Rechtsprechung
| VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
Mit der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG wurde die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzt und gleichzeitig inhaltlich erweitert (vgl. BGH Beschluss v. 13.4.2007 Az: II ZB 10/06 NJW 2007, 2187 - juris RdNr. 6).Unter der Geltung des RVG kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O. m.w.N.).
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006, Az: VI. ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359 - juris RdNr. 5 m.w.N.).
Die Einigungsgebühr entsteht demnach nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender …
Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
Rn. 12 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008, AZ: 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München Beschluss vom 13.3.2012, Az: M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; Beschluss vom 2.7.2012, Az: M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13).Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O.).
Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (…BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006, Az: VI. ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359 - juris RdNr. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
Rn. 6 Da das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ein von der Kostenlastentscheidung in der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren darstellt, hat das Gericht über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung zu entscheiden, in der die zugrunde liegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH Beschluss vom 19.1.2007, Az: 24 C 06.2426, NVwZ-RR 2007, 497 - juris RdNr. 18;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 165 RdNr. 3).
- VG München, 04.02.2015 - M 8 M 14.5173
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung
Rn. 8 Dass im vorliegenden Fall eine Einigungsgebühr entstanden sei, werde von der Rechtsprechung bestätigt, wofür auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2012 (M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12) verwiesen wird.Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 2 C 12.2523
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr
Rn. 8 Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts München (Az. M 8 M 12.4172 und M 8 SN 12.2368) sowie die Kostenakte des Verwaltungsgerichts München (im Verfahren Az. M 8 SN 12.2368) verwiesen. - VG München, 02.04.2015 - M 8 M 14.5388
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung
Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
- VG München, 18.12.2014 - M 8 M 14.5277
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Einigung über Kostentragung
Rn. 17 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris RdNr. 11; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12). - VG München, 20.04.2020 - M 23 M 18.4321
Kostenerinnerung, Einigungsgebühr
Rn. 12 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12). - VG München, 21.10.2015 - M 8 M 15.1888
Einigungsgebühr bei gleichzeitiger Einigung über den in Frage stehenden …
Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B. v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11;… VG München, B. v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14;… B. v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B. v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12). - VG München, 17.11.2014 - M 8 M 14.4922
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr
Rn. 16 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 8.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".