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| VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen ernstliche Zweifel i.S.d. Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG (und sodann auch § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG) vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166 ff.). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Die Abschiebung trotz schlechter humanitärer Verhältnisse ist nur in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen als unmenschlich oder erniedrigende Behandlung zu bewerten, sodass auch nur dann die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK erfüllt sein können (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 23 ff.). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Rn. 12 Im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz sonach zu prüfen, ob das Bundesamt zu Recht davon ausgegangen ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf Asylanerkennung und auf Zuerkennung des internationalen Schutzes offensichtlich nicht besteht - wobei eine nur summarische Prüfung nicht ausreicht - und ob diese Ablehnung weiterhin Bestand haben kann (BVerfG B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83- juris Rn. 40).
- BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine offensichtliche Unbegründetheit einer Asylklage dann anzunehmen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen, und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.1993 - 2 BvR 1294/92 - juris). - VG München, 08.05.2017 - M 2 E 17.37375
Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Durchführung eines weiteren …
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Die Lebensbedingungen sind in Albanien grundsätzlich nicht als derart schlecht zu bewerten, dass diese den Schweregrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRGK aufweisen (vgl. aktuell z.B. VG München, B.v. 8.5.2017 - M 2 E 17.37375). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 11 A 88/17
Staatlicher Verfolgungsschutz eines Betroffenen vor Blutrache in Albanien
Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 2 S 17.45604
Auch ist der albanische Staat grundsätzlich willens und in der Lage, vor Übergriffen im Rahmen von familiären Konflikten Schutz zu bieten bzw. hiergegen einzuschreiten oder solchen vorzubeugen (vgl. aktuell OVG NRW, B.v. 24.4.2017 - 11 A 88/17.A - juris Rn. 9, unter umfänglicher Aus- und Bewertung der aktuellen Erkenntnismitteln).
- VG Bremen, 22.08.2023 - 7 K 1293/22 gewährleisten (vgl. VG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - M 2 S 17.45604, Rn. 20; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. April 2016 - 17 L 1348/16.A, Rn. 8, beide juris m.w.N.).
- VG Bremen, 28.10.2022 - 7 V 1294/22 Ausgehend von den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln gibt es in Albanien keine ethnisch diskriminierende Gesetzgebung und der albanische Staat ist bereit und in der Lage, angemessenen Schutz gegen tatsächliche Diskriminierungen von Roma zu gewährleisten (vgl. VG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - M 2 S 17.45604, Rn. 20; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. April 2016 - 17 L 1348/16.A, Rn. 8, beide juris m.w.N.).
- VG Magdeburg, 13.08.2020 - 3 A 353/19
Asyl Albanien
Rn. 22 b.) Der somit zur Überzeugung des Gerichts feststehende grundsätzliche staatliche Schutz vor Blutrache wird auch durch andere Gerichtsentscheidungen belegt, welche das Gericht zur Bestätigung seiner Einschätzung heranzieht (vgl. nur: VG Bremen, Beschluss v. 02.03.2020, 7 V 12/20; VG Bremen, Beschluss v. 02.04.20ß19, 2 V 3028/18; VG München, Beschluss v. 25.07.2017, M 2 S 17.45604; alle juris). - VG München, 10.08.2020 - M 2 S 20.32217
Erfolgloser Eilantrag gegen die Androhung der Abschiebung nach Albanien
Die Lebensbedingungen sind in Albanien grundsätzlich nicht als derart schlecht zu bewerten, dass diese den Schweregrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRGK aufweisen (vgl. VG München, B.v. 25.7.2017 - M 2 S 17.45604).
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