.2007, 3 B 02.459.Der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung eines Dienstunfalles sowie die daraus folgende Gewährung beamtenrechtlicher Dienstunfallfürsorgeleistungen könnten darauf nicht gestützt werden (vgl. BayVGH v. 11.01.2007, 3 B 02.459, juris Rn. 28).
- VG München, 20.03.2012 - M 5 K 11.5039
Unfall eines Beamten auf dem Umweg von der Dienststelle nach hause zur …
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Er stützte sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.1963, II C 10.62 sowie des Verwaltungsgerichts München vom 20.03.2012, M 5 K 11.5039.Diesen Grundsätzen entspricht es, den Weg in der Dienststelle zwischen Arbeitsplatz und Kantine oder Toilette als vom Dienstunfallschutz erfasst anzusehen (…BVerwG, a.a.O. Rn 29; Bauer, in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Nov. 2011, § 31 BeamtVG Rn 58a;… Schnellenbach, a.a.O. Rn 23; vgl. auch im Zusammenhang mit einem Wegeunfall VG München v. 20.3.2012, M 5 K 11.5039, juris).
- OLG Hamm, 05.03.1980 - 3 U 323/79
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Somit gehören auch das regelmäßig nachfolgende Händewaschen, das Erfrischen, das Kämmen der Haare, das Ordnen der Kleidung als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten nicht in den geschützten Bereich (LSG Rheinland-Pfalz v. 11.8.1998, L 3 U 323/79).
- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Er stützte sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.1963, II C 10.62 sowie des Verwaltungsgerichts München vom 20.03.2012, M 5 K 11.5039. - LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01
Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Beim Verrichten der Notdurft selbst besteht dagegen kein innerer Zusammenhang mit der betrieblichen bzw. hier dienstlichen Tätigkeit, sodass auch das Argument, es handle sich nur um eine ganz kurze, in die betriebliche/dienstliche Tätigkeit eingeschobene Verrichtung zu keinem anderen Ergebnis führt (vgl. BayLSG v. 06.05.2003 - L 3 U 323/01, juris Rn 18 f.). - LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09
Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung, …
Auszug aus VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024
Die Abgrenzung zwischen der versicherten Tätigkeit und der privaten Verrichtung erfolgt mit Durchschreiten der Badezimmertür (BayLSG v. 28.09.11, L 18 U 354/09, juris Rn 22 m.w.N.).
- VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit
Unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. August 2013 (- M 12 K 13.1024 -) führte es aus, dass es sich bei dem Aufenthalt in einer Toilettenanlage um eine rein private Angelegenheit handele, die in keinem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehe.Rn. 23 Das von dem Beklagten zur Begründung seiner Auffassung maßgeblich herangezogene Urteil des VG München (Urteil vom 8. August 2013 - M 12 K 13.1024 -, juris) vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
- VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
Händewaschen im Sanitärraum aufgrund einer Verschmutzung durch klebrige …
Rn. 15 Nicht entscheidend kommt es darauf an, dass der Dienstunfallschutz mit Durchschreiten der Außentür der Toilettenanlage endet, wenn diese zur Verrichtung der Notdurft im Dienstgebäude betreten wird (so VG München U.v. 8.8.2013 -M 12 K 13.1024 - juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung BayLSG U.v. 28.9.2011 - L 18 U 354/09 juris Rn. 22;… U.v. 6.5.2003 - L 3 U 323/01 - juris Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz U.v. 11.8.1998 -L 3 U 323/97 - juris).
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