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Rechtsprechung
   VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23025
VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 (https://dejure.org/2013,23025)
VG München, Entscheidung vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 (https://dejure.org/2013,23025)
VG München, Entscheidung vom 25. März 2013 - M 24 K 12.30893 (https://dejure.org/2013,23025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • milo.bamf.de

    AsylVfG 1992, § 26 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a; GG, Art 16a Abs 1
    Mazedonien: Klageabweisung, keine Verfolgungsgefahr bei Rückkehr für die nicht politisch aktiven Kläger; keine asylrechtlich relevanten Abschiebungsverbote erkennbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Rn. 56 Allerdings ist die Gefahr, dass sich die Erkrankung eines Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - BVerwGE 127, 33, juris Rn. 15).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist in derartigen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, derart dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 - juris Rn. 3 mit Hinweis auf BVerwGE 127, 33 vom 17.10.2006).

  • VG München, 03.12.2012 - M 24 S 12.30896

    Herkunftsland: Mazedonien

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Rn. 21 Mit Beschluss vom 3. Dezember 2012 lehnte das Gericht im parallelen Eilverfahren M 24 S 12.30896 eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ab.

    Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten der parallelen Verfahren M 24 K 12.30893 und M 24 S 12.30896 sowie auf die vom BAMF vorgelegte Verwaltungsakte Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist in derartigen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, derart dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 - juris Rn. 3 mit Hinweis auf BVerwGE 127, 33 vom 17.10.2006).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Davon ist auszugehen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftiger Weise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG B.v. 5.2.1993 - 2 BvR 1294/92 - InfAuslR 1993, 196, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 …

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Rn. 51 Unabhängig davon ist aber selbst dann, wenn man § 60 Abs. 5 AufenthG dem Grunde nach auch auf Art. 2 Abs. 2 EMRK-Zusatzprotokoll IV beziehen wollte, nicht von der für dieses Abschiebungsverbot zusätzlich erforderlichen Voraussetzung auszugehen, dass insoweit eine als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantie in ihrem Kern bedroht ist (vgl. zu dieser allgemeinen Anforderung OVG Lüneburg U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 54 (m.w.N.) und Rn. 57).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08

    Sicherung der medizinischen Versorgung eines an Schizophrenie Erkrankten in der …

    Auszug aus VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893
    Reiseunfähigkeit ist nicht als zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen, sondern als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, für das sich die Klägerin zu 2) auf einen Antrag auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG verweisen lassen muss (vgl. OVG Lüneburg U.v. 18.5.2010 - Az. 11 LB 186/08 - juris Rn. 47).
  • VG Sigmaringen, 28.05.2014 - 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreihheit; Serbien; Roma

    Rn. 40 Soweit es faktische Beschränkungen der Ausreisefreiheit der Roma in Serbien geben mag (z.B. Forderung des Nachweises des Reisezwecks und ausreichender finanzieller Mittel bei der Ausreise sowie Beschränkungen der Ausreise abgelehnter Asylbewerber ins EU-Ausland), folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris, das zu vergleichbaren Regelungen in Mazedonien ergangen ist), dass diese Maßnahmen keinen Eingriff in den Kernbereich des Rechts auf Freizügigkeit in Form der Ausreisefreiheit darstellen, da sie den betroffenen Personen nicht generell die Ausreise aus Serbien (etwa in benachbarte Nicht-EU-Staaten) unmöglich machen, sondern Einschränkungen bei einer Ausreise ins EU-Ausland darstellen.

    Deshalb kann offen bleiben, ob Art. 60 Abs. 5 AufenthG mit dem Verweis auf die EMRK auch das Vierte Zusatzprotokoll erfasst (dies verneinend: VG München, Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris) und ob und inwieweit Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 des Vierten Zusatzprotokolls zur EMRK gerechtfertigt wären.

