Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05   

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https://dejure.org/2005,1501
OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05 (https://dejure.org/2005,1501)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2005 - 5 W 111/05 (https://dejure.org/2005,1501)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2005 - 5 W 111/05 (https://dejure.org/2005,1501)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Versicherungsschutzes für auf Trunkenheit beruhende Unfälle der versicherten Person; Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei Fußgängern

  • blutalkohol PDF, S. 90

    Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung i. S. d. Ziff. 5.1.1 AUB und Richtwert für alkoholbedingte absolute Verkehrsuntauglichkeit eines Fußgängers

  • rabüro.de

    Kein Versicherungsschutz für Fußgänger mit BAK von 2,67 Promille

  • Judicialis

    AUB 94 § 2 I. (1 )

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 5.1.1
    Alkoholbedingter Sturz eines Fußgängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 2 I. (1)
    Kein Versicherungsschutz bei Unfall des stark alkoholisierten Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunken vom Bergpfad gestürzt - Unfallversicherung lehnt Versicherungsschutz ab

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stark betrunken gestürzt - Versicherung zahlt nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz für Fußgänger mit 2,67 Promille

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Kein Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 101
  • MDR 2006, 265
  • NZV 2006, 98 (Ls.)
  • VersR 2006, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1962 - II ZR 133/60
    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
    Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit durch den Alkohol so gestört ist, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist (so schon RGZ 164, 49; BGH VersR 1962, 461; BGH VersR 2000, 1090).

    Der Anscheinsbeweis ist anwendbar (BGHZ 18, 311; BGH NJW 1962, 1108).

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
    Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit durch den Alkohol so gestört ist, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist (so schon RGZ 164, 49; BGH VersR 1962, 461; BGH VersR 2000, 1090).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
    Der Anscheinsbeweis ist anwendbar (BGHZ 18, 311; BGH NJW 1962, 1108).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
    zu führen (vgl. schon BGH VersR 1957, 509).
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
    Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit durch den Alkohol so gestört ist, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist (so schon RGZ 164, 49; BGH VersR 1962, 461; BGH VersR 2000, 1090).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 117/06

    Auch Fußgänger können bei starker Alkoholisierung ihren privaten

    Soweit der Senat im Beschluss vom 20.9.2005 (5 W 111/05, VersR 2006, 255) ausgeführt hatte, dass bei einem Radfahrer der Wert, ab dem absolute Fahruntüchtigkeit vorliege, bei "etwa 1, 7 Promille;" liege, widerspricht dies dem nicht, zumal es im dort zu entscheidenden Fall ohnehin nicht auf diesen Wert ankam.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Mitursächlichkeit genügt (Senat, Urt. v. 05.04.2006 - 5 U 633/05 - zfs 2006, 336; OLG Köln, VersR 2006, 255; OLG Celle, VersR 1983, 1181; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, AUB 2010 Ziff. 5, Rdn. 21; Mangen in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Für die Auslegung der Klausel ist zu berücksichtigen, dass sie Unfälle infolge Alkoholgenusses nicht schlechthin ausschließt, sondern nur, soweit der Alkoholgenuss zu einer Bewusstseinsstörung führte, die wiederum (mit-)ursächlich für den Unfall wurde (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 10; zur Mitursächlichkeit OLG Köln, VersR 2006, 255; Mangen in: Beckmann/Matusche- Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, § 47 Rdn. 40).
  • OLG Hamm, 20.09.2017 - 20 U 122/17

    Unfallversicherung: Unfall durch Bewusstseinstörung (Alkohol)

    Die absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers wird deshalb erst bei erheblich höheren Blutalkoholwerten von 2 Promille und darüber angenommen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, Ziffer 5 AUB, Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, ZfSch 2003, 195, Rn. 48; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 W 111/05 -, VersR 2006, 265, Rn. 2: 2,67 Promille).
  • OLG Dresden, 18.11.2008 - 4 U 1097/08
    Bei einer solchen Alkoholkonzentration steht ein Zustand der Bewusstseinsstörung fest und es bedarf keiner gesonderten, auf den Einzelfall bezogenen Aufklärung mehr (ebenso OLG Köln VersR 2006, 255).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12077
OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten eines Krankenhausbetreibers im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten: Anforderungen an eine wirksame Delegation an eine Reinigungsfirma

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs 1 BGB
    Ausrutschen; Delegation; Delegierung; Eindeutigkeit; Formulierung; gebotene Sicherheitsmaßnahme; gebotene Sicherungsmaßnahme; Gebäudesicherungspflicht; Gefahrausschaltung; Gefahrenabwehr; Gefahrenstelle; Gefahrstelle; Gefahrvermeidung; Haftung; klare Absprache; Klarheit; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftungsrecht: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Delegierung von Verkehrssicherungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05
    Eine solche Delegation der Verkehrssicherungspflichten setzt eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt (BGH, NJW 1996, 2646).

    Die Beklagte hat auch nicht ihre Kontroll- und Überwachungspflicht verletzt, die sich darauf erstreckte, ob die Streitverkündete der übernommenen Verkehrssicherungspflicht tatsächlich genügte (vgl. BGH, NJW 1996, 2646).

  • OLG Koblenz, 30.07.2007 - 12 U 234/06

    Verkehrssicherungspflicht: Absicherung einer Straßenbaustelle; Berichtigung des

    Dies begegnet keinen Bedenken (vgl. OLG Celle in MDR 2006, 265, 266).
  • LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle

    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
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