Rechtsprechung
| VG München, 11.05.2012 - M 22 E 12.2180 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Obdachlosenrecht; zuständige Gemeinde für die Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19
Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …
Eine Verwaltungspraxis dergestalt, Obdachlose in nahe gelegene Großstädte oder sonstige Gemeinden zu schicken und sich auf dieser Weise gefahrenabwehrrechtlicher Probleme zu entledigen, ist grundsätzlich - wenn dies nicht auf einem einvernehmlichen Vorgehen der zuständigen mit der Nachbargemeinde beruht - rechtswidrig (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 05.09.2013 - 7 B 5845/13 - NVwZ-RR 2014, 195 m.w.N.; VG München, Beschl. v. 11.05.2012 - M 22 E 12.2180 - juris). - VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576
Obdachlosenrecht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung; Anordungsanspruch; …
Ein am 4. April 2012 gestellter Eilantrag auf vorläufige Unterbringung gegen die Landeshauptstadt München blieb erfolglos (Beschluss des VG München vom 11.5.2012 Az. M 22 E 12.2180).Soweit das Verwaltungsgericht auf ein in der Verfahrensakte M 22 E 12.2180 vorhandenes E-Mail der Bahnhofsmission München verweist (wozu sich die an diesem Verfahren nicht beteiligte Antragsgegnerin nicht hat äußern können), ergibt sich daraus kein Beleg für die vom Verwaltungsgericht angenommene "Verwaltungspraxis" der Antragsgegnerin.
- VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13
Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur …
"Eine Verwaltungspraxis dergestalt, obdachlos gewordene Gemeindebürger in die nahe liegende Großstadt zu schicken und sich dieser sicherheitsrechtlichen Problematik auf diesem Wege zu entledigen, wäre rechtswidrig" (VG München, Beschluss vom 11. Mai 2012 - M 22 E 12.2180 -, juris).
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