Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1975

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74   

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https://dejure.org/1975,2570
BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1975 - I ZR 93/74 (https://dejure.org/1975,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen Beschädigung des Turmdrehkrans - Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 378
  • VersR 1976, 286
  • DB 1976, 382
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Nur darauf kommt es an; die Parteibezeichnung ist nicht ausschlaggebend; bei unrichtiger (auch durch Rechtsirrtum beeinflußter) äußerer Bezeichnung ist die Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGHZ 4, 328, 334); im Streitfall waren das immer die Klägerinnen in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Falls insoweit werkvertragliche Grundsätze heranzuziehen sein sollen, kommt somit nicht die kurze Verjährungsfrist nach § 638 BGB zur Anwendung (BGHZ 35, 130 BGH NJW 72, 1195).
  • BGH, 13.04.1972 - VII ZR 4/71

    Vertragsverletzung b. durch Mängel d. Werkes entstandenen Schäden

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Falls insoweit werkvertragliche Grundsätze heranzuziehen sein sollen, kommt somit nicht die kurze Verjährungsfrist nach § 638 BGB zur Anwendung (BGHZ 35, 130 BGH NJW 72, 1195).
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50

    Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 29.04.1952 - I ZR 173/51

    Kraftverkehrsordnung

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach die ADSp eine fertig bereitliegende Rechtsordnung sind, deren Anwendung voraussetzt, daß die Parteien sich ihnen wenigstens stillschweigend unterworfen haben und daß dies anzunehmen ist, wenn ein Kaufmann weiß, daß eine Speditionsfirma ihren Verträgen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrunde zu legen pflegt (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2), setzen als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft mit dem Speditionsgewerbe sachbezogen zusammenhängt; nur wenn es sich um solche Geschäfte handelt, hat die Annahme einer stillschweigenden Unterwerfung unter die ADSp ihre Berechtigung.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74, VersR 1976, 286; Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765; Beschluss vom 22. September 2011 - I ZB 61/10, NJW-RR 2012, 460 Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZB 6/15

    Rundfunkbeitragsrechtliches Vollstreckungsverfahren in Baden-Württemberg: Partei

    Selbst bei einer unrichtigen äußeren Bezeichnung ist die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74, VersR 1976, 286; Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765; Beschluss vom 22. September 2011 - I ZB 61/10, NJW-RR 2012, 460 Rn. 8).
  • BFH, 16.08.2001 - V B 51/01

    Änderung eines Klagerubrums

    Deshalb ist eine Änderung des Rubrums einer Klageschrift möglich, sofern für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbar ist, wer durch die (unrichtige) Parteibezeichnung als Partei angesprochen werden sollte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. November 1975 I ZR 93/74, Versicherungsrecht 1976, 286).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, die ADSp könnten auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und auch ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung im Einzelfall kraft stillschweigender Unterwerfung Bestand des Vertrages werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs wußte oder wissen mußte, daß die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (vgl. BGHZ 1, 83, 85; 3, 200, 203; 6, 145, 147; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 17, 1, 2; 18, 98, 99; BGH NJW 59, 1679; Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74); diese Voraussetzungen sind regelmäßig als gegeben anzunehmen, wenn ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Spediteur einen Vertrag schließt, der zumindest mit dem Spediteurgewerbe sachbezogen zusammenhängt (vgl. o.a. Senatsurteil vom 21. Nov. 1975 - I ZR 93/74); denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muß wissen, daß die Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten.
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78

    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft

    Es handelte sich demnach um einen Fall des speditionellen Verkehrs durch formlose Auftragserteilung, Übernahme und Abwicklung, für dessen Bereich die Einbeziehung durch Unterwerfung entwickelt worden ist (vgl. BGHZ 1, 83, 86; 3, 200, 203; 9, 1, 3; 17, 1, 3; 18, 98, 99; BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 VersR 1976, 286).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Diese als Blickfang besonders herausgestellten Worte müssen daher schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein, auch wenn sie den Leser nur erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen (vgl. BGH Urteil v. 10.3.71 - I ZR 73/69 GRUR 71, 516 - Brockhaus Enzyklopädie); auf eine etwa durch den späteren Text erfolgende Klarstellung kommt es nicht an (vgl. BGH Urteil v. 4.3.64 - Ib ZR 118/62 GRUR 65, 39, 41 - Ahlborn; v. 29.4.70 - I ZR 123/68 GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee; v. 21.5.75 - I ZR 93/74 GRUR 75, 659, 660 - Sonnenhof).
  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen -

