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Rechtsprechung
   VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38661
VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172 (https://dejure.org/2012,38661)
VG München, Entscheidung vom 07.11.2012 - M 8 M 12.4172 (https://dejure.org/2012,38661)
VG München, Entscheidung vom 07. November 2012 - M 8 M 12.4172 (https://dejure.org/2012,38661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
    Mit der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG wurde die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzt und gleichzeitig inhaltlich erweitert (vgl. BGH Beschluss v. 13.4.2007 Az: II ZB 10/06 NJW 2007, 2187 - juris RdNr. 6).

    Unter der Geltung des RVG kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O. m.w.N.).

    Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006, Az: VI. ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359 - juris RdNr. 5 m.w.N.).

    Die Einigungsgebühr entsteht demnach nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender …

    Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
    Rn. 12 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008, AZ: 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München Beschluss vom 13.3.2012, Az: M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; Beschluss vom 2.7.2012, Az: M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
    Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (…BGH Beschluss vom 13.4.2007 a.a.O.; Urteil vom 10.10.2006, Az: VI. ZR 280/05, NJW-RR 2007, 359 - juris RdNr. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172
    Rn. 6 Da das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ein von der Kostenlastentscheidung in der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren darstellt, hat das Gericht über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung zu entscheiden, in der die zugrunde liegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH Beschluss vom 19.1.2007, Az: 24 C 06.2426, NVwZ-RR 2007, 497 - juris RdNr. 18;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 165 RdNr. 3).
  • VG München, 04.02.2015 - M 8 M 14.5173

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung

    Rn. 8 Dass im vorliegenden Fall eine Einigungsgebühr entstanden sei, werde von der Rechtsprechung bestätigt, wofür auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2012 (M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12) verwiesen wird.

    Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 2 C 12.2523

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Rn. 8 Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts München (Az. M 8 M 12.4172 und M 8 SN 12.2368) sowie die Kostenakte des Verwaltungsgerichts München (im Verfahren Az. M 8 SN 12.2368) verwiesen.
  • VG München, 02.04.2015 - M 8 M 14.5388

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung

    Rn. 19 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
  • VG München, 18.12.2014 - M 8 M 14.5277

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Einigung über Kostentragung

    Rn. 17 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris RdNr. 11; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12).
  • VG München, 20.04.2020 - M 23 M 18.4321

    Kostenerinnerung, Einigungsgebühr

    Rn. 12 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11;… VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14;… B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
  • VG München, 21.10.2015 - M 8 M 15.1888

    Einigungsgebühr bei gleichzeitiger Einigung über den in Frage stehenden …

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (…vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10;… B. v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11;… VG München, B. v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14;… B. v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B. v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).
  • VG München, 17.11.2014 - M 8 M 14.4922

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Rn. 16 Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 8.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12).
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