  • VG Sigmaringen, 23.04.2014 - A 1 K 1148/13

    Gruppenverfolgung der Roma in Serbien; Ausreisefreiheit der Roma

    Rn. 53 Soweit es faktische Beschränkungen der Ausreisefreiheit der Roma in Serbien geben mag (z.B. Forderung des Nachweises des Reisezwecks und ausreichender finanzieller Mittel bei der Ausreise sowie Beschränkungen der Ausreise abgelehnter Asylbewerber ins EU-Ausland), folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris, das zu vergleichbaren Regelungen in Mazedonien ergangen ist), dass diese Maßnahmen keinen Eingriff in den Kernbereich des Rechts auf Freizügigkeit in Form der Ausreisefreiheit darstellen, da sie den betroffenen Personen nicht generell die Ausreise aus Serbien (etwa in benachbarte Nicht-EU-Staaten) unmöglich machen, sondern Einschränkungen bei einer Ausreise ins EU-Ausland darstellen.

    Deshalb kann offen bleiben, ob Art. 60 Abs. 5 AufenthG mit dem Verweis auf die EMRK auch das Vierte Zusatzprotokoll erfasst (dies verneinend: VG München, Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris) und ob und inwieweit Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 des Vierten Zusatzprotokolls zur EMRK gerechtfertigt wären.

  • VG Sigmaringen, 25.04.2014 - A 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreiheit; Serbien; Roma

    Rn. 40 Soweit es faktische Beschränkungen der Ausreisefreiheit der Roma in Serbien geben mag (z.B. Forderung des Nachweises des Reisezwecks und ausreichender finanzieller Mittel bei der Ausreise sowie Beschränkungen der Ausreise abgelehnter Asylbewerber ins EU-Ausland), folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris, das zu vergleichbaren Regelungen in Mazedonien ergangen ist), dass diese Maßnahmen keinen Eingriff in den Kernbereich des Rechts auf Freizügigkeit in Form der Ausreisefreiheit darstellen, da sie den betroffenen Personen nicht generell die Ausreise aus Serbien (etwa in benachbarte Nicht-EU-Staaten) unmöglich machen, sondern Einschränkungen bei einer Ausreise ins EU-Ausland darstellen.

    Deshalb kann offen bleiben, ob Art. 60 Abs. 5 AufenthG mit dem Verweis auf die EMRK auch das Vierte Zusatzprotokoll erfasst (dies verneinend: VG München, Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris) und ob und inwieweit Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 des Vierten Zusatzprotokolls zur EMRK gerechtfertigt wären.

  • VG Sigmaringen, 25.04.2014 - 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreiheit; Serbien; Roma

    Soweit es faktische Beschränkungen der Ausreisefreiheit der Roma in Serbien geben mag (z.B. Forderung des Nachweises des Reisezwecks und ausreichender finanzieller Mittel bei der Ausreise sowie Beschränkungen der Ausreise abgelehnter Asylbewerber ins EU-Ausland), folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris, das zu vergleichbaren Regelungen in Mazedonien ergangen ist), dass diese Maßnahmen keinen Eingriff in den Kernbereich des Rechts auf Freizügigkeit in Form der Ausreisefreiheit darstellen, da sie den betroffenen Personen nicht generell die Ausreise aus Serbien (etwa in benachbarte Nicht-EU-Staaten) unmöglich machen, sondern Einschränkungen bei einer Ausreise ins EU-Ausland darstellen.

    Deshalb kann offen bleiben, ob Art. 60 Abs. 5 AufenthG mit dem Verweis auf die EMRK auch das Vierte Zusatzprotokoll erfasst (dies verneinend: VG München, Urteil vom 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, Juris) und ob und inwieweit Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 des Vierten Zusatzprotokolls zur EMRK gerechtfertigt wären.

