Rechtsprechung
| VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
- VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01
Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Rn. 48 Die in § 45 BeamtVG festgelegten Ausschlussfristen sind nicht nur bei der erstmaligen Meldung des Unfallereignisses und der damit in Zusammenhang stehenden Körperschäden zu wahren, sondern sie gelten auch für die Geltendmachung weiterer, durch den Dienstunfall verursachter Körperschäden und Folgeschäden (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - DÖD 2002, 254; BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420 - juris).Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck privilegiert § 45 BeamtVG auch nicht den Beamten, der nach Ablauf der Ausschlussfristen einen weiteren Körperschaden anzeigt (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002, 2 C 5/01, a.a.O.).
Auf den an den Eintritt des Dienstunfalls anknüpfenden Fristbeginn ist es dabei ohne Einfluss, wenn der Beamte vor Ablauf der Ausschluss frist den Zusammenhang eines Körperschadens mit einem Unfallereignis nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 -DÖD 2002, 254).
Entsprechende Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens sollen hierdurch vermieden werden (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55/09 - ZBR 2012, 38; U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 -DÖD 2002, 254;… BayVGH, U.v. 16.7.2008 - 14 B 05.2548 - juris Rn. 9).
Schließlich steht es der Anwendung des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG auch nicht entgegen, dass der Beamte vor Ablauf der Ausschlussfrist den Zusammenhang eines Körperschadens mit einem Unfallereignis nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - DÖD 2002, 254).
- VG München, 05.06.2009 - M 21 K 07.4500
Ausschluss von Unfallfürsorgeleistungen für mehr als zehn Jahre nach dem …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Die Rechtsfolge des § 45 Abs. 2 BeamtVG tritt vielmehr auch in solchen Fällen ein, in denen der Beamte Fürsorgeansprüche aus einem feststehenden Körperschaden auf ein Unfallgeschehen zurückführt, das er fristgerecht als Unfall gemeldet hat und das sogar als Dienstunfall anerkannt worden ist, aber von dem tatsächlichen Bemerken des Körperschadens bzw. seiner Bemerkbarkeit ausgehend mehr als zehn Jahre zurückliegt (…VG München, U.v. 29.12.2009 - M 21 K 08.1617 - juris Rn. 39; VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500).Rn. 53 Zur Abgrenzung neuer Körperschäden mit eigenständiger Meldefrist von Fortwirkungen der ursprünglich gemeldeten Folgen wird unter anderem darauf abgestellt, ob die ursprünglichen und die später geltend gemachten Folgen eines Unfalls einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen (VG Berlin, U.v. 13.10.2009 - 28 A 333.05 - juris) oder ob zwischen der Ausgangserkrankung und dem späteren Körperschaden ein langer behandlungsfreier Zeitraum lag, in dem andere Ereignisse den betreffenden Köperschaden ausgelöst haben können (VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500 - juris).
Dabei ist eine natürliche Betrachtungsweise geboten (VG München, U.v. 5.6.2009 - a.a.O.;… VG Trier, U.v. 31.7.2012 - 1 K 124/12.TR - juris Rn. 32).
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07
Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter; …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Unter einem Körperschaden im Sinne des Dienstunfallrechts ist jede über Bagatellein-bußen hinausgehende Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität zu verstehen, mithin auch eine als Folge einer Traumatisierung eingetretene seelische Erkrankung (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 2 C 134.07 - juris Rn. 24).Nicht Ursache im Rechtssinn sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 2 C 134.07 - juris Rn. 26;… U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - juris Rn. 10;… OVG NRW, U.v. 6.5.1999 - 12 A 2983/96 - juris Rn. 50; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Anm. 1 a und 5 zu § 31).
- BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01
Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache; …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Nicht Ursache im Rechtssinn sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (…vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 2 C 134.07 - juris Rn. 26; U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - juris Rn. 10;… OVG NRW, U.v. 6.5.1999 - 12 A 2983/96 - juris Rn. 50; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Anm. 1 a und 5 zu § 31).Körperschäden auch psychischer Art sind so dem individuellen Lebensschicksal des Beamten und damit seinem Risikobereich zuzurechnen, wenn der Körperschaden jederzeit auch außerhalb des Dienstes bei einer im Alltag vorkommenden Belastungssituation hätte eintreten können (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002, a.a.O., juris Rn. 11).
- BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion; …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Ein Anspruch ist nur dann zuzuerkennen, wenn sowohl das Vorliegen des behaupteten Körperschadens als auch der Kausalzusammenhang mit dem Dienstunfallgeschehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708; BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BVerwG, U.v. 11.9. 2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15). - BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Der Beklagte ist an die Feststellungen des Versorgungsamtes nicht gebunden, da bei der Ermittlung des GdB abweichende Feststellungskriterien zugrunde gelegt werden und auch nicht unfallbedingte Körperschäden miteinbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2000, ZBR 2001, 251). - BVerwG, 04.04.2011 - 2 B 7.10
Rücknahme der Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall wegen Zweifeln an …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Ein Anspruch ist nur dann zuzuerkennen, wenn sowohl das Vorliegen des behaupteten Körperschadens als auch der Kausalzusammenhang mit dem Dienstunfallgeschehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708; BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96
Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Nicht Ursache im Rechtssinn sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (…vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 2 C 134.07 - juris Rn. 26;… U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - juris Rn. 10; OVG NRW, U.v. 6.5.1999 - 12 A 2983/96 - juris Rn. 50; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Anm. 1 a und 5 zu § 31). - BVerwG, 07.05.1999 - 2 B 117.98
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
In derartigen Fällen ist der Dienstunfall vielmehr dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) beigetragen hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1999 - 2 B 117/98 - juris). - VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen
- BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …
- VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420
Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall …
- VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Justizwachtmeister (BesGr. A5); Minderung der Erwerbsfähigkeit; Unfallausgleich; …
- VG Trier, 31.07.2012 - 1 K 124/12
Fortwirkungen eines bereits gemeldeten Dienstunfallschadens
- VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 05.2548
Dienstunfall; Meldefrist; Unfallfolgen; Unfallfolgen bemerkbar geworden; …
- VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 K 12.116
Landesbeamtenrecht; Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen; Meldung weiterer …
- VG Berlin, 13.10.2009 - 28 A 333.05
Anerkennung von Spätfolgen für Unfallfürsorgeleistungen
- VG München, 29.12.2009 - M 21 K 08.1617
Ausschluss von Unfallfürsorgeleistungen für mehr als zehn Jahre nach dem …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23
Leistungen der Unfallfürsorge
Weitere Abgrenzungskriterien sind - im Rahmen einer natürlichen Betrachtungsweise - die Gleichartigkeit oder Unterschiedlichkeit der Symptome, Dauer und Umfang der Behandlungsbedürftigkeit sowie die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bestimmter späterer Folgen (vgl. VG Trier…, Urteil vom 31. Juli 2012 - 1 K 124/12.TR -, juris Rn. 32 ; VG Berlin…, Urteil vom 13.Oktober 2009 - 28 A 333.05 -, juris Rn. 27; VG München…, Urteil vom 5.Juni 2009 - M 21 K 07.4500 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 18. Dezember 2015 - M 12 K 15.947 -, juris Rn. 54 bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 24. März 2017 - 3 C 16.859 -, juris; VG Bayreuth…, Urteil vom 21. November 2017 - B 5 K 16.655 -, juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 31. Mai 2017 - 3 K 1320/15 -, juris Rn. 45 ff.; VG Bremen…, Urteil vom 21. September 2021 - 7 K 2010/19 -, juris Rn. 35 sowie Wilhelm, in: Fürst [Begr.], GKÖD, § 45 BeamtVG Rn. 9 m.w.N. [Dezember 2023]). - VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16
- VGH Bayern, 26.07.2022 - 3 B 22.539
Kein Anspruch auf Dienstunfallfürsorge wegen Versäumnis der Zehnjahresfrist
Weitere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. VG München, B.v. 18.12.2015 - M 12 K 15.947 - juris Rn. 54 bestätigt durch BayVGH, B.v. 24.3.2017 - 3 C 16.859 - juris;… VG Bayreuth, U.v. 21.11.2017 - B 5 K 16.655 - juris Rn. 50;… VG Gelsenkirchen, U.v. 31.5.2017 - 3 K 1320/15 - juris Rn. 45 ff.;… VG Bremen, U.v. 21.9.2021 - 7 K 2010/19 - juris Rn. 35) stellt für die vorzunehmende Abgrenzung ergänzend darauf ab, ob die ursprünglichen und die später geltend gemachten Folgen eines Unfalls einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen (…VG Berlin, U.v. 13.10.2009 - 28 A 333.05 - juris Rn. 27) oder ob zwischen der Ausgangserkrankung und dem späteren Körperschaden ein langer behandlungsfreier Zeitraum lag, in dem andere Ereignisse den betreffenden Köperschaden ausgelöst haben können (…VG München, U.v. 5.6.2009 - M 21 K 07.4500 - juris Rn. 23).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".