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Rechtsprechung
   VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28067
VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002 (https://dejure.org/2016,28067)
VG München, Entscheidung vom 05.04.2016 - M 2 K 15.2002 (https://dejure.org/2016,28067)
VG München, Entscheidung vom 05. April 2016 - M 2 K 15.2002 (https://dejure.org/2016,28067)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2398

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht und Abweichung von den Festsetzungen …

    Auszug aus VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
    In einem Parallelverfahren (M 2 K 15.2398) nahm die Beklagte mit Schriftsatz vom 1. April 2016 noch ergänzend zur Frage des planunterschreitenden Ausbaus Stellung: Es sei richtig, dass 2006 davon auszugehen war, dass ein Ausbau der Stichstraßen nicht bevorstand.
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377

    Erschließungsbeitragsrecht; planabweichende Herstellung; Planunterschreitung …

    Auszug aus VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 6 CS 04.3182

    Erschließungsbeitragssache; Widerspruch einer Erbengemeinschaft; Rechtsstellung …

    Auszug aus VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
    Wird eine Erschließungsanlage - ggf. samt unselbstständiger Stichstraßen - durch mehrere Bebauungspläne festgesetzt, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Herstellung sämtliche Bebauungspläne in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 6 CS 04.3182 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.04.2008 - 6 ZB 06.284

    Erschließungsbeitragsrecht; Abweichung vom Bebauungsplan; Grundzüge der Planung; …

    Auszug aus VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
    Für ein Entstehen der Beitragspflicht ist es dann gleichwertig möglich, entweder die bereits errichtete Anlage abzuändern, um so die Deckungsgleichheit mit dem Bebauungsplan zu erreichen, oder aber die planerischen Festsetzungen entsprechend der tatsächlichen Herstellung abzuändern (BayVGH, B.v. 25.4.2008 - 6 ZB 06.284 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.395

    Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366).
  • VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.412

    Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366).
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