  • VG Hamburg, 06.03.2015 - 5 AE 270/15

    Serbien; sicherer Herkunftsstaat; Roma; Freizügigkeit; Rechtsschutz; VG …

    Denn abgesehen davon, dass § 60 Abs. 5 AufenthG ausdrücklich nur auf die EMRK, BGBl. 1952 II S. 685 und nicht auf die Zusatzprotokolle verweist, besteht bei Abschiebungen in einen anderen Vertragsstaat der EMRK eine Mitverantwortung des abschiebenden Staates, die Konventionsrechte im Zielstaat der Abschiebung zu gewährleisten, nur dann, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den EGMR - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist (…BVerwG, Urt. v. 7.12.2004, 1 C 14/04), so dass die insoweitige Rechtmäßigkeit der Nichtfeststellung eines entsprechenden Abschiebungsverbots nicht ernstlich zweifelhaft ist (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 10.9.2012, 5 A 1245/11, juris Rn. 30 sowie i. E. VG München, Urt. v. 16.1.2014, M 24 K 13.30752; Urt. v. 22.3.2013, M 24 K 12.30893, juris, allerdings mit dem Argument, die Menschenrechtsgarantie sei nicht in ihrem Kern bedroht.
  • VG Freiburg, 30.06.2014 - A 3 K 2238/12

    Keine Gruppenverfolgung von Roma in Serbien

    Diese Einschränkungen erreichen nicht die für eine politische Verfolgung erforderliche Intensität (…vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 28.05.2014 a.a.O.;… VG Freiburg, Beschl. v. 03.06.2014 a.a.O.; zur Situation in Mazedonien vgl. VG München, Urt. v. 25.03.2013 - M 24 K 12.30893 -, juris).
  • VG Würzburg, 17.06.2014 - W 1 K 13.30393

    Serbien; Roma, Folgeantrag; Gruppenverfolgung (verneint); Ausreisefreiheit; …

    Einen Eingriff in den Kernbereich und damit eine Verletzung des Freizügigkeitsrechtes in der Form der Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 2 EMRK-ZP IV stellen die genannten Bestimmungen nicht dar, weshalb offen bleiben kann, ob § 60 Abs. 5 AufenthG mit seinem Verweis auf die EMRK auch das ZP IV erfasst (dies verneinend VG München, U.v. 25.3.2013 - M 24 K 12.30893 - juris) und ob und inwieweit etwaige Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 EMRK-ZP IV aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt wären (…VG Sigmaringen, U.v. 28.5.2014 - 1 K 234/14 - juris Rn. 44; VG Würzburg, GB v. 12.6.2014 - W 1 K 12.30334, S. 8).
  • VG Würzburg, 12.06.2014 - W 1 K 12.30334

    Serbien; Roma: Kläger hat im Falle seiner Rückkehr nach Serbien weder eine …

    Einen Eingriff in den Kernbereich des Freizügigkeitsrechtes in der Form der Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 2 des vierten Zusatzprotokolls zur EMRK stellen die genannten Bestimmungen nicht dar, weshalb offen bleiben kann, ob § 60 Abs. 5 AufenthG mit seinem Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention auch das vierte Zusatzprotokoll erfasst (dies ver­ neinend VG München, U.v. 25.3.2013 - M 24 K 12.30893 - juris) und ob und inwieweit Eingriffe in die Ausreisefreiheit nach Art. 2 Abs. 3 EMRK-ZP IV ge­ rechtfertigt wären (…ebenso VG Sigmaringen, U.v. 28.5.2014 - 1 K 234/14 - ju­ ris Rn. 44).
  • VG München, 03.12.2012 - M 24 S 12.30896

    Herkunftsland: Mazedonien

    Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten der parallelen Verfahren M 24 S 12.30896 und M 24 K 12.30893 sowie auf die vom BAMF vorgelegte Verwaltungsakte Bezug genommen.
  • VG Trier, 12.06.2014 - 2 L 978/14

    Serbien: Ablehnung des Abänderungs- bzw. Aufhebungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Die Einschränkungen erreichen im Übrigen ungeachtet der Frage, ob der Ausreisefreiheit überhaupt dem Schutz der EMRK unterfällt (vgl. differenzierend OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 - sowie VG München, Urteil vom 25. März 20134 - M 24 K 12.30893 - zitiert jeweils nach juris), jedenfalls nicht die für die Gewährung von Flüchtlingsschutz erforderliche Eingriffsintensität.
  • VG Bremen, 25.09.2014 - 4 K 724/14

    Serbien: Klageabweisung, keine flüchtlingsrechtlich relevanten …

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