Rechtsprechung
| VG München, 16.01.2014 - M 12 K 13.2865 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Landwirtschaftliche Förderung; Betriebsprämie und zusätzlicher Beihilfebetrag; Flächenabweichungen; Rückforderung; Vertrauensschutz; Verjährung.
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.01.2014 - M 12 K 13.2865
- VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 C 14.862
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 16.02.2009 - 19 B 08.2522
Rückgabe zugewiesener Zahlungsansprüche im Rahmen einer landwirtschaftlichen …
Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 12 K 13.2865
Ein Ermessen wird der Behörde bei der Rücknahme der Förderbescheide nicht zugestanden (BayVGH, U.v.16.2.2009 - 19 B 08.2522 - BayVBl 2010, 411).Rn. 52 Die Rückforderung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 MOG, der für die Rücknahme der rechtswidrigen Förderbescheide kein Ermessen vorsieht (BayVGH, U.v.16.2.2009, 19 B 08.2522, BayVBl 2010, 411).
- OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12
Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren …
Auszug aus VG München, 16.01.2014 - M 12 K 13.2865
Daraus kann sich eine Pflicht zur Rücknahme sowie der dabei maßgebliche Vertrauensschutz ergeben, ungeachtet dessen obliegt aber weiterhin dem nationalen Gesetzgeber die Regelung, ob und inwieweit ein die streitige Beihilfe gewährender rechtswidriger begünstigender Bescheid bei Nichtvorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen und aus Art. 73 der VO folgender Rückforderungspflicht zuvor aufzuheben ist (OVG Lüneburg, U.v.19.11.2013, 10 LB 57/12, juris).
- VG München, 16.07.2015 - M 12 K 14.483
Rückforderung von Betriebsprämien wegen fehlender Verfügungsbefugnis über die …
Aus den vorgenannten Vorschriften kann sich eine Pflicht zur Rücknahme sowie der dabei maßgebende Vertrauensschutz ergeben, ungeachtet dessen obliegt die Regelung, ob und inwieweit ein die streitige Beihilfe gewährender rechtswidriger begünstigender Bescheid bei Nichtvorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen und aus Art. 73 VO (EG) Nr. 796/2004 und Art. 80 VO (EG) Nr. 1122/2009 folgender Rückforderungspflicht zuvor aufzuheben ist, aber weiterhin dem nationalen Gesetzgeber (…vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 21 ZB 12.1904 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 16.1.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 40).§ 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 VwVfG wird durch diese spezielleren unionsrechtlichen Regelungen verdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2005 - RdL 2005, 224;… BayVGH B.v. 11.12.2012 - 21 ZB 12.1904 - juris Rn. 15 ff.; VG München, U.v. 16.1.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 52).
Die fehlerhafte Zahlung muss damit ihren Ursprung im Verantwortungsbereich der Behörde haben (vgl. VG München, U.v. 16.1.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 54).
- VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 22.1861
Rückforderung und Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen
Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass die Kontrollen auch in Abwesenheit des Betriebsinhabers (VG München, U.v. 16.01.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 51) oder unangekündigt im Sinne von Art. 25 VO (EU) Nr. 809/2014 stattfinden können (…VG Ansbach, U.v. 25.4.2023 - AN 14 K 19.02291 - juris Rn. 51). - VG Würzburg, 16.03.2026 - W 8 K 24.154
Verpflichtungsklage, AGZ, Flächenabweichungen, landwirtschaftliche Nutzung, …
Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass die Kontrollen auch in Abwesenheit des Betriebsinhabers (VG München, U.v. 16.1.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 51) oder unangekündigt im Sinne von Art. 25 VO (EU) 809/2014 stattfinden können (…VG Ansbach, U.v. 25.4.2023 - AN 14 K 19.02291 - juris Rn. 51).
- VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 14 K 19.02291
Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle zur Düngeverordnung eines …
Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass die Kontrollen auch in Abwesenheit des Betriebsinhabers (VG München, U.v. 16.01.2014 - M 12 K 13.2865 - juris Rn. 51) oder unangekündigt im Sinne von Art. 25 VO (EU) Nr. 809/2014 stattfinden können, sodass es nach Auffassung des Gerichts erst recht unschädlich ist, wenn die Prüfung der vom jeweiligen Betriebsinhaber übergebenen Unterlagen nicht im Betrieb bzw. der Hofstelle stattfindet, sondern in den Betriebsräumen der jeweiligen Kontrollbehörde. - VG Augsburg, 10.12.2019 - Au 3 K 16.1014
Kürzung von Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union
Dies folgt zwar nicht zwangsläufig daraus, dass diese gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auch unangekündigt durchgeführt werden können (so aber VG München, U.v. 16.1.2014 - M 12 K 13.2865). - VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20 Dies folgt zwar nicht zwangsläufig daraus, dass diese gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auch unangekündigt durchgeführt werden können (so aber zur Vorgängerregel VG München, Urteil vom 16. Januar 2014 - M 12 K 13.2865 - juris, Rn. 51).
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