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| VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Das gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - finden (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - juris).Daraus ist die Vermutung abzuleiten, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (EuGH, U.v. 21.12.2011, a. a. O., juris Rn. 80).
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011, a. a. O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich.
Vielmehr obliegt den nationalen Gerichten die Prüfung, ob es im jeweiligen Mitgliedstaat Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gibt, welche zu einer Gefahr für die Antragsteller führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung i. S.v. Art. 4 der Grundrechtscharta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011, a. a. O.).
- VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
Aussetzung der Abschiebung; gemeinsame Ausreise von Familienangehörigen; …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Ebenso kann eine konkrete, ernstliche Suizidgefährdung mit Krankheitswert zu einem Abschiebungshindernis führen (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 11).Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses nicht geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (…vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011, a. a. O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich.An die Darlegung eines solchen Sonderfalls sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - BVerfGE 94, 49).
- VG München, 30.12.2015 - M 12 S 15.50773
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Frankreich
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Ein gleichzeitig mit der Klageerhebung gestellter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss des Gerichts vom 30. Dezember 2015 (Az.: M 12 S 15.50773) abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren als auch in den Verfahren M 12 S 15.50773, M 12 S 15.50775 und M 12 K 15.50774 sowie auf die vorgelegte Behördenakte des Bundesamts Bezug genommen.
- VG München, 25.07.2016 - M 12 K 15.50774
Hauptsacheerledigung nach Niederlegung des Urteils
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Eigenen Angaben zufolge reiste er am 2. Februar 2015 zusammen mit seiner Schwester ..., der Klägerin im Verfahren M 12 K 15.50774, in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte hier am 13. März 2015 einen Asylantrag.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren als auch in den Verfahren M 12 S 15.50773, M 12 S 15.50775 und M 12 K 15.50774 sowie auf die vorgelegte Behördenakte des Bundesamts Bezug genommen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13
Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Sie dienen als innerstaatliche Organisationsvorschriften vielmehr in erster Linie der klaren und praktikablen Bestimmung der Zuständigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten (vgl. hierzu die Erwägungsgründe 3 und 16 der Verordnung, OVG R-P, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2015 - 13 L 2878/14.A - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses nicht geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris). - VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 CE 13.1890
Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; amtsärztliches Attest; …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn und solange der Ausländer ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht transportfähig ist (Reiseunfähigkeit im engeren Sinne), sondern auch, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt und diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris). - VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 13 L 2878/14
Unzulässigkeit eines Asylverfahrens bei erwiesener Zuständigkeit Italiens
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Sie dienen als innerstaatliche Organisationsvorschriften vielmehr in erster Linie der klaren und praktikablen Bestimmung der Zuständigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten (vgl. hierzu die Erwägungsgründe 3 und 16 der Verordnung, OVG R-P, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2015 - 13 L 2878/14.A - juris). - VG Würzburg, 05.03.2014 - W 6 S 14.30235
Abschiebung bei besonders gefährdeten Person (psychisch Kranker) grundsätzlich …
Auszug aus VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772
