Rechtsprechung
| VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage; Bauausführung nicht Gegenstand der Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lutzabel.com (Kurzinformation)
Prüfung der Abstandsflächen nach Abweichung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt dabei maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits in der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke zuzumuten ist (BVerwG v. 25.2.1977 BayVBl 1977, 639). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Eine qualifizierte und individualisierte Betroffenheit des Nachbarn kann dabei ausnahmsweise auch dann in Frage kommen, wenn dem angefochtenen Vorhaben gleichsam "erdrückende" Wirkung zukommt (vgl. BVerwG v. 13.3.1981 DVBl 1981, 928: 12-geschossiges Hochhaus in 15 m Entfernung zu einem 2, 5-geschossigen Gebäude). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Dem Maß der baulichen Nutzung und der somit hier mit dem Einwand der Gefährdung der Ausbaumöglichkeiten wohl beanstandeten Höhenentwicklung kommt kein Drittschutz zu (vgl. BVerwG Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris), weshalb die Klagepartei insoweit allenfalls eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geltend machen kann.
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Rn. 17 1. Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf einer Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris, m.w.N.). - BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10
Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich dabei grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung; nur nachträgliche Änderungen zu Gunsten des Bauherrn sind zu berücksichtigen, Änderungen zu seinen Lasten haben außer Betracht zu bleiben (BVerwG v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - juris). - BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96
Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Auf Bauordnungsrecht beruhende Nachbarrechte können durch eine Baugenehmigung dann nicht verletzt werden, wenn diese bauordnungsrechtlichen Vorschriften im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind (BVerwG v. 16.1.1997 NVwZ 1998, 58; BayVGH v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2132 - juris). - VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132
Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Auf Bauordnungsrecht beruhende Nachbarrechte können durch eine Baugenehmigung dann nicht verletzt werden, wenn diese bauordnungsrechtlichen Vorschriften im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind (BVerwG v. 16.1.1997 NVwZ 1998, 58; BayVGH v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2132 - juris). - VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung; …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Dies gilt insbesondere, wenn beide Gebäude - wie hier - im dicht bebauten städtischen Bereich liegen (BayVGH Beschl. v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris). - VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2326
Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Rn. 25 Das Gebot der Rücksichtnahme ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, das im Begriff des "Sich-Einfügens" eines Vorhabens in die nähere Umgebung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthalten ist (BayVGH v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2326 - juris). - VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218
Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der …
Auszug aus VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Anforderungen an die Bauausführung bzw. die Baustelle sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Baugenehmigung; dies ist vielmehr das jeweils zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben, nicht aber der Errichtungsvorgang mit den Anforderungen des Art. 9 bzw. Art. 10 BayBO (zur Sicherung der Baugrube vgl. BayVGH Beschl. v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris RdNr. 9; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand: Juli 2010 Art. 9 RdNr. 9).
- VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572
Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen …
Rn. 23 In der Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur wird einhellig die Auffassung vertreten, dass die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an die Baugrube aus Art. 9 BayBO nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind, weil hiervon nur das jeweils zur Genehmigung gestellte Gesamtvorhaben, nicht aber der Errichtungsvorgang umfasst sei (…BayVGH, B. v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; VG München, U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 22;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: September 2015, Art. 9, Rn. 9;… in dieselbe Richtung weisend: BayVGH, B. v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14). - VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Abweichung von erforderlichen …
2.3.3 Die Unvollständigkeit und die hieraus resultierende Unrichtigkeit der Bauvorlagen betreffen vorliegend auch Vorschriften, deren Verletzung subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Antragstellers begründen können, da das erkennende Gericht nach summarischer Überprüfung im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG München, B. v. 14.8.2009 - M 8 SN 09.3344; U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 27) und der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 2015 (B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371) zu der Auffassung neigt, dass aufgrund der im Baugenehmigungsverfahren erteilten Abweichungen die Prüfung der Abstandsflächen aller Gebäudeseiten des Vorder- und Rückgebäudes Inhalt der streitgegenständlichen Baugenehmigung geworden ist (a.A. BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431). - VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Insoweit werde auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 29. April 2013 (VG München - M 8 K 12.4713) verwiesen.
- VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 7 S 22.1304
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung eines Wohngebäudes
Rn. 41 5. Die von den Antragstellern befürchteten Beeinträchtigungen durch Rüttelarbeiten betreffen Anforderungen an die Bauausführung bzw. die Baustelle, die grundsätzlich nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind; Genehmigungsgegenstand ist vielmehr das zur Genehmigung gestellte Vorhaben, nicht aber dessen Errichtungsvorgang mit den Anforderungen der Art. 9 und 10 BayBO (vgl. VG München, U.v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 -, Rn. 22, juris, m.w.N.). - VG München, 12.08.2025 - M 1 SN 25.3317
Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Rn. 29 Soweit demnach die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht geprüft worden sind, kann die Baugenehmigung Nachbarrechte nicht verletzen, selbst wenn das Bauvorhaben als solches gegen die nicht geprüften bauordnungsrechtlichen Vorschriften verstoßen sollte (VG München, U.v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 21). - VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 2 S 15.418
Nachbareilantrag; Bauausführung nicht Gegenstand der Baugenehmigung; …
Letztere bezieht sich vielmehr auf das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben, nicht aber auf dessen Errichtungsvorgang mit den Anforderungen der Art. 9, 10 und 11 BayBO (vgl. BayVGH, 23.08.2011, Az. 2 CS 11.1218; VG München, 29.04.2013, Az. M 8 K 12.4713 m.w.N.).
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