Rechtsprechung
| VG München, 01.03.2016 - M 13 DB 15.711 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VG München, 01.03.2016 - M 13 DB 15.711
(…) Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten" (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 16).Weiter sind die unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich oder für Dritte in den Blick zu nehmen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 13).
Wenn aufgrund dieser der Schluss zu ziehen ist, dass der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist das Beamtenverhältnis zu beenden (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 18).
Auf dieser Grundlage kommt es dann für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere Disziplinarmaßnahme als diejenige, die durch die Schwere des Dienstvergehens indiziert ist, notwendig ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 20).
- VGH Bayern, 07.03.2016 - 16a DZ 13.84
Dienstvergehen - Vorsätzliche Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen
Auszug aus VG München, 01.03.2016 - M 13 DB 15.711
Für einen im aktiven Dienst befindlichen Beamten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings im Falle einer herausgehobenen Position (Leiter der Stabsstelle "Recht" eines Universitätsklinikums; BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 16a DZ 13.84) im Falle einer als mittelschwer angesehenen Verletzung der Pflicht, die ihm obliegenden Tätigkeiten auszuführen, die Verhängung einer Geldbuße als sachgerecht angesehen. - VG München, 20.12.2016 - M 5 K 14.1609
Abgewiesene Klage im Streit um Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus VG München, 01.03.2016 - M 13 DB 15.711
Zum Verfahren beigezogen wurden auch die Strafakten der Staatsanwaltschaft im Verfahren Az. 124 … … sowie die Gerichtsakten des Verfahrens M 5 K 14.1609 (Klage Weber gegen die Gemeinde) mit den dort beigezogenen Behörden- und Strafakten (Az. 124 … …*).
- VG Bremen, 21.02.2023 - 8 K 663/21
Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 21.02.2023 - Befangenheit der …
Da ein solches gegen eine Ruhestandsbeamtin wie die Klägerin gem. § 5 Abs. 2 BremDG nicht mehr zulässig ist (…vgl. zur Berücksichtigung des Eintritts in den Ruhestand nach Erlass einer Disziplinarverfügung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.09.2007 - 21d A 3600/06.O, juris Leitsatz 1 und Rn. 10 ff.; VG München, Urt. v. 01.03.2016 - M 13 DB 15.711, juris Rn. 82, 86), kann an die streitgegenständlichen Vorwürfe keine rechtmäßige Disziplinarmaßnahme mehr angeknüpft werden.
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