Rechtsprechung
| VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 71 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Versorgungswerk | Berufsunfähigkeit | Alle beruflichen Tätigkeiten nach Berechtigung und Befähigung
Verfahrensgang
- VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
- VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 ZB 17.2595
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf …
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung stellen im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Beweismittel dar, sofern sie inhaltlich und nach der Person des Sachverständigen den Anforderungen entsprechen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind (BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81/97 - juris), was vorliegend der Fall ist. - BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines …
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, U.v. 28.8.1964 - VI C 45.61 - juris). - VGH Bayern, 26.07.1995 - 9 B 93.2788
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner ärztlicher Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH, B.v. 7.4.2006 - 9 ZB 05.2587 - juris; BayVGH, U.v. 26.7.1995, NJW 1996, 1613).
- VGH Bayern, 11.07.2011 - 21 ZB 11.721
Ruhegeld bei Berufungsunfähigkeit; keine Zulassungsgründe
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Nicht erfasst ist das Risiko, auf dem vorhandenen Arbeitsmarkt nicht zum Zuge zu kommen (BayVGH, B.v. 11.7.2011 - 21 ZB 11.721 juris Rn. 5;… VG Regensburg, U.v. 5.7.2012 - RN 5 K 11.1139 - juris Rn. 36). - VGH Bayern, 07.04.2006 - 9 ZB 05.2587
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner ärztlicher Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH, B.v. 7.4.2006 - 9 ZB 05.2587 - juris; BayVGH, U.v. 26.7.1995, NJW 1996, 1613). - VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1139
Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Nicht erfasst ist das Risiko, auf dem vorhandenen Arbeitsmarkt nicht zum Zuge zu kommen (…BayVGH, B.v. 11.7.2011 - 21 ZB 11.721 juris Rn. 5; VG Regensburg, U.v. 5.7.2012 - RN 5 K 11.1139 - juris Rn. 36). - VG Würzburg, 08.05.2006 - W 7 K 05.559
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Maßgeblich ist daher nicht, ob die Klägerin der zuletzt ausgeübten Tätigkeit weiterhin nachgehen kann, sondern ob es ihr möglich ist, eine existenzsichernde Tätigkeit auszuüben, die sich im Rahmen des durch die Ausbildung vorgezeichneten Berufsfelds eines Arztes hält (vgl. VG Würzburg, U.v. 8.5.2006 - W 7 K 05.559 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 06.05.1999 - 9 ZB 98.1402
Auszug aus VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Rn. 36 Die Formulierung in § 36 Abs. 1 der Satzung "zur Ausübung seines Berufes unfähig" ist umfassend so zu verstehen, dass sie alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung das Mitglied von seiner Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdeganges und der erworbenen Qualifikationen befähigt ist (BayVGH, B.v. 6.5.1999 - 9 ZB 98.1402 - juris).
- VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.859
Kein Ruhegeld bei Dozententätigkeit des Rechtsanwalts trotz Berufsunfähigkeit
Es seien alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung die Klägerin von ihrer Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdegangs und der erworbenen Qualifikationen befähigt sei (mit Verweis auf BayVGH, B.v. 6.5.1999 - 9 ZB 98.1402; VG München, U.v. 15.11.2017 - M 12 K 15.5695; VG Würzburg, U.v. 8.5.2006 - W 7 K 05.559).Das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit bezweckt die Abdeckung des Risikos, aus gesundheitlichen Gründen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. Steuerberater kein hinreichendes Einkommen (mehr) zu haben und nimmt damit eine existenzsichernde Funktion wahr (vgl. VG München, U.v. 15.11.2017 - M 12 K 15.5695 - juris Rn. 37;… U.v. 21.4.2011 - M 12 K 09.672 - juris Rn. 35;… insoweit auch Nds.OVG, U.v. 12.11.2020 - 8 LB 97/19 - juris Rn. 48 m.w.N.).
Das Ruhegeld bzw. die Berufsunfähigkeitsrente tritt an die Stelle der üblicherweise von den Mitgliedern erzielten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, soll derartige Einkünfte aber nicht ergänzen (vgl. VG München, U.v. 15.11.2017 - M 12 K 15.5695 - juris Rn. 37;… U.v. 21.4.2011 - M 12 K 09.672 - juris Rn. 35;… Nds.OVG, U.v. 12.11.2020 - 8 LB 97/19 - juris Rn. 48 m.w.N.).
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