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Rechtsprechung
   VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.1687   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13807
VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.1687 (https://dejure.org/2016,13807)
VG München, Entscheidung vom 25.02.2016 - M 12 K 15.1687 (https://dejure.org/2016,13807)
VG München, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - M 12 K 15.1687 (https://dejure.org/2016,13807)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung; …

    Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.1687
    Welche Ausbildung vorgeschrieben ist, bestimmt sich nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (BVerwG, B.v. 6.5.2014 - 2 B 90/13 - juris).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation …

    Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.1687
    Bei mehreren aufeinanderfolgenden Beamtenverhältnissen bleiben bei der Versorgung aus dem neu begründeten Beamtenverhältnis Ausbildungsanforderungen für das frühere Beamtenverhältnis jedenfalls dann außer Betracht, wenn der Beamte nacheinander mehrere rechtlich und sachlich voneinander unabhängige Beamtenverhältnisse eingegangen ist und einen Versorgungsanspruch nur aus dem Beamtenverhältnis erworben hat, aus dem er in den Ruhestand getreten ist (BVerwG, U.v. 25.10.1972 - VI C 4.70 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1991 - 4 S 920/90

    Anrechnung von Vorbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei …

    Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.1687
    Ob im Hinblick darauf, dass der Kläger nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses beim Land Berlin sowohl von der Landeshauptstadt München als auch vom Beklagten laufbahngleich ohne erneute Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde, eine Kontinuität der nacheinander eingegangenen Beamtenverhältnisse mit der Folge angenommen werden kann, dass die für das erste Beamtenverhältnis beim Land Berlin vorgeschriebenen Ausbildungsanforderungen für die Bestimmung der anrechenbaren Ausbildungszeit maßgebend wären (vgl. VGH Mannheim, B.v. 26.8.1991, 4 S 920/90 - juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
    Rn. 74 Vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 2014 -2 A 10965/13 -, juris, Rdn. 22; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 3 BV 08.1947 -, juris, Rdn. 31; VG München, Urteil vom 25. Februar 2016 -M 12 K 15.1687 -, juris, Rdn. 23.
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