Rechtsprechung
| VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag; Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise; …
Auszug aus VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551
Frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, das heißt ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.12.2009, 6 ZB 08.2671).Erbrachte Leistungen sind nach Art einer Vorausleistung zu verrechnen, ohne dass es auf die damalige Intention der Gemeinde ankäme (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.12.2009, 6 ZB 08.2671).
- BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81
Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …
Auszug aus VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551
Die Auswahl eines Miteigentümers muss dabei im Bescheid nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1982, 8 C 138.81; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, RdNr. 1202). - VGH Bayern, 06.04.2006 - 6 ZB 04.3537
Auszug aus VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.04.2006, Az. 6 ZB 04.3537) kommt eine Verwirkung frühestens in Betracht, wenn die Beitragspflicht entstanden ist. - VG Würzburg, 05.12.2001 - W 2 K 00.1471
Auszug aus VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Antragsgegnerin erst im Jahr 2002 eine rechtmäßige Satzung erlassen hat und auch die für die erstmalige Herstellung notwendigen Entwässerungsmaßnahmen erst in diesem Jahr abgeschlossen wurden (vgl. Niederschrift d. öffentl. Verhandlung v. 11.02.2003 - Az. M 2 K 00.1469 u. M 2 K 00.1471).
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
Eine subjektive Fehlvorstellung der Gemeinde vermag nichts an der objektiven Rechtslage der - im Jahr 1983 - mangelnden Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht zu ändern (vgl. VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S 09.4551 - juris Rn. 23).Denn frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, d.h. ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (…vgl. BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7; VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S 09.4551 - juris Rn. 23).
Einen Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf die abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang gelten zu machen und gegebenenfalls durch Nacherhebung zu realisieren, nicht (BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S 09.4551 - juris Rn. 23).
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