Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.12.1999

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98   

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https://dejure.org/1999,550
BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98 (https://dejure.org/1999,550)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1999 - IX ZR 415/98 (https://dejure.org/1999,550)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - IX ZR 415/98 (https://dejure.org/1999,550)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Gesellschafter - Rechtsanwalt - Kapitalerhöhung - Sacheinlage - Schutzwirkung - Dritte

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch der Gesellschafter wegen fehlerhafter Anwaltsberatung der GmbH bei Kapitalerhöhung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Schutzwirkung des mit einem Rechtsanwalt zur Vorbereitung einer Kapitalerhöhung geschlossenen Vertrags zugunsten der Gesellschafter

  • Judicialis

    BGB § 328

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schutzwirkungen eines Anwaltsvertrages mit der GmbH zugunsten der Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328
    Auftrag an einen Rechtsanwalt, eine Kapitalerhöhung einer GmbH vorzubereiten, als Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Altgesellschafter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vorbereitung einer Kapitalerhöhung als Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Altgesellschafter

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 74

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 328 BGB

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 725
  • ZIP 2000, 72
  • MDR 2000, 358
  • VersR 2001, 243
  • WM 2000, 199
  • BB 2000, 219
  • DB 2000, 365
  • AnwBl 2000, 453
  • NZG 2000, 254
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Bei reinen Vermögensschäden, die Gegenstand der Klage sind, hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH, Urteile vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, WM 1993, 251, 260, vom 14. Dezember 1995 - IX ZR 242/94, WM 1996, 548, 549, vom 2. Dezember 1999 - IX ZR 415/98, WM 2000, 199, 202, vom 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 742, vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 427/98, WM 2002, 29, 32 und vom 6. Juli 2004 - XI ZR 250/02, BGHReport 2005, 78, 79).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 252/15

    Zur Haftung eines Anwalts für Vermögensschäden, die der Vertreter des Mandanten

    Hierzu zählt etwa die Haftung des Beraters gegenüber Gesellschaftern der von ihm beratenen Gesellschaft, weil die Gesellschafter durch Vermögensdispositionen Schäden erleiden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1982 - IVa ZR 309/80, WM 1983, 35 - verdeckte Gewinnausschüttung; vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139 - verdeckte Sacheinlage; vom 2. Dezember 1999 - IX ZR 415/98, ZIP 2000, 72 - Sacheinlage statt Bareinlage; vom 13. Februar 2003 - IX ZR 62/02, ZIP 2003, 806 - stille Beteiligung; vom 19. Mai 2009 - IX ZR 43/08, WM 2009, 1376 - verdeckte Sacheinlage; vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 24, 44 - unerkannte Insolvenz der Gesellschaft; vom 10. Dezember 2015 - IX ZR 56/15, ZIP 2016, 371 - steuerliche Optimierung), weiter die Haftung bei vom Mandanten erstrebten Vermögenszuwendungen an den Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1965 - VI ZR 47/64, NJW 1965, 1955 - entgangener Erbteil; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 261/75, NJW 1977, 2073 - entgangenes Miteigentum; vom 13. Juli 1994 - IV ZR 294/93, NJW 1995, 51 - Verringerung des Erbteils; vom 13. Juni 1995 - IX ZR 121/94, WM 1995, 1504 - Verlust des Gesellschaftsanteils) oder auch bei zugunsten des Dritten zu sichernden Vermögenspositionen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86, NJW 1988, 200 - Versorgungsansprüche der Ehefrau; vom 19. November 2009 - IX ZR 12/09, ZIP 2010, 124 - Erhaltung zedierter Forderung) oder zum Vermögensstand des Dritten (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, ZIP 1985, 1495 - Haftung nach § 25 HGB).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08

    ADCOCOM

    Das Berufungsgericht hat vor allem verkannt, dass darüber hinaus bereits der Inhalt des "Letter of Intent" (s. hierzu BGH, Urt. v. 2. Dezember 1999 - IX ZR 415/98, ZIP 2000, 72, 73), vor allem aber der Umstand, dass ausweislich der von der Beklagten in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme der P. GmbH vom 9. Dezember 2002 seitens der Beklagten zu diesem Zeitpunkt geplant war, die Lizenzen - damals im Rahmen der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung der Beklagten - im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die Schuldnerin einzubringen, ein Vorhaben der Alleingesellschafterin im Sinne einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage eindeutig belegen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2188
BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98 (https://dejure.org/1999,2188)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98 (https://dejure.org/1999,2188)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 1 BvR 1630/98 (https://dejure.org/1999,2188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick auf GG Art 12 Abs 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick auf GG Art. 12 Abs. 1

