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| VG München, 05.06.2012 - M 22 S 12.201 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Untersagung der Haltung von Rindern; Anordnung der Wegnahme von Rindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare …
Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 22 S 12.201
Die Tierschutzbehörde kann aber auch auf ihre Eingriffsbefugnisse nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG zurückgreifen; diese Vorschrift bleibt neben einer Anordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG grundsätzlich anwendbar (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 17.3.2005 Az. 1 S 381/05 ).
- VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20
Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Tieren zulässig
Rn. 34 Der Antrag des Antragstellers zu 2) auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. hilfsweise auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung ist - soweit die Tiere veräußert wurden - mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (vgl. VG München…, Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 -, BeckRS 2014, 56427 = juris, Rn. 37; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 -, Rn. 26). - VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 - 16 L 514/13
Tierschutzbehörde darf Veräußerung sichergestellter Foxterrier anordnen
Rn. 44 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2005 -1 S 381/05 - VG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 - BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 25 CS 04.2360 - und VG Ansbach, Gerichtsbescheid vom 17. Januar 2013 - AN 10 K 12.01505 -, jeweils zit. nach juris, jeweils für den Fall eines sofort vollziehbaren Tierhaltungsverbots; sowie VG Arnsberg, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 14 L 32/08 -, zit. nach juris für den Fall eines bestandskräftigen Haltungs- und Betreuungsverbots. - VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19 Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. hilfsweise auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung hat sich daher insofern erledigt (vgl. VG München…, Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 -, BeckRS 2014, 56427 = juris, Rn. 37); der Antragsteller hat kein Rechtsschutzbedürfnis sofern er die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Bescheids vom 24. September 2019 begehrt und soweit dieser Grundlage für die Wegnahme und Einziehung der 29 Krainer Steinschafe ist (vgl. VG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 -, Rn. 26).
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