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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.1985 - 1 U 119/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3045
OLG Frankfurt, 30.05.1985 - 1 U 119/84 (https://dejure.org/1985,3045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.1985 - 1 U 119/84 (https://dejure.org/1985,3045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 1 U 119/84 (https://dejure.org/1985,3045)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundurteil; Bindende Festlegung der Anspruchsgrundlage; Höhe der Klageforderung; Beschwer des Klägers; Ungerechtfertigte Bereicherung; Vertrag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 191
  • MDR 1987, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 28.10.2003 - 23 U 1849/03

    Sittenwidrigkeit der Zurverfügungstellung von Rufnummerblöcken für

    Die Berufung der Klägerin ist trotz des stattgebenden Grundurteils zulässig, da der begehrte Vertragsanspruch nur aus Bereicherungsrecht dem Grunde nach zugesprochen wurde (OLG Frankfurt MDR 1987, 62), Zwar richtet sich die Beurteilung der Frage, ob eine Beschwer vorliegt, grundsätzlich nach dem Urteilstenor.

    Sie hätte also mit gewisser Wahrscheinlichkeit höheren Ausgleich als im bloßen bereicherungsrechtlichen Ausgleich zu erwarten (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 191).

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96

    Anwendung des FRG in Ostoberschlesien

    Im Sinne einer verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen umfassenden Rechtsschutzgewährung geht der Senat vielmehr davon aus, daß eine für die zulässige Berufungseinlegung ausreichende Benachteiligung durch die erstinstanzliche Entscheidung auch dann vorliegt, wenn diese den geltend gemachten Anspruch in den Gründen aus einer Rechtsvorschrift ableitet, die sich für die weitere Rechtsverfolgung der betroffenen Partei als voraussichtlich "schwächer" erweist (vgl Thomas/Putzo, Komm zur Zivilprozeßordnung , RdNr 26 vor § 511 ZPO; Baumbach/Lauterbach, Komm zur ZPO, RdNr 15 "Grundzüge" vor § 511 ZPO; OLG Frankfurt in MDR 1987, 62 f = NJW-RR 1987, 191).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 196/97

    Selbstgebastelter Feuerwerkskörper - Schadensersatz wegen fahrlässiger

    Eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ist nur dann im Grundverfahren zu prüfen, wenn sie den Klageanspruch bei einer mindestens summarischen Prüfung übersteigt (BGH NJW-RR 1994, 380; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1987, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86   

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https://dejure.org/1986,4581
OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,4581)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,4581)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,4581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1959 - III ZR 111/58 - VersR 1960, 62, 66 und vom 16. September 1987 = aaO; OLG Hamm VersR 1990, 1393, 1394 [OLG Hamm 13.02.1990 - 20 W 16/89]; 1991, 219, 220; OLG Köln MDR 1987, 62 [OLG Köln 13.08.1986 - 2 U 57/86]; FamRZ 1991, 344).
  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.1986 - 28 U 1722/86   

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https://dejure.org/1986,7398
OLG München, 07.07.1986 - 28 U 1722/86 (https://dejure.org/1986,7398)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.1986 - 28 U 1722/86 (https://dejure.org/1986,7398)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 1986 - 28 U 1722/86 (https://dejure.org/1986,7398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter durch den Beschluss der Kammer; Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach Verhandlung im Haupttermin vor der Zivilkammer zur Hauptsache; Bestehen eines Zusammenhangs zwischen dem Ergebnis der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1512
  • MDR 1987, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus OLG München, 07.07.1986 - 28 U 1722/86
    Mehrere Umstände sprechen dafür, daß bei dem Erstgericht der Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und den schriftlichen Urteilsgründen zur Zeit der Abfassung des Teilurteils nicht mehr vorhanden war (vgl. BVerwG, NJW 83, 466): Das angefochtene Urteil räumt den Klägern in den Gründen ein Zurückbehaltungsrecht ein, der Urteilstenor verneint aber die Zwangsvollstreckung aus der titulierten Urkunde schlechthin; der Minderungsanspruch der Kläger wird in den Gründen ebenso behandelt wie die Ansprüche auf Nachbesserung; hinsichtlich der Schallmängel bleibt offen, welche Gewährleistungsansprüche zum Tragen kommen.
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