    Entgegen der Auffassung der Revision hängt die Einlagerung von Waren mit der Tätigkeit des Spediteurs sachbezogen zusammen; es sind daher zumal angesichts der Aufdrucke auf Schreiben und Rechnungen des Beklagten - ich arbeite ausschließlich aufgrund der ADSp neuester Fassung, Wassertransporte unterliegen den ABH - die Grundsätze über eine stillschweigende Unterwerfung unter die Vorschriften der ADSp anwendbar (vgl. BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 = MDR 76, 378).
  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 160/77

    Anforderungen an stillschweigende Unterwerfung unter die allgemeinen deutschen

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1975 (I ZR 93/74 = LM Nr. 5 zu § 2 ADSp) ausgeführt hat, setzt dieser Grundsatz als selbstverständlich voraus, daß das in Betracht kommende Geschäft der Tätigkeit des Spediteurs (§ 407 HGB) als typisch sachlich zuzuordnen ist; nur bei solchen Geschäften, regelmäßig handelt es sich um Massengeschäfte des täglichen Verkehrs, hat der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz einer stillschweigenden Unterwerfung Sinn und Berechtigung; dagegen ist er nicht anwendbar bei Individualverträgen, wie im Streitfall, die bis in Einzelheiten ausgehandelt werden und bei denen der Schwerpunkt nicht im speditionellen Bereich liegt; hier gelten die allgemeinen Regeln für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; danach muß der Hinweis auf die Einbeziehung von AGB grundsätzlich während der Verhandlungen über den konkreten Vertrag erfolgen, was unstreitig nicht geschehen ist.
  • BGH, 18.06.1976 - I ZR 106/75

    Anforderungen an den Beweis, dass der Fahrer des Lastwagens unverschuldet in den

    Dieser Grundsatz ist im Streitfall wegen des andersgelagerten Sachverhalts nicht ohne weiteres anwendbar; es ist auch zweifelhaft, ob der Auftrag der üblichen Spediteurtätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1975 - I ZR 93/74 - MDR 76, 378).
  • FG Münster, 13.12.2006 - 1 K 2869/05

    Klägerbezeichnung im Prozess um Kindergeld

    Dabei ist die Klageschrift als Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zugänglich (BFH-Beschluss vom 16.8.2001 V B 51/01, BFHE 196, 16, BStBl II 2001, 767) Eine solche Auslegung hat sich zum einen an dem Wortlaut der Klageschrift, aber auch an der für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbaren Parteibezeichnung zu orientieren (BGH-Urteil vom 21.11.1975 I ZR 93/74, Versicherungsrecht 1976, 286).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75   

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https://dejure.org/1975,1523
BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75 (https://dejure.org/1975,1523)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1975 - I ARZ 579/75 (https://dejure.org/1975,1523)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - I ARZ 579/75 (https://dejure.org/1975,1523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 626
  • MDR 1976, 378
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75
    Eine nach Rechtshängigkeit getroffene Zuständigkeitsvereinbarung kann daher die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts nicht beseitigen (BGH NJW 1963, 585, 586).
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75
    Die durch die - am 10. Oktober 1975 erfolgte - Zustellung der Klage eingetretene Rechtshängigkeit der Streitsache (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574) bewirkt zwar u.a., daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine (nachträgliche) Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (§ 263 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 05.12.1975 - I ARZ 562/75

    Voraussetzungen für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts durch BGH -