Soweit dieser Informationsaustausch erfolgt, genügt der überstellende Staat grundsätzlich den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, so dass selbst bei Überstellung von besonders schutzbedürftigen Personen wie etwa psychisch Kranken keine grundlegenden Einwände bestehen (vgl. Thym, ZAR 2013, 331 unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR; VG Würzburg, B.v. 5.3.2014 - W 6 S 14.30235 - juris). - VG Köln, 06.11.2015 - 18 K 4016/15
Schengen-Visum Frankreich systemische Mängel Gesundheitsversorgung psychologische …
- VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 14 S 15.50026
Überstellung nach Österreich; Dublin III-VO; kein subjektives Recht auf …
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13
Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …
- OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15
Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung; …
- VG Ansbach, 11.12.2015 - AN 14 K 15.50316
Dublin-III, Asylverfahren, Mitgliedstaat, Asylantrag, Asylbewerber, …
- VG Karlsruhe, 30.10.2014 - A 5 K 2026/14
Dublin-Verfahren; Ablauf der Überstellungsfrist bei Stellung eines Eilantrags
- VG Aachen, 19.08.2015 - 6 K 2553/14
Überstellungsfrist; subjektives Recht
- VG Düsseldorf, 24.07.2014 - 13 L 1502/14
Visum Systemische Mängel in Frankreich
- VG München, 24.11.2015 - M 12 K 15.50786
Abschiebung nach Frankreich
- VG Augsburg, 19.10.2015 - Au 5 K 15.50438
Irak; Abschiebungsanordnung nach Frankreich; keine systemischen Mängel im …
- VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
Dublin-II-Verfahren; Überstellung nach Malta
- VG Gelsenkirchen, 10.09.2014 - 7a L 1301/14
Asylgewährung Algerien
- VG Bremen, 04.08.2014 - 1 V 798/14
- VG Düsseldorf, 29.12.2014 - 23 L 3127/14
Anknüpfung der tatsächlichen Durchführung der Überstellung (materiell oder …
- VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 3 K 14.50103
Zielland Frankreich; keine systemischen Schwachstellen
- VG Ansbach, 29.07.2014 - AN 4 S 14.50055
Keine Bedenken gegen Übernahme des Asylverfahrens durch Frankreich
- VG Dresden, 13.11.2014 - A 2 L 1278/14
- VG Minden, 29.10.2021 - 12 L 683/21 Rn. 80 Vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3; VG München, Urteil vom 20. Mai 2016 - M 12 K 15.50772 -, juris Rn. 42 ff.
- VG Minden, 27.10.2021 - 12 L 655/21 Rn. 94 Vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3; VG München, Urteil vom 20. Mai 2016 - M 12 K 15.50772 -, juris Rn. 42 ff.
- VG München, 30.12.2015 - M 12 S 15.50773
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Frankreich
Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller mit Telefax seines Bevollmächtigten vom ... September 2015 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben und die Aufhebung des Bescheids vom ... August 2015 beantragt (Verfahren M 12 K 15.50772).
- VG München, 20.09.2016 - M 3 S 16.50607
Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen …
Vielmehr ist davon auszugehen, dass Frankreich über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt, welches prinzipiell funktionsfähig ist und insbesondere sicherstellt, dass der rücküberstellte Asylbewerber im Normalfall nicht mit schwerwiegenden Verstößen und Rechtsbeeinträchtigungen rechnen muss (vgl. VG München, U.v. 20.5.2016 - M 12 K 15.50772 - juris Rn. 32 m.w.N.). - VG München, 29.07.2016 - M 1 S 16.50357
Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebung nach …
Vielmehr ist davon auszugehen, dass Frankreich über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt, welches prinzipiell funktionsfähig ist und insbesondere sicherstellt, dass der rücküberstellte Asylbewerber im Normalfall nicht mit schwerwiegenden Verstößen und Rechtsbeeinträchtigungen rechnen muss (vgl. VG München, U. v. 20.5.2016 - M 12 K 15.50772 - juris Rn. 32 m. w. N.). - VG Berlin, 13.09.2018 - 23 L 503.18 Vielmehr ist nach dem aktuellen Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Aufnahmebedingungen dort im Allgemeinen den grund- und menschenrechtlichen Standards genügen (vgl. auch OVG Sachsen…, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 5 A 380/15.A -, juris Rn. 13; VG Augsburg…, Urteil vom 24. Juli 2018 - Au 6 K 18.50603 -, juris Rn. 25; VG Berlin…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 L 116.18 A -, juris Rn. 13 ; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 4. März 2016 - 9a L 463/16.A -, juris Rn. 11 f.; VG Köln…, Urteil vom 6. November 2015 - 18 K 4016/15.A -, juris Rn. 36 ff.; VG München, Urteil vom 20. Mai 2016 - M 12 K 15.50772 -, juris Rn. 32).
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