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   BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84   

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https://dejure.org/1987,1466
BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84 (https://dejure.org/1987,1466)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1987 - I ZR 198/84 (https://dejure.org/1987,1466)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - I ZR 198/84 (https://dejure.org/1987,1466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Güterkraftverkehr - Transportunternehmer - Nicht fristgemäße Rückgabe von Austauschpaletten - Zahlungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 321
  • NJW 1987, 1641
  • NJW-RR 1987, 893 (Ls.)
  • MDR 1987, 467
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84
    Gegen zwingendes Recht kann sich keine beachtliche Übung und kein beachtlicher Handelsbrauch bilden (RGZ 103, 146, 148; BGHZ 62, 71, 82, 83) [BGH 21.12.1973 - IV ZR 158/72].
  • RG, 05.11.1921 - I 169/21

    Eisenbahnfracht; Handelsgebrauch; Schließfach; Verschulden

    Auszug aus BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84
    Gegen zwingendes Recht kann sich keine beachtliche Übung und kein beachtlicher Handelsbrauch bilden (RGZ 103, 146, 148; BGHZ 62, 71, 82, 83) [BGH 21.12.1973 - IV ZR 158/72].
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf eine abweichende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts vom 29. Januar 1987 (IV VL 37/85, MDR 1987, 467) zur Frage der auf die Reisekosten des Rechtsanwalts zu erstattenden Umsatzsteuer zugelassen.

    b) Soweit das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 29. Januar 1987 - IV VL 37/85, MDR 1987, 467) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 3. Februar 1970 - VII B 129/69, BFHE 98, 396 Rn. 398 f.) die Auffassung vertreten hat, dass die mit den Fahrtkosten gezahlte Mehrwertsteuer Bestandteil der tatsächlichen Reiseaufwendungen und damit der dem Rechtsanwalt zustehenden Auslagen ist, die unabhängig von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstattungsfähig sind, vermag der Senat sich dieser Auffassung für die zivilrechtliche Kostenerstattung nicht anzuschließen.

  • OLG Stuttgart, 15.08.2011 - 2 StE 2/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands

    Dem steht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht entgegen (vgl. BDiG Frankfurt MDR 1987, 467; Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 7008 VV Rn. 21; a.A. etwa Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 7008 Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf Reisekosten durch

    Der Senat folgt deshalb nicht der Auffassung des Bundesdisziplinargerichts (Beschluss vom 29.1.1987, IV VL 37/85, MDR 1987, 467), nach der in die Berechnung der dem Rechtsanwalt zu erstattenden Umsatzsteuer auch die mit seinen Reisekosten (Eisenbahnfahrkarten, Taxikosten) verauslagte Umsatzsteuer unabhängig davon einzubeziehen ist, ob er sie als Vorsteuer abziehen kann.
  • VG Würzburg, 27.04.2021 - W 3 M 20.2128

    Abrechnungsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Reisekosten des Anwalts

    Soweit das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 29. Januar 1987 - IV VL 37/85, MDR 1987, 467) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 3. Februar 1970 - VII B 129/69, BFHE 98, 396 Rn. 398 f.) die Auffassung vertreten hat, dass die mit den Fahrtkosten gezahlte Mehrwertsteuer Bestandteil der tatsächlichen Reiseaufwendungen und damit der dem Rechtsanwalt zustehenden Auslagen ist, die unabhängig von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstattungsfähig sind, vermag der Senat sich dieser Auffassung für die zivilrechtliche Kostenerstattung nicht anzuschließen.
  • LSG Bayern, 23.09.2009 - L 12 KA 65/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Der Rechtsanwalt der Klägerin ist berechtigt, die ausgewiesenen Fahrtkosten der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Bundesdienstgericht Frankfurt v. 29. Januar 1987, MDR 1987, 467).
  • VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04

    Umhüllung um Fleischerzeugnisse als Fertigverpackungen nach dem Eichgesetz.

    Denn selbst wenn das der Fall wäre, kann sich gegen zwingendes Recht kein beachtlicher Handelsbrauch bilden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1987 - I ZR 198/84 - NJW 1987, 1641, 1642; Baumbach/Hopt, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 31. Auflage, § 346 Rn. 10).
  • OLG Köln, 05.09.2000 - 3 U 69/00

    Transportrecht - Vertragsstrafenregelung im Palettenvertrag

    Anders als vom BGH in seinem Urteil vom 05.01.1987 - I ZR 1998/84 - (vgl. NJW 1987, 1641 ff) angenommen, sprechen vorliegend auch keine zwingenden Tarifrechtsvorschriften (GNT) gegen die Wirksamkeit der vorliegenden Palettenvereinbarung.
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01

    Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines

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  • OLG Frankfurt, 09.12.1992 - 9 U 98/91

    Gemeinschaftsrechtliche Rechtmäßigkeit des Tarifzwanges des deutschen

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