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   OLG Frankfurt, 22.06.1976 - 5 U 260/75   

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OLG Frankfurt, 22.06.1976 - 5 U 260/75 (https://dejure.org/1976,1887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.1976 - 5 U 260/75 (https://dejure.org/1976,1887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 1976 - 5 U 260/75 (https://dejure.org/1976,1887)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1982
  • MDR 1976, 939
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 04.04.2011 - 5 U 42/09

    Zulässigkeit der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine

    Die Bestimmung des § 802 ZPO stände ggf. der Erhebung der Klauselgegenklage in der Berufungsinstanz ausnahmsweise nicht entgegen, wenn das örtlich und sachlich zuständige Landgericht im ersten Rechtszug bereits über denselben Streitstoff entschieden hätte, der auch der jetzt geänderten Klage zugrunde liegt und die prozessuale Möglichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage sich erst in der Berufungsinstanz ergeben hätte (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1976, 1982 im Falle einer erst in zweiter Instanz geltend gemachten Vollstreckungsgegenklage).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2010 - 5 U (Lw) 175/06

    Herausgabe eines landwirtschaftlichem Grundstücks: Ersatz von

    Etwas anderes muss jedoch gelten, wenn das nach § 767 Abs. 1 ZPO zuständige Gericht bereits im Rahmen des Klageantrags über denselben Streitstoff entschieden hat, der nunmehr Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage ist (OLG Frankfurt, MDR 1976, 939).
  • OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86

    Formbedürftiger Mietvertrag neben Kaufvertragsangebot

    Trotz der grundsätzlich ausschließlichen Zuständigkeit des Prozeßgerichts des ersten Rechtszugs (§§ 802, 767 Abs. 1 ZPO ) ist das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung auch über die Vollstreckungsgegenklage ausnahmsweise sachlich zuständig, weil bereits das Landgericht im ersten Rechtszug über die in Streit stehende Frage der Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, entschieden hat (vgl. Baumbach-Hartmann, ZPO , 45. Aufl., Anm. 3 D zu § 767 ZPO ; OLG Frankfurt, NJW 1976, 1982).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 175/06

    Umfang des Ersatzanspruchs hinsichtlich der Früchte auf dem Halm

    Etwas anderes muss jedoch gelten, wenn das nach § 767 Abs. 1 ZPO zuständige Gericht bereits im Rahmen des Klageantrags über denselben Streitstoff entschieden hat, der nunmehr Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage ist (OLG Frankfurt, MDR 1976, 939).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.04.1976 - 1 U 6/76   

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OLG Nürnberg, 30.04.1976 - 1 U 6/76 (https://dejure.org/1976,9972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.1976 - 1 U 6/76 (https://dejure.org/1976,9972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 1976 - 1 U 6/76 (https://dejure.org/1976,9972)
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  • MDR 1976, 939
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 302/79

    Begehren des Verkäufers vorangegangene Wechselvorbehaltsurteile für vorbehaltlos

    Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Oldenburg Urteil vom 13. Mai 1976 - 1 U 6/76).

    Dies hätte zur Folge, daß die gegenseitig erbrachten Leistungen nicht wie im Vorprozeß 1 U 6/76 des Oberlandesgerichts Oldenburg und im ersten Rechtszuge in dieser Sache angenommen, nach den Regeln des Abzahlungsgesetzes, sondern nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgewährt werden müßten.

    Der Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. Mai 1976 (1 U 6/76), die einen Teil der wechselrechtlichen Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt zum Gegenstand hat, beruht auf der Annahme, das Vertragswerk sei wirksam zustande gekommen und erst später gemäß § 5 AbzG beendet worden.

  • KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04

    Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer

    Die Zustellung der einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt war erst abgeschlossen, als das Empfangsbekenntnis (noch am 1.4.2004 per Fax) beim Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers einging (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 1973, 1888; OLG Nürnberg MDR 1976, 939; Zöller/Stöber a. a. O. § 174 Rn. 19).
  • LG Berlin, 03.05.2012 - 27 O 221/10

    Aufhebung einer Urteilsverfügung, da sie nicht fristgerecht vollzogen wurde;

    Denn eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist erst abgeschlossen, wenn das Empfangsbekenntnis beim zustellenden Anwalt eingeht (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 1973, 1888; OLG Nürnberg MDR 1976, 939, Kammergericht; Beschluss vom 10.2.2005, 9 U 166/04).
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   OLG Köln, 13.05.1976 - 12 U 183/75   

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OLG Köln, 13.05.1976 - 12 U 183/75 (https://dejure.org/1976,10680)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.1976 - 12 U 183/75 (https://dejure.org/1976,10680)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 1976 - 12 U 183/75 (https://dejure.org/1976,10680)
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  • MDR 1976, 939
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