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| VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
- VGH Bayern, 14.09.2017 - 3 ZB 16.987
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11
Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat; …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Rn. 21 a) Unter Ernennung im Sinne von Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG ist die Ernennung zu verstehen, durch die ein Beamtenverhältnis auf Probe begründet wird (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 9 und B.v. 3.12.2008 - 2 B 57.08 - juris Rn. 8).Dementsprechend endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der abschließenden Laufbahnprüfung (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 9 und B.v. 3.12.2008 - 2 B 57.08 - juris Rn.
Rn. 24 Funktionell liegt dieser Zusammenhang vor, wenn die Ernennung wesentlich auf die Fähigkeiten und Erfahrungen zurückzuführen ist, die der Beamte durch die vordienstliche Tätigkeit erworben hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 8 m. w. N.).
Das Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zwischen vordienstlicher Tätigkeit und Ernennung umfasst die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass es sich dabei um eine für die Laufbahn des Beamten förderliche Tätigkeit gehandelt haben muss (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 8 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08
Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG; …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamten dienst (vgl. OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08;… Hess. VGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23 jeweils zum BBeamtVG).Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW, Urteil vom 9.5.2011, a.a.O.; vgl. auch Hess. VGH…, Urteil vom 6.11.1996, a.a.O., Rn. 24; VGH BW…, Urteil vom 28.1.2008, a.a.O., Rn. 27).
- BVerwG, 03.12.2008 - 2 B 57.08
Wertung der Arbeitszeit als Wissenschaftlicher Angestellter an einer Universität …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Rn. 21 a) Unter Ernennung im Sinne von Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG ist die Ernennung zu verstehen, durch die ein Beamtenverhältnis auf Probe begründet wird (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 9 und B.v. 3.12.2008 - 2 B 57.08 - juris Rn. 8).Dementsprechend endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der abschließenden Laufbahnprüfung (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103/11 - juris Rn. 9 und B.v. 3.12.2008 - 2 B 57.08 - juris Rn.
- VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95
Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamten dienst (vgl. OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08; Hess. VGH, U.v. 6.11.1996 - 1 UE 327/95 - juris Rn. 23 jeweils zum BBeamtVG).Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorbereitungsdienst vornehmlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen steht, die als Angestellte über bestimmte Vorerfahrungen verfügen (OVG NRW…, Urteil vom 9.5.2011, a.a.O.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6.11.1996, a.a.O., Rn. 24; VGH BW…, Urteil vom 28.1.2008, a.a.O., Rn. 27).
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 3 B 12.883
Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Etwas anders ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 2013 (Az. 3 B 12.883). - OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10
Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Denn über eine Förderlichkeit der vordienstlichen Tätigkeit hinaus setzt das Tatbestandsmerkmal "zur Ernennung geführt" begrifflich eine Kausalität dahingehend voraus, dass die Vordiensttätigkeit für die Ernennung zum Beamten auf Probe ein wesentlicher - nicht notwendigerweise der ausschlaggebende -Grund und nicht nur von Nutzen für die spätere Ernennung gewesen sein muss (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 20.3.2012 - 5 LB 198/10 - juris Rn. 54). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 1 A 53/05
