Rechtsprechung
| VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Mit der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG sollte die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzt und gleichzeitig inhaltlich erweitert werden (vgl. BGH Beschluss vom 13.4.2007 Az. II ZB 10/06, NJW 2007, 2187, RdNr. 6 - juris).Unter der Geltung des RVG kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich i.S. von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O. m.w.N.).
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006 Az. VI ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359, RdNr. 5 - juris m.w.N.).
Die Einigungsgebühr entsteht demnach nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (…BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006 Az. VI ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359, RdNr. 5 - juris m.w.N.).Hieraus kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aber nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Abschluss eines sich wechselseitig auf ein Anerkenntnis und einen Verzicht beschränkenden Vertrags grundsätzlich eine Einigungsgebühr nicht entstehe (vgl. BGH Urteil vom 10.10.2006 a.a.O. RdNr. 6 m.w.N.).
Die Einigungsgebühr gelangt vielmehr nur dann nicht zur Entstehung, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat (vgl. BGH Urteil vom 10.10.2006 a.a.O. RdNr. 6 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender …
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Rn. 13 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 Az: 10 C 08.777, RdNr. 10 - juris; VG München Beschluss vom 13.3.2012 Az: M 2 M 12.928, RdNr. 14 - juris).Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O.).
Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).
- VG Minden, 03.04.2007 - 9 L 328/06
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Eine Einigungsgebühr sei in Verfahren nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht nicht möglich, wofür ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. April 2007 (Az. 9 L 328/06) angeführt wird.Der von der Antragstellerin für diese These angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. April 2007 (Az. 9 L 328/06) trifft hierzu keinerlei Aussagen, zumal in dem diesen zugrundeliegenden Verfahren ein Rundfunkgebührenbescheid Streitgegenstand war.
- VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Rn. 7 Da das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ein von der Kostenlastentscheidung in der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren darstellt, hat das Gericht über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung zu entscheiden, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH Beschluss vom 19.1.2007 Az. 24 C 06.2426, NVwZ-RR 2007, 497, RdNr. 18;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 165 RdNr. 3). - VG München, 10.12.2008 - M 8 K 07.51028
Gründe für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens rechtmäßig verneint; keine …
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Die Klage wurde mit Urteil vom 10. Dezember 2008 abgewiesen (Az. M 8 K 07.51028). - VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.928
Kostenerinnerung
Auszug aus VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424
Rn. 13 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 Az: 10 C 08.777, RdNr. 10 - juris; VG München Beschluss vom 13.3.2012 Az: M 2 M 12.928, RdNr. 14 - juris).
- VG München, 02.04.2015 - M 8 M 14.5388
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung
Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13;… B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12). - VG München, 04.02.2015 - M 8 M 14.5173
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung
Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13;… B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12). - VG München, 21.10.2015 - M 8 M 15.1888
Einigungsgebühr bei gleichzeitiger Einigung über den in Frage stehenden …
Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B. v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11;… VG München, B. v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14; B. v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13;… B. v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
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