Rechtsprechung
| VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Asylrecht; Herkunftsland: Bosnien-Herzegowina;Folgeantrag; Flutkatastrophe 2014
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Bei dieser Prüfung stellt der EGMR grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat ab und prüft zunächst, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (BVerwG a.a.O. unter Verweis auf EGMR, U.v. 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi - NVwZ 2012, 681, juris [Leitsatz]). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat können nur in begründeten Ausnahmefällen in Bezug auf Art. 3 EMRK ein Abschiebungsverbot begründen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23). - EGMR, 27.05.2008 - 26565/05
N. ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (BVerwG a.a.O. unter Verweis auf EGMR, U.v. 27.5.2008 - Nr. 26565/05, N./Vereinigtes Königreich - juris [Leitsatz] = NVwZ 2008, 1334 Rn. 42).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer - landesweit bestehenden - extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungsverboten Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris = BVerwGEn 99. Bd. S. 324 ff.; U.v. 4.6.1996 - 9 C 134/95 - juris = NVwZ-Beilage 11/1996, 89 f.). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
- BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95
Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer - landesweit bestehenden - extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungsverboten Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris = BVerwGEn 99. Bd. S. 324 ff.; U.v. 4.6.1996 - 9 C 134/95 - juris = NVwZ-Beilage 11/1996, 89 f.). - VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30007
Asylrecht; Herkunftsland: Bosnien-Herzegowina
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Am 29. November 2012 beantragte er zusammen mit seinen Eltern (den Antragstellern im Verfahren M 2 E 15.30007) erstmals Asyl. - VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 7 L 1876/14
Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Gefahr bei der Abschiebung nach …
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Eine besondere Schutzbedürftigkeit ist für die Antragstellerin nicht vorgetragen worden (vgl. dazu VG Düsseldorf, B.v. 9.9.2014 - 7 L 1876/14.A - juris Rn. 39 ff.). - VG München, 18.12.2012 - M 2 S 12.30975
Asylrecht; Eilantrag; Antrag offensichtlich unbegründet
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Der daraufhin gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gleichzeitig erhobenen Klage wurde mit Beschluss des Gerichts vom 18. Dezember 2012 - M 2 S 12.30975 - abgelehnt. - VG Würzburg, 06.11.2014 - W 1 S 14.30584
Bosnien-Herzegowina; Bosniakin; Flutkatastrophe; humanitäre Bedingungen
Auszug aus VG München, 19.01.2015 - M 2 E 15.30005
Das Gericht folgt insofern den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Würzburg, das im Beschluss vom 6. November 2014 (Az.: W 1 S 14.30584, juris Rn. 19 ff.) ausgeführt hat:.
- VG München, 11.10.2022 - M 10 K 17.41229
Kein Abschiebungsverbot nach Flutkatastrophe (Pakistan)
Rn. 14 Diese rechtlichen Maßstäbe, nach denen die Prüfung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses in der Regel von den individuellen Umständen des Einzelfalls geprägt sein wird, gelten in der Regel auch bei Naturkatastrophen bzw. deren Auswirkungen auf die Umwelt und Infrastruktur; etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn z.B. buchstäblich das ganze Land unter Wasser steht (…vgl. NdsOVG, B.v. 28.1.2022 - 4 LA 250/20 - juris Rn. 10;… überholt insoweit wohl mittlerweile BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - juris Rn. 15;… vgl. etwa bezüglich der Flutkatastrophe im Sudan 2020, die den Großteil des Staatsgebiets betraf: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG bejahend VG Hannover, U.v. 30.9.2020 - 5 A 2783/17 - juris Rn. 52, 66-68;… a.A. etwa VG Braunschweig, U.v. 25.2.2021 - 3 A 261/20 - juris Rn. 30 ff.; vgl. andererseits bezüglich der Flutkatastrophe in Bosnien-Herzegowina 2014, die etwa ein Drittel des Landes betraf: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG verneinend VG München, B.v. 19.1.2015 - M 2 E 15.30005 - juris Rn. 14;… VG Würzburg, B.v. 6.11.2014 - W 1 S 14.30584 - juris Rn. 20). - VG München, 08.04.2015 - M 2 K 15.30004
Ablehnung eines Asylfolgeantrags nach unanfechtbarer Ablehnung des früheren …
Der gleichzeitig gestellte Antrag, die Beklagte im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, von einer Mitteilung an die Ausländerbehörde gemäß § 71 Abs. 5 AsylVfG abzusehen, wurde mit Beschluss vom 19. Januar 2015 - M 2 E 15.30005 - abgelehnt.
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