Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17761
VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912 (https://dejure.org/2013,17761)
VG München, Entscheidung vom 23.05.2013 - M 16 K 12.4912 (https://dejure.org/2013,17761)
VG München, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - M 16 K 12.4912 (https://dejure.org/2013,17761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schließungsanordnung für Apotheken; Dienstbereitschaft an Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.02.1989 - 3 C 35.86

    Apotheke - Notdienst - Ladenschluss - Handlungsermessen

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Die in § 4 Abs. 2 LadSchlG vorgesehene Anordnung ist kein ausschließlich ladenschutzrechtliches, sondern auch im gleichen Maße ein apothekenrechtliches Regelungsinstrument, da sie neben Arbeitsschutzgesichtspunkten auch der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dient (BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787).

    Bei der Abwägung ist die örtliche Situation zu berücksichtigen, insbesondere die Zahl der für die Notdienstregelung in Betracht kommenden Apotheken, die Entfernung zwischen den dienstbereiten Apotheken und den etwaig zu versorgenden Patienten sowie die Verkehrsverhältnisse und die öffentlichen Verkehrsanbindungen (BVerwG, U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766 ff.; vgl. auch BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787 ff.; OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

    Bei einer wie vorliegend vielschichtigen Abwägung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse kann nicht nur eine Rechtsfolge zwingend sein, die dann von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbar wäre und ggf. durch eine eigene Entscheidung des Gerichts ersetzt werden könnte (BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787/788; VG Saarbrücken, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris;… VG Potsdam, U. v. 23.2.2010 - 3 K 1579/04 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Bei der Abwägung ist die örtliche Situation zu berücksichtigen, insbesondere die Zahl der für die Notdienstregelung in Betracht kommenden Apotheken, die Entfernung zwischen den dienstbereiten Apotheken und den etwaig zu versorgenden Patienten sowie die Verkehrsverhältnisse und die öffentlichen Verkehrsanbindungen (BVerwG, U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766 ff.; vgl. auch BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787 ff.; OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es unter Verweis auf die konkreten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar angesehen, dass der Apothekenkunde eine Entfernung von ca. 14 km zurücklegen musste und zudem öffentliche Verkehrsmittel zur Nachtzeit nicht zur Verfügung standen (U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766/768; vgl. auch OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05

    Zur Anordnung von Dienstbereitschaften bestimmter Apotheken während der …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Bei der Abwägung ist die örtliche Situation zu berücksichtigen, insbesondere die Zahl der für die Notdienstregelung in Betracht kommenden Apotheken, die Entfernung zwischen den dienstbereiten Apotheken und den etwaig zu versorgenden Patienten sowie die Verkehrsverhältnisse und die öffentlichen Verkehrsanbindungen (BVerwG, U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766 ff.; vgl. auch BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787 ff.; OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es unter Verweis auf die konkreten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar angesehen, dass der Apothekenkunde eine Entfernung von ca. 14 km zurücklegen musste und zudem öffentliche Verkehrsmittel zur Nachtzeit nicht zur Verfügung standen (U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766/768; vgl. auch OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

  • VG Saarlouis, 23.01.2007 - 3 K 365/06

    Änderung einer Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken und Befreiung von der …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Bei einer wie vorliegend vielschichtigen Abwägung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse kann nicht nur eine Rechtsfolge zwingend sein, die dann von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbar wäre und ggf. durch eine eigene Entscheidung des Gerichts ersetzt werden könnte (BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787/788; VG Saarbrücken, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris;… VG Potsdam, U. v. 23.2.2010 - 3 K 1579/04 - juris Rn. 24).

    Solche individuellen Interessen des jeweiligen Apothekers rechtfertigen keine Befreiung, da sie grundsätzlich im Widerspruch zur Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO stehen (…vgl. OVG Thüringen, U. v. 27.4.2010 - 3 KO 783/07 - juris Rn. 48 ff.; VGH BW, B. v. 1.4.2003 - 9 S 2149/02, NVwZ-RR 2003, 644 f.; VG Saarland, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris Rn. 48 zur Befreiung nach § 23 Abs. 2 ApBetrO).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Die von der Rechtsprechung entwickelte Zumutbarkeitsgrenze konkretisiert den im Rahmen einer Anordnung nach § 4 Abs. 2 LadSchlG zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; auf die vom Klägerbevollmächtigten angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2001 (4 AZR 655/99, NZA 2001, 788 ff.) zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Arbeitsrecht kommt es daher nicht an.
  • BVerwG, 26.05.2011 - 3 C 21.10