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Dass der Dienstherr von den mit der Vortätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen im späteren Dienst profitiert hat und diese dem Beamten nützlich waren, reicht jedoch als Nachweis des funktionellen Zusammenhangs nicht aus (vgl. OVG NRW, B.v. 9.8.2006 - 1 A 53/05 -juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - 3 A 2663/09
Berücksichtigung einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verein …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
In den unterschiedlichen Regelungen des Besoldungs- und des Versorgungsrechts ist mithin nicht eine willkürlich getroffene unterschiedliche Behandlung an sich gleichgelagerter Situationen zu sehen, sondern eine aus den unterschiedlichen Zielsetzungen von Besoldungs- und Versorgungsrecht herrührende bewusste und sachlich gerechtfertigte Differenzierung (vgl. OVG NRW, B.v. 5.4.2012 - 3 A 2663/09 - juris zum BBeamtVG). - VGH Hessen, 24.02.1993 - 1 UE 2067/87
Errechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit - zeitlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Beschäftigungszeiten, denen noch Tätigkeiten i.S.d. Art. 19 und 20 BayBeamtVG folgen, sind somit nicht nach Art. 18 BayBeamtVG ruhegehaltsfähig (vgl. Hess. VGH, U.v. 24.2.1993 - 1 UE 2067/87 - juris zum BBeamtVG). - VGH Bayern, 28.01.2015 - 3 ZB 13.1714
Studiendirektor (A15); Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren nachfolgenden …
Auszug aus VG München, 25.02.2016 - M 12 K 15.5912
Vielmehr beruhte die Ernennung zum Beamten auf Probe auf dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2015 - 3 ZB 13.1714 - juris). - VGH Bayern, 11.05.1998 - 3 ZB 98.642
- VG Bayreuth, 06.12.2022 - B 5 K 21.1110
Beamtenversorgung, ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Tätigkeit im privatrechtlichen …
Rn. 14 Dabei ist zu berücksichtigen, dass unter dem Tatbestandsmerkmal der Ernennung im Sinne von Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG die erstmalige Ernennung in Form der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zu verstehen ist (…BVerwG, B.v. 5.12.2011 - 2 B 103.11 - juris Rn. 9. VGH BW, U.v. 28.1.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 24;… NdsOVG U.v. 20.3.2012 - 5 LB 198/10 - juris Rn. 44; VG München, U.v. 25.2.2016 - M 12 K 15.5912 - juris Rn. 23).Der Umstand, dass der Dienstherr von den mit der Vortätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen im späteren Dienst profitiert hat und diese dem Beamten bzw. der Beamtin nützlich waren, reicht für den Nachweis des funktionellen Zusammenhangs nicht aus (…so: NdsOVG U.v. 20.3.2012 - 5 LB 198/10 - juris Rn. 52 f.;… VGH BW, U.v. 28.1.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 27;… OVG NW B.v. 9.8.2006 - 1 A 53/05 - juris Rn. 6; VG München, U.v. 25.2.2016 - M 12 K 15.5912 - juris Rn. 26 ff.).
In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass in den Fällen, in denen die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn durch einen Vorbereitungsdienst erworben wird und die Zulassung zum Vorbereitungsdienst allen Bewerbern offen steht, die die sonstigen Voraussetzungen hierfür erfüllen, im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass für die der Ableistung des Vorbereitungsdienstes folgende Anstellung als Beamter im funktionellen Sinn die während des Vorbereitungsdienstes erworbenen und durch die Anstellungs-, Qualifikations- bzw. Laufbahnprüfung nachgewiesenen Fähigkeiten und Kenntnisse allein ausreichend und ausschlaggebend sind, mithin zur Ernennung geführt haben (BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 3 ZB 16.987 - RdNr. 5;… BayVGH, B.v. 28.1.2015 - 3 ZB 13.1714 - juris Rn. 9; VG München, U.v. 25.2.2016 - M 12 K 15.5912 - juris Rn. 28;… Kazmaier in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, 6.5 Zusammenhang mit der Ernennung, Rn. 34).
- VG Regensburg, 29.10.2024 - RN 12 K 21.2300
Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Versorgungsbezügen mit …
Aus diesem Grund sind Zeiten einer Vordiensttätigkeit, die für die spätere Dienstausübung des Betroffenen zwar förderlich, aber für die Ernennung zum Beamten auf Probe nicht von wesentlicher Bedeutung waren, nicht nach Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten berücksichtigungsfähig (vgl. auch VG München, U.v. 25.02.2016 - M 12 K 15.5912, juris Rn. 29 m.V.a. OVG NRW, B.v. 9.8.2006 - 1 A 53/05 - juris).
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