Rechtsprechung
| VG München, 06.08.2008 - M 3 E 08.3405 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassung zur Wiederholungsprüfung; Prüfungsrücktritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VG München, 06.08.2008 - M 3 E 08.3405
Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit hat sich der Prüfling grundsätzlich vor Beginn der Prüfung Klarheit über seinen Zustand zu verschaffen, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewusst geworden ist (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282 m.w.N.), und im folgenden die der Prüfungsordnung entsprechenden Konsequenzen hieraus zu ziehen.Die Obliegenheit des Prüflings, die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend zu machen, ist Teil der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Pflicht des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (BVerwG 80, 282/286).
- VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 15.11
Studiengang "Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation"
Nach alledem hat der Kläger somit das nach § 7 Abs. 2 Satz 2 APO erforderliche amtsärztliche Attest zur Bestätigung einer Prüfungsunfähigkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht vorgelegt (…vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2001 - 7 ZB 01.1837 - juris Rn. 9;… OVG NW, B.v. 17.2.2000 - 19 A 3459/99 - juris Rn. 16; VG München, B.v. 6.8.2008 - M 3 E 08.3405 - juris Rn. 32).
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