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| VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877 |
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- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Rn. 22 2. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Feststellung, dass beim Kläger Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG hinsichtlich Afghanistan vorliegen ist seit Inkrafttreten des 1. Richtlinienumsetzungsgesetzes im Asylprozess sachdienlich dahin auszulegen, dass in erster Linie die Feststellung des - unionsrechtlich begründeten (weitergehenden) - Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und nur hilfsweise die Feststellung des - nationalen - Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 einschließlich Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung begehrt wird (VGH Baden- Württemberg, U.v. 27.04.2012 - A 11 S 3392/11; BVerwG, U.v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 - juris Rn. 11).Sowohl der Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG als auch der Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 und 3 AufenthG bilden dabei jeweils einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 24.06.2008 - 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = InfAuslR 2008, 474).
Rn. 28 Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07 a.a.O.).
Ein solcher "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG vom 24.06.2008 Az. 10 C 43/07 a.a.O.).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. BVerwG vom 12.07.2001 - 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.).Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. etwa Urteil vom 12.07.2001 - BVerwG 1 C 5.01 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 09.09.1997, InfAuslR 1998, 125; U.v. 25.11.1997, InfAuslR 1998, 189 und U.v. 29.10.2002, DVBl 2003, 463).
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 09.09.1997, InfAuslR 1998, 125; U.v. 25.11.1997, InfAuslR 1998, 189 und U.v. 29.10.2002, DVBl 2003, 463). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 AufenthG kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 15.04.1997- 9 C 38/96, BVerwGE 104, 265) nur in Frage, wenn die umschriebenen Gefahren durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation drohen oder dem Staat zuzurechnen sind. - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Rn. 55 Hinsichtlich der unzureichenden Versorgungslage in Afghanistan kann eine landesweite extreme Gefahrenlage nur angenommen werden, wenn der Kläger nach seiner Rückkehr mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten aus Hunger sterben würde (vgl. BVerwGE 99, 324). - BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Gericht bei den in diesem Zusammenhang entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen keine eigene, nicht durch entsprechenden medizinischen Sachverstand vermittelte Sachkunde besitzt (BVerwG, U.v.17.8.2011 - 10 B 13/11, 10 PKH 11/11). - BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96
Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 09.09.1997, InfAuslR 1998, 125; U.v. 25.11.1997, InfAuslR 1998, 189 und U.v. 29.10.2002, DVBl 2003, 463). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11
Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint); …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Gefordert wird lediglich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen (…vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 19.3.2012 - 3 B 21.11 -, juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 -, NVwZ-RR 2012, 161;… OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 62 f.), die im Rahmen des geltenden Asylrechts zu verwirklichen ist. - VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425
Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; …
Auszug aus VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Sicherheitslage in Gesamtafghanistan und auch in der Zentralregion weiterhin angespannt bleibt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der diesen Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, das praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt ist (BayVGH, B.v. 20.01.2012, Az.: 13a B 11.30425). - OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11
Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der …
- OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376
Asylrecht Sierra-Leone; Abschiebungsverbot (verneint); posttraumatische …
- VG München, 04.12.2000 - M 30 K 00.51692
- VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3392/11
Zum Abschiebungsschutz für unbegleitete afghanische Kinder und Jugendliche
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2006 - 1 LB 22/05
Irak, Gebietsgewalt, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, …
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 06.30538
Inländische Fluchtalternative für ethnische Armenier aus Aserbaidschan
- VG Düsseldorf, 06.12.2013 - 14 L 2330/13
Pakistan, medizinische Versorgung, Behindertenrechtskonvention, …
Rn. 29 Vgl. VG Göttingen, Urteil vom 10.09.2013 - 2 A 192/11 -, Rn. 40 f., juris; VG München, Urteil vom 08.05.2013 - M 15 K 12.30877 -, Rn. 57, juris, m.w.N. - VG Göttingen, 10.09.2013 - 2 A 192/11
Asylfolgeverfahren; Dagestan; inländische Fluchtalternative; Kinderrechte; …
Exemplarisch hat das VG München in seinem Urteil vom 8. Mai 2013 - M 15 K 12.30877 -, zit. nach juris Rn. 57, Folgendes ausgeführt:.
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