    Apotheke; Notdienst; Dienstbereitschaft; Befreiung; Öffnungszeit; Schließzeit; …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Die streitgegenständliche Anordnung entspricht dem Leitbild der Apothekenbetriebsordnung, die jede Apotheke verpflichtet, grundsätzlich ständig dienstbereit zu sein und die notwendigen Arzneimittel und Einrichtungen bereit zu halten, um die Verpflichtung zur Gewährleistung einer Arzneimittelabgabe außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zu gewährleisten (vgl. BVerwG, U. v. 26.5.2011 - 3 C 21/10, NVwZ-RR 2011, 819/821).
  • OVG Thüringen, 27.04.2010 - 3 KO 783/07

    Zur Erlaubnis eines Apothekers, der eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Solche individuellen Interessen des jeweiligen Apothekers rechtfertigen keine Befreiung, da sie grundsätzlich im Widerspruch zur Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO stehen (vgl. OVG Thüringen, U. v. 27.4.2010 - 3 KO 783/07 - juris Rn. 48 ff.; VGH BW, B. v. 1.4.2003 - 9 S 2149/02, NVwZ-RR 2003, 644 f.;… VG Saarland, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris Rn. 48 zur Befreiung nach § 23 Abs. 2 ApBetrO).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 9 S 2149/02

    Befreiung einer Apotheke von Dienstbereitschaft

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Solche individuellen Interessen des jeweiligen Apothekers rechtfertigen keine Befreiung, da sie grundsätzlich im Widerspruch zur Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO stehen (…vgl. OVG Thüringen, U. v. 27.4.2010 - 3 KO 783/07 - juris Rn. 48 ff.; VGH BW, B. v. 1.4.2003 - 9 S 2149/02, NVwZ-RR 2003, 644 f.;… VG Saarland, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris Rn. 48 zur Befreiung nach § 23 Abs. 2 ApBetrO).
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Die Ermessenskontrolle des Gerichts beschränkt sich darauf, ob das Ermessen rechtmäßig, nicht auch, ob es zweckmäßig ausgeübt wurde (BVerwGE 19, 149/153;… Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 114 Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 K 1579/04

    Aufstellung eines Dienstbereitschaftsplans für Apotheken während der allgemeinen …

    Auszug aus VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912
    Bei einer wie vorliegend vielschichtigen Abwägung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse kann nicht nur eine Rechtsfolge zwingend sein, die dann von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbar wäre und ggf. durch eine eigene Entscheidung des Gerichts ersetzt werden könnte (BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787/788; VG Saarbrücken, U. v. 23.1.2007 - 3 K 365/06 - juris; VG Potsdam, U. v. 23.2.2010 - 3 K 1579/04 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 27.11.2014 - RO 5 K 13.1861

    Ermessensausübung bei der Anordnung einer Notdienstregelung für Apotheken.

    Diese Vorschrift gilt in Bayern trotz Wegfalls der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Ladenschlussrechts durch Gesetz vom 28.8.2006 (BGBl I S. 2034) und der damit einhergehenden ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder gemäß Art. 125a Abs. 1 GG als Bundesrecht fort, da Bayern bisher von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat (ausführlich dazu: VG München vom 23.5.2013, Az. M 16 K 12.4912 ).

    Bei einer wie vorliegend vielschichtigen Abwägung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse kann nicht nur eine Rechtsfolge zwingend sein, die dann von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbar wäre und ggfs. durch eine eigene Entscheidung des Gerichts ersetzt werden könnte (VG München vom 23.5.2013, Az. M 16 K 12.4912 unter Hinweis auf BVerwG vom 16.2.1989, NJW 1990, 787).

  • VG München, 18.12.2018 - M 16 S 18.5013

    Verpflichtung zur Dienstbereitschaft der Apotheken

    Dies lässt nicht erkennen, dass der Verordnungsgeber in der Apothekenbetriebsordnung nunmehr eine abschließende Regelung treffen und, soweit noch relevant, dem bisher geltenden Zusammenwirken von Schließungsanordnungen nach § 4 Abs. 2 LadSchlG und § 23 ApBetrO (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.2.1989 - BVerwG 3 C 35/86 - NJW 1990, 787 = juris Rn. 29;… BVerwG, U.v. 26.5.2011 - 3 C 21/10 - NVwZ-RR 2011, 819 = juris Rn. 13), die Grundlage entziehen wollte (vgl. auch VG München, U.v. 23.5.2013 - M 16 K 12.4912 - juris Rn. 14; VG Regensburg, U.v. 27.11.2017 - RO 5 K 13.1861 - beck-online; VG Ansbach, U.v. 12.10.2016 - AN 4 K 16.120 - beck-online).
  • LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22

    Wettbewerbsverstoß durch einen Arzneimittel-Schnelllieferdienst: Auslieferung von …

    Rn. 28 Für diese Auslegung spricht auch in teleologischer Hinsicht, dass § 23 ApBetrO kein Privileg der Apotheken sein soll, sich während der Ladenschlusszeiten wirtschaftlich betätigen zu dürfen, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichern soll (vgl. VG München, Urteil vom 23.05.2013 - M 16 K 12.4912, beck-online m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht