Rechtsprechung
| VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aberkennung der Ruhestandsbezüge; Indizwirkung des Strafbefehls; 68 Fälle der Steuerhinterziehung jeweils in 1 besonders schweren Fall; 19 Fälle der aktiven Bestechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VG München, 09.04.2002 - M 5 K 99.327
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
In dem sich daran anschließenden Klageverfahren (M 5 K 99.327) wurde der Freistaat Bayern unter Aufhebung des Bescheids des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 18. Januar 1999 verpflichtet, dem Ruhestandsbeamten über den 30. Januar 1998 hinaus seine Rechte als Ruhestandsbeamter zu gewähren.Selbst wenn man zu Gunsten der Einleitungsbehörde von der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 9. April 2002 im Verfahren M 5 K 99.327 ausgehe, seien nunmehr nahezu sechs Jahre verstrichen.
Nach den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 9. April 2002 (Az.: M 5 K 99.327) war der Ruhestandsbeamte von etwa 20. Januar 1998 bis etwa Anfang März 1998 geschäftsunfähig.
- BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03
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Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
Dieser Sachverhalt steht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, das heißt mit einer Gewissheit, die vernünftige Zweifel ausschließt, fest (vgl. BVerwG v. 17.3.2004, BVerwGE 120, 218/221; v. 3.7.2003, Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1). - EGMR, 28.06.1978 - 6232/73
König ./. Deutschland
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
Selbst wenn man - der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht folgend (EGMR, Urt. v. 28.6.1978, NJW 1979, 477) - den Begriff "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" nicht ausschließlich danach auslegt, welchem Bereich die maßgebende Rechtsfrage, innerstaatlicher Interpretation zur Folge, zugewiesen ist und ob sie nach innerstaatlichem Recht als zivilrechtlich angesehen wird, sondern dem Begriff eigenständige Bedeutung insoweit zuerkennt, als es nicht auf die Art der Vorschriften, auf deren Grundlage der Rechtsstreit zu bescheiden ist und den Charakter der zuständigen Behörde ankommt, sondern auf den rechtlichen Charakter des in Streit befindlichen Anspruchs selbst, ergibt sich nichts anderes.
- BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03
Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG v. 8.9.2004, Az.: 1 D 18/03) wirkt sich eine relativ lange Dauer des Disziplinarverfahrens nur bei allen unterhalb der Höchstmaßnahme liegenden Disziplinarmaßnahmen wegen der bezweckten Pflichtenmahnung aus. - BVerwG, 09.05.1973 - I D 8.73
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
Sie umfasst das Disziplinarverfahren nach herrschender Meinung jedoch nicht (vgl. BVerwG v. 9.5.1973, BVerwGE 46, 122; v. 15.3.1982, DokBer B 1982, 163; v. 19.9.1989, ZBR 90, 183;… Frowein/Peukert, Kommentar zur EMRK, 2. Auflage 1996 Art. 6 RdNr. 52). - VGH Bayern, 21.03.2007 - 16a D 05.2710
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
Sie genügt damit den Voraussetzungen, die an den Inhalt einer verfahrenseröffnenden Handlung zu stellen sind (vgl. BayVGH v. 23.7.1975, BayVBl 1976, 178; v. 13.7.2005, Az.: 16 a D 05.2710). - VG München, 23.03.2004 - M 5 K 02.5491
Auszug aus VG München, 19.05.2008 - M 19 D 07.5464
In dem weiteren Klageverfahren des Ruhestandsbeamten (M 5 K 02.5491) auf Auszahlung der Ruhestandsbezüge ab dem 1. Februar 1998 wurde mit Urteil vom 23. März 2004 das Verfahren, soweit 50 % der Ruhestandsbezüge bereits ausbezahlt wurden, übereinstimmend für erledigt erklärt und insoweit eingestellt.
- VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 2 S 17.1053
Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen …
Letztlich hat die Antragstellerin zu keiner Zeit - auch nicht im gerichtlichen Eilverfahren - die sachliche Richtigkeit der Vorwürfe substantiiert bestritten, sondern im Kern stets versucht, diese durch eine psychisch-belastende Beziehung zu ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu relativeren bzw. zu erklären (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 2.12.2009 - 16a D 08.509 - juris Rn. 67; VG München, U.v. 19.5.2008 - M 19 D 07.5464 - juris Rn. 131). - VG Wiesbaden, 09.04.2019 - 28 K 6128/17
Disziplinare Ahndung der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, der …
Als Finanzbeamter habe er die Richtigkeit der Angaben der Steuerpflichtigen zu überprüfen und die Steuerpflichtigen zu Steuerehrlichkeit und einem ordnungsgemäßen Erklärungsverhalten anzuhalten (so VG München, Urteil vom 19. Mai 2008 - M 19 D 07.5464 -, Rn. 142). - VGH Bayern, 04.05.2009 - 3 C 09.102
Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens (hier: abgelehnt)
Rn. 2 Mit Urteil der Disziplinarkammer vom 19. Mai 2008 (Az. M 19 D 07.5464) wurde gegen den Kläger wegen eines Dienstvergehens auf Aberkennung der Ruhestandsbezüge erkannt.
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