Rechtsprechung
| VG München, 13.02.2003 - M 4 K 02.74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20
Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze
Rn. 31 Wenn sich der Zuwendungsgeber im Rahmen des ihm zukommenden weiten Beurteilungsspielraums bei der Gewährung von Zuwendungen dazu entschließt, Betriebe, denen zum (teilweisen) Ausgleich der dürrebedingten Mindereinnahmen grundsätzlich noch eigene Mittel in größerem Umfang zur Verfügung stehen, von der Dürrehilfe auszunehmen, so ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. NRW OVG, Urteil vom 26. August 1994 - 9 A 1979/93 - Agrarrecht 1994, 412 f., im Fall einer entsprechenden Prosperitätsgrenze von 80.000 EUR bei einer Ausgleichszulage; VG München, Urteil vom 13. Februar 2003 - M 4 K 02.74 - juris Rdnr. 15, Prosperitätsgrenze bei Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben). - VG München, 09.04.2008 - M 18 K 07.2120
Berechnung der Kuhplätze; Selbstbindung bei unterschiedlicher Verwaltungspraxis …
In der mündlichen Verhandlung am 9. April 2008 erklärte der Vertreter des Amtes für Landwirtschaft, die Ausführungen im Urteil vom 13. Februar 2003 (M 4 K 02.74) träfen insoweit zu, dass bis zum Jahr 2000 nicht durch Richtlinien geklärt gewesen sei, was der Berechnung von Kuhplätzen zugrunde zu legen sei.
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