Rechtsprechung
| VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4978 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Betriebszuschuss
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4978
- VG München, 21.10.2014 - M 3 K 13.4787
- VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
- VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96
Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des …
Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4978
Er kann nicht erwarten, dass der Staat sämtliche Kosten übernimmt, die jenseits grundgesetzkonformer Schulgeldeinnahmen zu decken sind (vgl. BVerfG vom 4.3.1997 Az. 1 BvL 26/96 RdNr. 29) (Rn 18).Auch kann er bei notwendigen allgemeinen Kürzungen den Gesamtetat für das öffentliche und private Schulwesen vermindern (vgl. BVerfG vom 4.3.1997 a.a.O. RdNr. 30) (Rn 19).".
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 7 ZB 11.544
Privatschulfreiheit; staatlich anerkanntes Gymnasium; Betriebszuschuss; …
Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4978
Diesbezüglich werde auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2011 (Az.: 7 ZB 11.544, 7 ZB 11.545, 7 ZB 11.547) verwiesen.Rn. 37 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2011, 7 ZB 11.544 u.a., mit dem Anträge der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen vorgehende Urteile des Verwaltungsgerichts München betreffend die Bezuschussung für vorangegangene Zeiträume abgelehnt wurden, keinen Anlass gesehen, die damalige Praxis der Bezuschussung der Klägerin, die mit den heutigen Bestimmungen des BaySchFG identisch ist, zu beanstanden, insbesondere auch nicht im Hinblick auf einen Mehraufwand bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- VG München, 25.10.2010 - M 3 K 09.5142
Betriebszuschuss
Auszug aus VG München, 21.10.2014 - M 3 K 12.4978
Rn. 51 Da darüber hinaus auch der angebliche zusätzliche Aufwand der Klägerin im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 409.185,18 EUR wieder großenteils abstrakt berechnet ist und insbesondere dem betragsmäßig größten Anteil (251.918,-- EUR) jegliche Plausibilität und Nachvollziehbarkeit fehlt (vgl. insoweit bereits VG München, U. vom 25. Oktober 2010, M 3 K 09.5142), war die Klage aus den dargestellten Gründen abzuweisen.
- VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
Gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2014 Az. M 3 K 13.4787 und M 3 K 12.4978 und den die Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2015 Az. 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783 hat die Antragstellerin Verfassungsbeschwerde erhoben, die Gegenstand des gesonderten Verfahrens Vf. 80-VI-15 ist. - VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15
Finanzierung des inklusionsbedingten Mehraufwands eines staatlich anerkannten …
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2014 Az. M 3 K 12.4978 und Az. M 3 K 13.4787 sowie gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2015 Az. 7 ZB 15.768 und Az. 7 ZB 15.783.
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