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 89

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Anwaltliches Werberecht; Annahme einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung; Unzulässige Werbung wegen unüblicher Gestaltung; Umfang der Überprüfung einer fachgerichtlichen Entscheidung

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BRAO § 43b; GG Art. 12; BORA § 6
    Verfassungsmäßigkeit der Anwaltswerbung "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgaben"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1635
  • MDR 2000, 358
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Danach sind berufsrechtliche Werbeverbote zwar nicht schon an sich als verfassungswidrig anzusehen (BVerfG NJW 1994, 1591; 1996, 3067, 3068), doch müssen sie durch einen vernünftigen Allgemeinzweck gerechtfertigt sein und dürfen der Allgemeinheit interessierende Informationen nicht etwa vorenthalten (BVerfG NJW 1993, 2988; 2002, 1331; 2004, 2656; MDR 2000, 358).

  • BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch Verbot der Angabe

    Hieran hat sich auch nach der Bundesrechtsanwaltsordnung von 1994 und der Berufsordnung von 1996 nichts geändert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1635 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -, Umdruck S. 6).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 28/02

    Unerlaubte Rechtsberatung durch ein Inkassounternehmen

    Von dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte abzuweichen sieht der Senat um so weniger Anlass, als namentlich das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung insbesondere zu Art. 12 des Grundgesetzes die Rechte der Rechtsanwälte gestärkt und ihre Rechtsposition immer mehr denen der Gewerbetreibenden im klassischen Sinne angenähert hat, indem es z.B. das grundsätzliche Werbeverbot verfassungskonform dahin ausgelegt hat, dass den Anwälten nur eine berufswidrige Werbung untersagt ist (vgl. z.B. BVerfG NJW 2000, 1635 f. = MDR 2000, 358), indem z.B. das Gebot der Singularzulassung nach § 25 BRAO als verfassungswidrig erachtet (BVerfG NJW 2001, 353 ff = WRP 2001, 137 ff.) oder indem es den Anwaltsnotaren z.B. gestattet hat, Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern zu gründen und zu betreiben (BVerfG NJW 1998, 2269 ff.).
  • OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00

    Zulässigkeit einer aufwendigen Kanzleibroschüre

    Unübersehbar "hat sich die Auffassung über eine zulässige Werbung im Sinne einer großzügigen Beurteilung fortentwickelt" (BVerfG, Beschluss vom 1.12.1999, MDR 2000, 358).
  • LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07

    Berufsbezeichnung des Steuerberaters: Zulässigkeit der Führung eines Zusatzes im

    Für die Zulässigkeit einer Werbung in Form der Außendarstellung soll es allein entscheidend sein, ob sie "den Interessen der Adressatenkreise an einer sachangemessenen Information gerecht wird, formal und inhaltlich angemessen gestaltet ist und keinen Irrtum erregt" (vgl. BVerfG MDR 2000, 358).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"

    Ein Beispiel bilde der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgericht vom 01.12.1999 -1 BvR 1630/98 - über den in der Zeitschrift "a.." berichtet worden sei.
  • LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz

    Im Zuge einer Liberalisierung von Werbung freier - insbesondere rechts- und steuerberatender - Berufe und im Nachgang mehrerer Urteile des BVerfG, die eine Unzulässigkeit völliger Werbeverbote statuierten (vgl. nur BVerfG MDR 2000, 358 ), reagierte der Gesetzgeber u.a. mit der Regelung des § 57a StBerG .
  • LG Köln, 03.04.2008 - 171 StL 14/06

    Führen des Titels Rating-Analystin (FH); Ermächtigung zur Verleihung einer

    Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Außenwerbung kommt es demnach auf das Interesse der Verbraucherseite an, d.h. die Außendarstellung muss den Interessen der Adressatenkreise an einer sachangemessenen Information gerecht werden, sie muss formal und inhaltlich angemessen gestaltet sein und sie darf keinen Irrtum erregen (BVerfG, 17.04.2000, Stbg 2000, 323 f.; BVerfG, 1.12.1999, MDR 2000, 358).
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