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75
    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen vor; eines Parteiantrages bedarf es in diesem Fall nicht (BGH Beschluß vom 5. Dezember 1975 - I ARZ 562/75).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    Deshalb kann nach in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem nahezu einhellig vertretener Auffassung eine erst nach Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nicht die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts beseitigen (vgl. BGH MDR 1976, 378, 379; BGH NJW 1963, 585, 586; BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1994, 126 f; BayObLG NJW-RR 1991, 187, 188; BayObLG MDR 2004, 646; vgl. weiter auch Senat, BauR 1997, 885; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22.Aufl., § 38 Rdnr. 62; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 261 Rdnr. 28; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 16; a.A.: LG Waldshut-Tiengen, MDR 1985, 941; MünchKomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl, § 261 Rdnr. 93).

    c) Abgesehen von den Fällen des § 506 ZPO gilt in Ansehung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO etwas anderes nur dann, wenn die Klage zunächst bei einem unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. insoweit BGH MDR 1976, 378 und Senat, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 AR 28/88 -, abgedr. in NJW-RR 1989, 7.1.6 sowie Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 AR 16/04 -) oder wenn der Kläger dem angerufenen Gericht im Wege der Klageänderung einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung stellt (vgl. insoweit BGH NJW 2001, 2477, 2478 m. w. N.).

  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

    Denn nachdem die Klage bei dem zuständigen Landgericht Berlin rechtshängig geworden ist, kann eine anderweitige Zuständigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht mehr begründet werden (s. BGH NJW 1976, 626; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 38 Rn 12 m.N.).
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    daher nicht seine Unzuständigkeit aussprechen durfte, wie es Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BGH JZ 1963, 754; NJW 1976, 626; 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/319).

    wieder zu beseitigen (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; BGH JZ 1976, 754; NJW 1976, 626; Zöller/Greger Rn. 12; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 24. Aufl. Rn. 16 jeweils zu § 261).

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge

    Nur wenn die Klage bei einem unzuständigen Gericht eingereicht worden ist, darf und muss eine nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung bei der Entscheidung über die Verweisung des Rechtsstreits Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1975, I ARZ 579/75, NJW 1976, 626 [juris Rn. 4]).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit: Keine Bindung durch Wahl des Gerichtsstands im

    Überdies führt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Prorogation nach Rechtshängigkeit nicht mehr zur Unzuständigkeit eines einmal zuständigen Gerichts (vgl. z.B. BGH NJW 1963, 585 und MDR 1976, 378; Musielak-Smid, ZPO, 3. Aufl., § 38 Rdn. 8; Zöller ZPO, 23. Aufl., § 38 Rdn. 12).
  • BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77

    Vereinbarung der Geltung ausländischen Rechts in Arbeitsvertrages mit

    Diese Überlegung hat Ausdruck gefunden in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO n.F. (Grundsatz der perpetuatio fori; vgl. dazu BGH vom 19. Dezember 1975, NJW 1976, 626).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Das Landgericht Regensburg durfte daher den Rechtsstreit nicht verweisen, weil notwendige Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 ZPO die eigene Unzuständigkeit ist (vgl. BGH JZ 1963, 754; NJW 1976, 626; 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 1994, 891/892).
  • BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
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  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 32/03

    Abgabeverlangen bei Übergang vom Mahn- in das Streitverfahren - Bindungswirkung

    Weder die übereinstimmenden Verweisungsanträge beider Parteien noch die nach Eintritt der Rechtshängigkeit abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarungen sind geeignet, die bei Eintritt der Rechtshängigkeit gegebene örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Coburg wieder zu beseitigen ( § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; BGH NJW 1976, 626; Zöller/Greger § 261 Rn. 12; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 24. Aufl. § 261 Rn. 16).
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 19 Ca 7422/11
    Unerheblich ist, ob die Gerichtsstandsvereinbarung bereits nach Entstehen der vorgerichtlichen Streitigkeit oder erst nach Rechtshängigkeit getroffen wird (BGH, Beschluss v. 19. Dezember 1975 - I AZR 579/75, NJW 1976, 626).
  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

  • BGH, 11.03.1998 - XII ARZ 2/98

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach mehrfacher Verweisung

  • BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 17/95

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

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